Landesorganisation Wien/LGV2012-01/Anträge/A1
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Landesorganisation Wien |
LGV2012-01 |
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Von: eduardo
Die derzeitige LGO beinhaltet folgende Regelung:
(3) Die Landesgeschäftsführung setzt sich aus zumindest zwei Mitgliedern der LO:Wien zusammen, sie wird jährlich anlässlich einer LGV gewählt und ist für die Budgeterstellung sowie die Mitgleiderverwaltung der Landesorganisation verantwortlich.
Ich beantrage die Regelung wie folgt abzuändern:
(3) Die Landesgeschäftsführung besteht aus zumindest einem Mitglied der LO:Wien. Sie wird jährlich anlässlich einer LGV gewählt und ist für die Budgeterstellung sowie die Mitgliederverwaltung der Landesorganisation verantwortlich.