AG-BGV/BGV2011A/Anträge/SA07

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Antrag

Der §6 Abs(10) der Satzung:

(10) Bei Identität von Kandidatenzahl und zu wählenden Funktionen wird über diese(n) mit „Ja“ und „Nein“ abgestimmt, bei zwei Kandidaten für eine Funktion zwischen diesen beiden und der „Nein-Option“, bei mehr Kandidaten bzw. bei Listenerstellung nach der Schulze-Methode. Der Spitzenkandidat kann gesondert gewählt werden.

ist zu ersetzen durch:

(10) Bei Identität von Kandidatenzahl und zu wählenden Funktionen wird über diese(n) mit „Ja“ und „Nein“ abgestimmt, bei zwei Kandidaten für eine Funktion zwischen diesen beiden und der „Nein-Option“, bei mehr Kandidaten bzw. bei Listenerstellung, sofern nicht anders festgelegt, nach der Schulze-Methode. Der Spitzenkandidat kann gesondert gewählt werden.

Begründung

Die Schulze-Methode ist beim Auszählen sehr aufwendig und eine Überprüfung ohne tiefe mathematische Kenntnisse nicht leicht verständlich.

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