HowTo Öffentlichkeitsarbeit RealLife

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeines & Regeln

In Österreich fallen Demonstrationen, Kundgebungen, Infotische etc. unter die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes, ist somit rechtlich gesehen das Gleiche. Landesgesetze, wie beispielsweise das Wiener Veranstaltungsgesetz, finden diesbezüglich keine Anwendung, wenn kein Veranstaltungscharakter vorliegt. Findet die Veranstaltung auf Privatbesitz statt, ist alles mit dem Besitzer abzustimmen.

Infos & Regeln aufgrund der gesetzlichen Situation

Bezüglich der gesetzlichen Voraussetzungen ist das hier sehr einfach und kurz formuliert. Damit sind wir aber auf der sicheren Seite.

  • Keine Vermummung
  • Keine Ausländer als Organisatoren und Ordnungskräfte
  • Keine Gewalt, Gewaltaufrufe, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Waffen etc.
  • Keine Verstöße gegen geltende Strafgesetze
  • Während der Nationalrat, der Bundesrat, die Bundesversammlung oder ein Landtag versammelt ist, darf im Umkreis von 300 Meter von ihrem Sitze keine Versammlung unter freiem Himmel stattfinden
  • Rechtzeitig anmelden/anzeigen (mindestens 24 Stunden vorher, bei Straßen / öffentlichen Plätzen 3 Tage vorher => benutzt dazu das Template, ist gebührenfrei)
  • Der Veranstalter (= die Person, welche die Anmeldung unterschrieben hat) muss nicht dabei sein
  • Die Veranstaltung ist aufzulösen, wenn es zu gesetzwidrigen Äußerungen bzw. Verstößen kommt und dies durch den Leiter der Versammlung bzw. durch die Ordnungskräfte der Versammlung nicht unterbunden werden kann
  • Sollte strafrechtlich etwas daneben gehen, dann haftet der Veranstalter (egal ob anwesend oder nicht!). Im Regelfall sind maximal Verwaltungsstrafen (= Geldstrafen) zu befürchten.
  • Juristische Detailinformationen siehe „Gesetze“ beim Punkt Quellen.
  • Anweisungen der Polizei sind Folge zu leisten

Zusätzliche Infos & Regeln Piratenpartei

  • Gutes Auftreten – wir sind in dieser Situation ein Aushängeschild der Piratenpartei
  • Bei Unsicherheiten, ob die Aktion zur Piratenpartei passt, dies im Forum mit der Basis abstimmen.

Hinweis: Eine formale Genehmigung der Veranstaltung innerhalb der Piratenpartei ist nicht notwendig.

Kostenerstattung

  • Persönliche Aufwände werden grundsätzlich nicht bezahlt
  • Materialien (wie z.B. Flyer, Plakate etc.) sind mit der BGF bzw. der jeweiligen LGF vorab abzustimmen

Anzeigetemplates

Konkrete Aktionen

Die einzelnen Aktionen können natürlich auch kombiniert werden, z.B. ein Infostand und in der Nähe auch noch Flyer verteilen.

Wenn jemand erstmalig was organisieren will, was super ist :-), dann wende dich am besten zuerst an ein paar erfahrende Offline-Piraten (sind unter dem Punkt Ansprechpartner zu finden). Bereits in der Partei vorhandene Materialien für Aktionen können hier angefragt werden. Nachdruck von Bannern, Wallpapers, Flyern und Sticker sind mittels der Vorlagen einfach machbar. Für Ankündigungen im Netz noch etwas für’s WebDesign. Eigenkreationen müssen an die Vorgaben unserer Corporate Identity halten.

Ansprechpartner

Wer Was
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Quellen

Gesetze:

Urteile (Auswahl):

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