AG-BGV/BGV2011A/Anträge/TO10
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Im Laufe (möglichst zu Beginn) der BGV soll die PPÖ mit einer einfachen Abstimmung neu gegründet werden. Dies ist ohne vorherige Auflösung der PPÖ möglich und eventuelle Fehler der Vergangenheit würden obsolet werden. Desweiteren entstehen keine Mehrkosten und kein Mehraufwand im Vergleich zu einer normalen Statutenänderung.