AG-BGV/BGV2011A/Anträge/SA08

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  • Ich beantrage, den § 6. Allgemeine Regelungen (7) Bei Personenwahlen und geheimen Abstimmungen gilt der Grundsatz der unmittelbaren und geheimen Stimmabgabe., auf folgenden Wortlaut zu erweitern. "Verteilte BGVs können abgehalten werden und es ist auf diesen möglich, dass unter laufenden Kameras, die auf der jeweiligen Versammlung anwesenden Mitglieder in bereitzustellenden Wahlboxen geheime Wahlen in einem für alle LOs festzulegenden Wahlmodus abhalten können. Eine am Ort der LO bestimmte Wahlkommission bestimmt das jeweilige Wahlergebnis und gibt dieses sowohl schriftlich als auch vor laufender Kamera bekannt."
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