SGSitzung-2014-01-27

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Schiedsgericht: ÜbersichtAnträgeFAQ

Ort und Zeit

Ort: Mumble NRW
Datum: 27

.01.2014

Sitzungsleitung: cyberhawk
Protokoll: defnordic
Beginn: 20:30
Ende: 21:00
Padlink: https://ppoe.piratenpad.de/SG-Sitzungen
Audioprotokoll: [[Media:Schiedsgericht-2014-01-27

.ogg]]

Anwesende:

Gäste:

poepe, considerator, docface, exception, moosline, alexs, suisuii, luxperpetua


Antrag 1: Schriftführer festlegen, Veröffentlichung letztes Protokolls im Wiki prüfen und vorhandene offene Anträge prüfen (wiederkehrend)

  • Eingereicht von Cyberhawk


cyberhawk: vorläufig keine großen veränderungen, wird auch vorläufig vorsitzender bleiben
illionas: passt
defnordic: OK


Antrag 2: Veröffentlichung Mitgliedsstatus

  • Eingereicht von Wolf


Antrag  : lava hat auf Twitter "lavados via Twitter schrieb: 12:12:13 - lavados: @Vilinthril warum vergeudest du deine zeit um mit ex-mitgliedern wie @wolfgangmbauer zu streiten? " meinen Mitgliedsstatus verbreitet. Als ehemaliges Mitglied der BGF sehe ich das als extremen Bruch mit unserer Satzung, NDA und Kodex. Ich bitte das SG den Fall zu untersuchen und eine geeignete Maßregelung von lava zu finden. So eine Verfehlung kann nicht ohne Konsequenzen bleiben.

cyberhawk: liest antragstext vor. Ein regelkonform geschriebener Antrag, verweisen an das LSG.
illionas: hat sich im vorraus auch schon erklärt, dass er den mitgliedsstatus nur anhand der auf BGV veröffentlichten Daten abgeleitet hat.
Cyberhawk: würde das gerne vom Ländersenat behandeln lassen, ob die der fassung zustimmen. ist aber ordnungsgemäß eingebrachter antrag und den schicken wir weiter.
cyberhawk: gibt eh nur die drei Länderschiedsrichter, denen überträgt er den Antrag.
poepe: danke. (mit Augenzwinkern)
cyberhawk: geht leider nicht anders. wird einen aufruf starten, neue Landesschiedsrichter zu wählen.


Antrag 3: passives Wahlrecht

  • Eingereicht von Wolf


Antrag : auf der BGV14.1 hat man mich meiner von der Satzung garantierten Rechte beraubt (https://forum.piratenpartei.at/thread-11063-post-105140.html#pid105140 ). Erstens hat die BGF den Sachverhalt völlig falsch eingeschätzt und zweitens selbst wenn alles gestimmt hätte was man fälschlicher Weise angenommen hat würde mir die Satzung einen Antritt trotzdem ermöglichen.


cyberhawk: liest vor. möchte das an den Wolf zurückweisen. ist das auslegung von parteidokumenten, oder ob er in der situation tatsächlich teilnehmen hätte können sollen dürfen?
illionas: muss konkreter sein wenn man da was wissen will.
cyberhawk: wird per mail entsprechend verfasst.
illionas: hat das nicht nachgelesen, aber wenn er da was geschrieben hat kann ers auch in antrag reinschreiben.
cyberhawk: ok
wolf: kann das gar nicht klarer formulieren.
cyber: auslegung von parteidokumenten, oder vom speziellen fall?
wolf: wie er es geschrieben hat, es wurde ihm das satzungsmäßig garantierte stimmrecht entzogen, fordert konsequenzen
cybherawk: es wid dieser fall an den ländersenat gereicht, ob dieser Wahlplatz fälschlicherweise aberkannt wurde oder nicht.
wolf: genau
illionas: geht es da ums stimmrecht, oder ums antrittsrecht.
defordic: passives wahlrecht.
cyberhawk: steht eh auch alles im forenthread.


Antrag 4: Sperre in Admidio

  • Eingereicht von Wolf


Antrag  : Nach wie vor hat der Salzburger Landesvorstand keine Möglichkeit seine Mitglieder zu administrieren wie das in Satzung und GO vorgesehen ist. Trotz mehrmaliger Anfrage beim SG ist NICHTS in der Sache geschehen. Ich erwarte mir auch hier ein Urteil...so bald wie nur möglich! Dieser Zustand ist untragbar und von der BO verursacht.


cyberhawk: liest vor. das wurde von uns an alte BGF weitergegeben. wenn noch nichts passiert ist, wird das an Ländersenat abgetreten und der wird den rechteentzug beurteilen.


Antrag 5: Berufung LSG urteil

  • Eingereicht von hellboy


dieses urteil ist einbe absolute frechheit!

vor allem die verhängten sanktionen sind reine willkür. es findet sich keinerlei begründung dafür, mir sämtliche mitgliedsrechte zu entziehen. die sgo sieht dieses mittel nur vor, wenn der senat dies aus besonders schwerwiegenden gründen extra beschließt. in der begründung finden sich aber nur die ausführungen, weshalb der senat ursprünglich von einem ausschluß absehen wollte.

dieser sinneswandel kann nur auf großen druck und die drohungen einzelner mitglieder von vorstand und technik zuurückzuführen sein, sonst alles hinzuschmeißen und verbrannte erde zu hinterlassen, wie dies von lava in der letzten verhandlung ja ganz offen ausgesprochen wurde. anstatt diesen personen für ihr erpresserisches verhalten die tür zu weisen, hat sich der senat dieser erpressung feige gebeugt. ich verlange daher eine sofortige aufhebung der völlig unbegründet verhängten sanktionen gegen mich! wenn die senatsmitglieder sowas wie ein gewissen haben, müssen sie das tun.

weiters erhebe ich hiermit einspruch gegen das urteil ansich. es gibt keinerlei nachvollziehbare begründung für einen schuldspruch. sämtliche erkenntnbisse des lsg-senates, auch in der urteilsbegründung, belegen die rechtmäßigkeit und angemessenheit meines handelns, und die intrigen und verleumdungscampagnen, sowie die beschimpfungen und drohungen denen ich über lange zeit, und vor allem von den unterstützern des ausschlußantrages ausgesetzt war. all das hat der lsg-senat im laufe der verhandlungen und auch in der urteilsbegründung bestätigt. trotz der faktenlage einen ausschluß gegen mich zu verhängen ist darum völlig absurd, und ich verlange eine untersuchung der vorgänge, die dazu geführt haben, sowie konsequenzen gegen die handelnden personen.

ahoy hellboy Teil 2: An das Bundesschiedsgericht der Piratenpatei Österreichs In Ergänzung meines Rechtsmittels und in Erwiderung der Verbesserungsaufforderung durch cyberhawk werde ich vorstellig wie folgt: Mit meinem „Einspruch“, der erkennbar als Berufung erkannt werden konnte beantrage ich, das Urteil des LSG vom 16. 1. 2014 aufzuheben und den Ausschlussantrag gegen meine Person abzuweisen, in eventu zurükzuweisen, in enventu das Urteil aufzuheben und zur neuerlichen Entscheidung an die 1. Instanz zurückzuverweisen. Als Berufungsgründe werden insbesondere Mangelhaftigkeit des Verfahrens, Nichtigkeit, unrichtige rechtliche Beurteilung, sowie Aktenwidrigkeit, geltend gemacht. Dazu im Einzelnen: Die 1. Instanz war nicht korrekt konstituiert. Damit wurde mir der vorgesehene Instanzenzug verkürzt. Die 1.Instanz hat eine Sachentscheidung getroffen und ohne formelles Zutun der Verfahrensbeteiligten, vermutlich aber auf Zuruf des jetzt angerufenen BSG völlig prozessordnungswidrig neuerlich entschieden. Die 1. Instanz hat sich mehrfach präjudiziert. Die dem gesamten Verfahren zugrundeliegende Prozessordnung (sogenannte „SGO“) ist verfassungs- und menschenrechtswidrig. Auf so einer Grundlage kann eine Bestrafung nicht erfolgen. Für den Parteiausschluss gilt das sinngemäß, da diesem Sanktionscharakter innewohnt. Das Verfahren verletzt darüber hinaus auch meine verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte, wie insbesondere Art. 83 B-VG, Art. 7 B-VG, Art. 6 EMRK und den Grundsatz ne bis in idem. Die im BSG tätigen Schiedsrichter lehne ich, insbesondere wegen Befangenheit mir gegenüber ab: Die Schiedsrichter cyberhawk, defnordic und illionas haben mehrfach öffentlich ihre Abneigung gegen mich verlautbart. Die entsprechenden Nachweise können jederzeit nachgeliefert werden, sobald die restlichen Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sind. Das bekämpfte Urtei vom 16.1. 2014 entspricht nicht den prozessualen Mindesterfordernissen einer in sich überprüfbaren bzw. nachvollziehbaren Entscheidung. Zumal die SGO vielfach prozessuale, wie auch materiellrechtliche Fragestellungen nicht regelt, ist es mir nicht möglich, mein Berufungsvorbringen abschließend und vollständig zu erstatten. Es ergehen daher die nachfolgenden Fragestellungen an die konkret sachlich zuständige Instanz (Gremium), zu denen ich mir im Rahmen Euer Manuduktionspflicht eine entsprechende Abhilfe erwarte, um mein Vorbringen präzisieren und allenfalls ergänzen zu können, was ich mir jedenfalls vorbehalte:

   -   Ist das BSG zur meritorischen Entscheidung berechtigt?
   -   Ist prozessual eine Zurückverweisung vorgesehen?
   -   Auf welche materielle, normative Grundlage ist der Ausschlussantrag gestützt?

Nach Manuduktion ersuche ich Einräumung einer angemessenen Frist zur Abgabe meiner weiteren Stellungnahme, gegebenenfalls zum Stellen von Beweisanträgen.

gez: Sylvester Heller

Gründer der Piratenpartei Österreichs


poepe: war ein versehen von uns, dass wir urteilsbegründung nicht reingeschrieben haben. haben das in der diskussion festgehalten, aber nicht reingeschrieben. sollen wir das noch nachreichen?
cyberhawk: wäre nicht schlecht, wird sich da nochmal rückversichern, wie in dem fall am bsten zu verfahren ist.
defnordic: mit wem absprechen?
cybherawk: gibt einen anwalt der bei der piratenpartei ist, den er aber nicht namentlich nennen möchte.
poepe: geht nur darum, ob das von uns nachgereicht werden muss oder vom BSG eingefordert werden muss
cybherawk: wird das bis nächste woche klären. sobald geklärt wurde, bis nächste woche einen termin festlegen, an dem wieder über die berufung verhandelt wird. wird ausgeschickt und ins forum gestellt.
illionas: hellboy bezeichnet uns alle als befangen, muss aber eingestehen dass er den ausschlussantrag mitunterstützt hat. aufgrund der aussagen von hellboy und nicht weil er dazu gedrängt wurde oder sowas.
cyberhawk: heben wir uns dafür auf, wenn wir das das erste mal verhandeln.


Antrag 6: Statutenauslegung: Stimmrecht bei LO wechsel

  • Eingereicht von Herbert.D


Ich beantrage laut §5(3) eine Auslegung von Satzung §3(6) in folgender

Form:

Das SG möge beschließen, das Stimmrecht nach §5 der LDO eines Mitgliedes ist durch eine Einschränkung des Wahlrechts nach §3(6) der Satzung unberührt.

Begründung:

Nach einem Wechsel von der LO Wien zur LO Steiermark am 12.1.2014 wurde mir das Stimmrecht in Liquid entzogen. Nach mehrmaliger Urgenz wurde mir auf Verlangen eine Begründung für diese Vorgehensweise durch die BGF am 21.1.2014 vorgelegt.

Dies ist ein Ausschnitt aus der Mail von der BGF an mich.

 Hallo, 
 ich muss dir leider mitteilen, dass laut Satzung eine Änderung der LO, 
 eine 3 Monate Aussetzung des Stimmrechts mit sich bringt.
 Siehe Satzung $3: (6) Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das 
 aktive Wahlrecht auf dieser und untergeordneten Ebenen für 3 Monate
 ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden.
 Nach diesen 3 Monaten wirst du automatisch wieder korrekt zugeordnet.

Ich bin der Ansicht, dass der Begriff "Wahlrecht" explizit für Wahlen gilt. Aus dem Kontext ergibt sich, dass dieses Wahlrecht auch ein passives sein kann, welches immer ausgeübt werden kann. Wäre mit "Wahlrecht" eigentlich "Stimmrecht" gemeint, so stellt sich die Frage, was ein "passives Stimmrecht" sein soll.

Darüber hinaus geht es um das STIMMRecht in Liquid. Dieser Begriff ist in der Liquid Democracy Ordnung explizit definiert

http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Liquid-Democracy-Ordnung#.C2.A75._Stimmrecht

§5. Stimmrecht

(1) Der Begriff „Stimmrecht“ umfasst sämtliche Möglichkeiten zur Teilnahme in Liquid. (2) Alle Mitglieder, die einen aufrechten Mitgliedsbeitrag-Zahlungsstatus haben und die sich akkreditiert haben, haben Stimmrecht in der Gliederung „Bundesweite Themen“. (3) Sofern in der jeweiligen Landes-Liquid-Democracy-Ordnung keine abweichende Regelung getroffen wird, haben alle Mitglieder, die in der Gliederung „Bundesweite Themen“ Stimmrecht haben, auch in der Gliederung der Landesorganisation Stimmrecht, der sie zugeordnet sind. (4) Der Verlust des Stimmrechts beeinflusst keine früheren Aktivitäten des Mitglieds in bereits abgeschlossenen Systemprozessen, jedoch zukünftige Systemereignisse. Findet eine Auszählung erst nach dem Stimmrechtsverlust statt, so zählt die abgegebene Unterstützung, Stimme oder Delegation nicht.

Nach §5(2) habe ich Stimmrecht in der Gliederung "Bundesweite Themen". Dies entspricht dem Status Quo. Dieses Stimmrecht kann ich bereits ausüben, mein Mitgliedsstatus ist aufrecht. Nach §5(3) habe ich einen Anspruch auf Stimmrecht in der Gliederung Steiermark. Dieser wird mir von der BGF mit Verweis auf mein eingeschränktes WAHLrecht verwehrt.

NB: Nach meinem Wechsel von der LO Steiermark zur LO Wien war mein Stimmrecht in Liquid auf LO Ebene NICHT eingeschränkt.


cyberhawk: liest vor. Wird an Ländersenat weiterverwiesen

Ende der Sitzung um 21:00

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