AG-BGV/BGV2011A/Anträge/VO2

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Versammlungsordnung der Bundesgeneralversammlung (BGV) Juli 2011 der Piratenpartei Österreichs (PPÖ)

Inhaltsverzeichnis

Gültigkeit

01. Diese Versammlungsordnung tritt mit Annahme durch die Bundesgeneralversammlung (BGV) Juli 2011 in Kraft.

Sitzungsvorbereitung

02. Mindestens 2 Protokollanten und ein Sprecher werden vor Sitzungsbeginn bestimmt. Diese übernehmen die Moderation sind berechtigt, sowohl das Wort zu erteilen und zu unterbrechen.

03. Jeder Stimmberechtigt wird mittels Nickname und bei der Einladung für die Bundesgeneralversammlung (BGV) Sitzung zugeschicktes Passwort (Pin) angemeldet.

04. Ein Auszählteam von mindest 3 Personen wird bestimmt.

05. Zusätzliche Anträge (für BGV 2011:07 nicht Möglich) können eingereicht werden, und werden zu Protokoll genommen.

06. Bei der Anmeldung des Stimmberechtigens, kann dieser Abstimmen, ob er die Stimmabgabe per Handzeichen für Ausreichend Geheim erachtet.

07. Dafür erhält er, den Wahlmöglichkeiten entsprechende unterschiedliche Chips, deren Farbcodierung oder Nummerncodierung eindeutig Festzulegen und ersichtlich ist. Die Abstimmung erfolgt durch einwerfen der entsprechenden Chips in die Abstimmungsurne, die Restlichen Chips sind in die Rest-Chip Urne einzuwerfen.

08. Bei mehr als einer Stimme, gegen Abstimmung durch Handzeichen, wird diese Chipmethode oder ein Elektronisches Wahlsystem, wenn vorhanden angewendet.

Sitzungseinleitung

09. Die Sitzung beginnt mit der Begrüßung, der Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, sowie der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Sitzungsablauf wird bestimmt.

Sitzungsablauf

10. Der erste Antrag wird verlesen, von Antragssteller, alternativ vom Sprecher, erklärt und vorgelesen und/oder zum Selbstlesen unterbreitet.

11.Die Stimmberechtigen werden aufgefordert sich per Handzeichen für Fragen zu melden.

12. Der Antragssteller, alternativ der Sprecher, erteilt dem Fragesteller das Wort, pro Worterteilung ist nur eine kurze Frage erlaubt.

13. Der Antragssteller, alternativ der Sprecher beantwortet kurz und klar diese Frage, und erteilt das Wort für die nächste Frage.

14. Sobald es keine Wortmeldungen für Fragen gibt, wird die Abstimmung per Handzeichen oder wie in Punkt 07 beschrieben durchgeführt.

15. Das Ergebnis der Abstimmung wird wie in Punkt 17 bis 21 beschrieben, festgestellt und bekannt gegeben.

16. Die Anträge werden der Reihenfolge nach, entsprechend den beschriebenen Sitzungsablauf abgearbeitet.

Auszählung

17. Ablauf in Punkt 07 beschreiben.

18. Gezählt werden die Chips in die Abstimmungsurne und die Chips in die Rest-Chip Urne.

19. Bei Wahl per Handzeichen, werden die Handzeichen für Jede Wahlmöglichkeit gezählt.

20. Bei nicht Elektronischer Wahl wir der Mittelwert aus den Einzelzählungen des Auszählteam gewertet.

21. Bei Elektronischer Wahl wird dieses Ausgewertet.

Sitzungsende

22. Das Protokoll wird beendet, der gemütliche Teil beginnt.

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