AG-BGV/BGV2011A/Anträge/GO2

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Die BGV soll beschließen:

  • Statt eines Mitgliedsbeitrages soll es einen einmaligen Eintrittsbeitrag geben, der der Bundesorganisation zur Verfügung steht.
  • Es soll die Möglichkeit geben, zusätzlich auf freiwilliger Basis regelmässige oder einmalige Spenden bis maximal 120.- € pro Jahr an die Bundespartei zu überweisen.
  • Bei Piratentreffen soll optional außerdem das sogenannte "Parteischwein" eingeführt werden, ein Sparschwein, in das anonym Kleinstbeträge eingeworfen werden können. Die auf diese Weise lukrierten Spenden stehen der jeweiligen LO zur Verfügung.
  • Die BGV beauftragt und ermächtigt den BV und die TF-BGV die GO nach der BGV entsprechend anzupassen.
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