AG-BGV/BGV2011A/Anträge/SA06

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Satzungsänderungssantrag: Piratenpartei-Failsafe und Stärkung der Basisdemokratie

Antrag auf Hinzufügen zur Satzung bei §9 Der Bundesvorstand:

Falls auf einer Bundesgeneralversammlung nicht genügend Kandidaten für den Bundesvorstand gewählt werden, oder wenn zwischen zwei BGVs der Bundesvorstand handlungsunfähig wird und aus irgendeinem Grund binnen 2 Wochen nicht nachbesetzt werden kann tritt folgende Regelung in Kraft:

Statt dem Bundesvorstand bildet sich das Organ des Bundeskomitees, welches sich aus der Summe der Mitglieder der Piratenpartei Österreichs zusammensetzt. Das Organ übernimmt vollinhaltlich die Agenden des Bundesvorstandes und erhält die selbe Beschlussfähigkeit wie eine BGV über ein geeignetes Medium wie zum Beispiel Mumble mit Benutzerauthentifizierung.

Das Organ Bundeskomitee ist als solches auch in §5 Organe aufzunehmen, mit dem Hinweis, dass es erst in Kraft tritt, wenn der Bundesvorstand länger als 2 Wochen handlungsunfähig ist.

Begründung

Hierarchien und unnötige, lähmende Bürokratie, die ohnehin in der Vergangenheit nicht funktioniert haben, werden dadurch abgebaut, und die Basisdemokratie wird gestärkt. Das Fortbestehen der Partei ist so auch ohne Bundesvorstand gesichert.

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