Landesorganisation Wien/LGV2012-01/Anträge/A2

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Von: MoD


Änderung der LGO von derzeit § 2/1: (1) Mitglieder der LO:Wien sind die Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, die Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Wien haben, solange Sie sich nicht einer anderen Landesorganisatiuon zugeschrieben haben, oder die sich der Landesorganisation Wien zugeschrieben haben, obwohl Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland haben.

in neu: §2/1: (1) Mitglieder der LO:Wien sind die Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, die Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Wien haben, solange Sie sich nicht einer anderen Landesorganisation zugeschrieben haben, oder die sich schriftlich ausschließlich der Landesorganisation Wien für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder auf unbestimmte Zeit zugeschrieben haben, obwohl Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland haben.

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