AG-BGV/BGV2011A/Anträge/SA11

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Ergänzungsantrag

  • § 5. Organe
    • (1) Organe der Partei sind: Bundesgeneralversammlung (BGV), Bundesvorstand (BV), Schiedsgericht (SG), Rechnungsprüfung (RP), Bundesgeschäftsführung (BGF).


  • § 9. Die Bundesgeschäftsführung (BGF)
    • (1) Die BGF vertritt die Partei rechtsgeschäftlich nach außen.
    • (2) Sie ist mit der Führung der laufenden Geschäfte, wie Finanz – und Mitgliederverwaltung, betraut.
    • (3) Sie besteht zumindest aus dem Bundesschatzmeister und einem weiteren Mitglied. Der BV entsendet einen Vertreter mit beratender Stimme.
    • (4) Bei Ausfall eines oder mehrerer Mitglieder wählt der BV entsprechend der GO einen Ersatz.
    • (5) Der Bundesschatzmeister ist insbesondere mit der Sicherung ordnungsgemäßer Finanzabläufe betraut.
    • (6) Die BGF darf nicht mit dem BV ident sein.
    • Die Numerierung der nachfolgenden Paragraphen ist entsprechend zu ändern.
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