Landesorganisation Wien/LGV2012-01/Anträge/A5

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Von: MoD


Änderung der LGO von derzeit §4/4 LGO:(4) Anfragen an den LV können von Mitgliedern anderer Landesorganisationen jederzeit formlos eingebracht werden. Anfragen sollen in der jeweils folgenden LV-Sitzung behandelt werden.

in neu: §4/4 LGO: (4) Anfragen an den LV können von Jedermann jederzeit formlos eingebracht werden. Anfragen sollen in der jeweils folgenden LV-Sitzung behandelt werden. Anfragen, deren Behandlung keinerlei Aufschub erlaubt, können von einem einzelnen Mitglied des LV behandelt werden, wobei unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten auf eine Übereinstimmung mit den anderen LV-Mitgliedern hinzuarbeiten ist. Anfragen betreffen ausschließlich organisatorische Angelegenheiten und allgemeine Auskünfte über das Parteiprogramm, die LO:Wien bzw die Bundesorganisation.

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