AG-BGV/BGV2011A/Anträge/SA04

Aus Piratenwiki
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Hiermit möchte ich, Dart, meine Idee einer Parteistruktur und Satzung vorstellen.


Welche Struktur ist für die Piratenpartei sinnvoll?

  • Hierarchische Strukturen haben schon alle normalen Parteien, und das passt nun echt nicht zum Piraten.
  • Netzwerk Strukturen sind für Computer toll, aber wir sind doch Menschen.
  • Daher habe ich mich für die Version Zelle mit Zellkern entschieden.
  • In mitten aller Mitglieder befindet sich der Zellkern die Bundesgeschäftsführung (BGF).
  • Der Zellkern ist keine fixe Struktur sondern, besteht immer aus den Besonders aktive und Vertrauenswürde Mitglieder.
  • Für die Dauer dieses Vertrauen übernehmen, diese Mitglieder, so die Kopfsachen der Partei.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Gültigkeit

  • Vorläufige persönliche Version, Texte können kopiert und geändert werden,keinen Anspruch auf Gültigkeit, gilt nur als Ideen Sammlung, Erstellt von Dart

§ 2 Präambel

  • Die Piratenpartei Österreichs versteht sich als basisdemokratische Partei, mit dem erklärten Ziel, den verschiedensten Menschen als offene politische Plattform zu dienen. Die Mitglieder, auch Piraten genannt, bekennen sich zur Allgemeingültigkeit der Menschenrechte und das uneingeschränkte Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

§ 3 Kodex

  • Piraten sind wissbegierig, freiheitsliebend, sozial, unabhängig, global denkend, selbst bestimmend, hinterfragend und lehnen blinden Gehorsam ab. Sie fördern die Meinungsfreiheit, echte Demokratie, Zivilcourage zum Schutz. jegliches Leben und den freien Zugang zu Wissen.

§ 4 Partei

(1) Bezeichnung

  • Die „Piratenpartei Österreichs“,Kurzbezeichnung „Piratenpartei“, Abkürzung „PPÖ“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Antragsrecht, Information, Teilhabe

  • Alle Mitglieder und zukünftige Mitglieder haben innerparteilich Antragsrecht gegenüber allen Organen. Sie haben das Recht auf umfassende innerparteiliche Information und Teilhabe an der innerparteilichen Diskussion.

(2) Satzung der Partei anzuerkennen

  • Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Partei zu fördern und die Satzung der Partei anzuerkennen.

(3) Ein aktives Mitglied

  • Ein aktives Mitglied, arbeitet nach eigenem Ermessen, an den Zielen der Partei mit und unterstützt die Partei mit einer monatlichen oder jährlichen Spende, die mindestens der beschlossenen Höhe einspricht. Entfällt diese Spende wird der Status automatisch auf Mitglied geändert, frühere Spenden werden nicht angerechnet.

(4) Stimmrecht

  • Alle aktive Mitglieder haben ein Stimmrecht in der online Bundesversammlung (oBV), die in (3) beschriebe Spende kann vor Ort gezahlt oder belegt werden.

(5) Ernennung in die Bundesgeschäftsführung (BGF)

  • Jedes aktive Mitglied kann mit der Zustimmung der Bundesgeschäftsführung (BGF) oder online Bundesversammlung (oBV) in die Bundesgeschäftsführung (BGF) ernannt werden, diese Zustimmung kann durch die Bundesgeschäftsführung (BGF) oder online Bundesversammlung (oBV) wieder entzogen werden.

(6) Parteiaustritt oder Rücktritt

  • Die mindest notwendige Parteistruktur ist immer zu gewährleisten.
  • Ein Parteiaustritt oder Rücktritt eines Mitgliedes erlangt erst Gültigkeit, wenn der Nachweis, der nicht Beeinträchtigung der Parteistruktur eindeutig erbracht ist.

(7) Löschung

  • Jedes Mitglied hat das Recht einen Antrag auf die Löschung und/oder Selbstlöschung der eigenen Daten zu stellen,von Mitgliedern für die Partei erstellte Texte, sind Eigentum der Partei. Diesem Antrag ist innerhalb einer zumutbaren Frist zu entsprechen.

(8) Registriertes Pseudonym

  • Jedes Mitglieder hat das Recht, ein einziges registriertes und verifiziertes Pseudonym (Nick) zu verwenden.
  • Die Piratenpartei darf nur Daten ermitteln, verarbeiten und verknüpfen, die für die Registrierung und Verifizierung wirklich nötig sind.
  • Die Verifizierung stellt den eindeutigen Beweis, der Personen Bezogenheit, des registrierten Pseudonyms (Nick) her.
  • Mehrfach Registrierungen eines Mitglieds, führen bei Doppelbenützung, zu dessen Ausschluss.

(9) Abweichende Meinung

  • Alle Mitglieder haben das Recht, nach außen eine von der Beschlusslage abweichende Meinung zu vertreten, solange sie dabei auf die aktuelle Beschlusslage hinweisen.

§ 6. Mitgliedsarten, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

(1) Aktives Mitglied

  • Jede natürliche rechtsfähige Person kann aktives Mitglied werden.

(2) Fördermitglieder

  • Fördermitglieder unterstützen die Partei finanziell und gelten als aktives Mitglied, die Partei behält sich das Recht vor, Spenden ohne Angabe, von Gründen abzulehnen.

(3) Ehrenmitglieder

  • Ehrenmitglieder können von der Bundesgeschäftsführung (BGF) ernannt werden und gelten als aktives Mitglied.

(4) Ausschluss der Mitgliedschaft

  • Jede Art der Mitgliedschaft, ist für Personen ausgeschlossen, deren Persönliche Ideale dem Kodex der Piratenpartei zu wider laufen.

(5) Verlust der Mitgliedschaft

  • Durch die Bundesgeschäftsführung (BGF) oder online Bundesversammlung (oBV) können Mitglieder aus der Partei befristet ausgeschlossen werden. Der Dauerhafte Ausschluss, ist nur durch gemeinsamen Beschluss, dieser beiden Organe möglich und setzt 2 befristete Ausschlüsse voraus.
  • Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

§ 7. Organe

(1) Bundesgeschäftsführung (BGF)

  • Die Bundesgeschäftsführung (BGF) besteht aus einem Gremium der aktiven Mitglieder.
  • Die Bundesgeschäftsführung (BGF) legt die Organe der Partei fest.

(2)Amtszeit

  • Jedes Organ wird für die Dauer von 1 Monat besetzt, erlangt ein geeignetes aktives und verifiziertes Mitglied 25 % Zustimmung aller aktiven Mitglieder, kann dieses aktive Mitglied die Amtsübergabe fordern, ansonnst verlängert sich die Amtszeit, um ein weiteres Monat.

(3) Bundesvorstandsvorsitzender (BVV)

  • Bundesvorstandsvorsitzender (BVV) ist die Repräsentationsfigur der Partei in den Medien.

(4) Schatzmeister

  • Der Schatzmeister hat der die Verwaltung der Parteikasse der Piratenpartei (PPÖ).

(5) Taskforcesvorsitzender (TFV)

  • Taskforcesvorsitzender (TFV) ist für die Internetpräsens der Piratenpartei (PPÖ) verantwortlich.

(6) Online Bundesversammlung

  • Online Bundesversammlung (oBV) mit 40 % Teilname, der verifiziertes aktiven Mitglieder, ist der Bundesgeschäftsführung (BGF) übergeordnet, die gleichzeitige Anwesenheit der Mitglieder, in der Online Bundesversammlung (oBV) ist nicht erforderlich.

(7) Bundesgeneralversammlung (BGV)

  • Bundesgeneralversammlung (BGV) ist mit 40 % Teilname, der eingetragenen überprüften aktiven Mitglieder, ist der Bundesgeschäftsführung (BGF) übergeordnet, die gleichzeitige Anwesenheit der Mitglieder ist erforderlich, jedoch gilt die entschuldige Abwesenheit, als Teilname.

(8) Länderorganisationen (LO)

  • Länderorganisationen (LO) für Bundesländer innerhalb Österreich, gelten als Eigenständig, doppelte Mitgliedschaften sind möglich.

§ 8. Das Parteiprogramm

(1) Ziele

  • Es definiert die politischen Ziele der Partei, und kommuniziert diese nach außen. Es wird von den Parteimitgliedern erarbeitet, und von der Online Bundesversammlung (oBV) oder einen adäquaten Mittel der direkten Demokratie beschlossen oder geändert.
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