Landesorganisation Wien/LGV2012-01/Anträge/A4

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Von: MoD


Änderung der LGO von derzeit §4/3 LGO: (3) Abstimmungen über Anträge die über die Zuständigkeit des LV hinausgehen können auch ausserhalb einer LGV vorgenommen werden, wenn geeignete technischer Hilfsmittel vorhanden sind und die Beschlussfähigkeit wie für eine LGV gegeben ist.

in neu: §4/3 LGO: (3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV hinausgehen, können nur auf einer LGV oder unter Zuhilfenahme eines Mittels der Liquid Democracy durchgeführt werden.

Anmerkung: Beachte Antrag A6 "Verbindlichkeit von Liquid Democracy Beschlüssen"

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