AG-BGV/BGV2011A/Anträge/TO09

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Die BGV soll beschließen:

  • Für den Fall, daß die PPÖ, aus welchen Gründen auch immer, handlungsunfähig wird, soll ein Verein PPÖ die Geschäfte weiter führen (bis zur juristischen Klärung oder bis die PPÖ von sich aus die Handlungsfähigkeit wiedererlangt. Der Verein soll von freiwilligen Piraten bei Muße und Gelegenheit gegründet werden.
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