BGV2018-01/Anträge

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BGV2018-01/Anträge
Last Page Edit: Desertrold 27.09.2018

Inhaltsverzeichnis

Fristen

Anträge zur BGV2017-1 können per Liquid an Mitgliederversammlung, per Email an die Arbeitsgruppe BGV oder per Mail an ein Organ der ppAT eingebracht werden.

Die Frist für das Einreichen von Anträgen ist mit 22. September bereits abgelaufen. Später eingelangte Anträge werden hier eingetragen, müssen aber von der BGV erst zugelassen werden. Gegenanträge sind noch bis 6. Oktober um 00:00 möglich.
Um auf der BGV stimmberechtigt zu sein, muss der Mitgliedsbeitrag für 2018 am 5.10.2018 um 23:59 verbucht sein. Bitte daher rechtzeitig tätig zu werden.

eingelangte Anträge

"A" Anträge sind fristgerecht eingelangt und müssen daher auf der TO berücksichtigt werden.
"B" Anträge sind nicht fristgerecht eingelangt und können daher von der AG BGV zugelassen werden oder auf der BGV nachträglich auf die TO gesetzt werden.

A1 | Niko | Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags ruht auch Organfunktion

Ich beantrage § 3.Rechte und Pflichten der Mitglieder (9) der Satzung wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

Jetzt: „Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume, in denen der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde. In diesem Zeitraum ruht das Stimmrecht wie auch das passive Wahlrecht auf allen Ebenen.

Neu: Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume, in denen der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde. In diesem Zeitraum ruht das Stimmrecht, das passive Wahlrecht auf allen Ebenen wie auch eine etwaige Organfunktion.

[1]

A2 | Niko | Spekulationsverbot

Ich beantrage die Satzung wie folgt zu ergänzen:

§ 24. Spekulationsverbot

(1) „Geld auf den Konten der Piratenpartei Österreichs, wie auch ihrer Unterorganisationen, darf nicht zu Finanzspekulationen irgendwelcher Art ( Aktien, Anleihen, Optionen, Kryptowährungen (inkl. Coins), Zertifikate, etc.) verwendet werden. Dasselbe gilt für etwaige Barbestände (z.B Handkasse, Bargeldspenden). Sämtliche Gelder dürfen nur für politische oder organisatorische Belange verwendet werden. Nicht benötigte Gelder haben auf den Konten der PPÖ bzw. ihrer Unterorganisationen zu verbleiben.“

Begründung: In unserer Satzung, unseren Geschäftsordnungen wie auch im Österreichischen Parteiengesetz gibt es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf die Spekulation mit Parteigeldern.

Ich halte es für angebracht, ja sogar notwendig etwaigen Spekulationen mit Parteigeldern einen Riegel vorzuschieben. Der Boom bei den Kryptowährungen im vergangenen Jahr und das Interesse etlicher Parteimitglieder an diesen, lässt eine solche Vorsichtsmaßnahme sinnvoll erscheinen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass im Herbst letzten Jahres die Gründung einer AG Krypto angedacht war.

[2]

B1 | PeterTheOne | Antrag an die BGV zur Verwendung der Grazer Finanzen

Die Piratenpartei Österreichs beschließt die Gelder der Klub- und Parteienförderung aus Graz ausschließlich für Graz einzusetzen. Begründung

siehe i7024: Landesorganisation statt Landespartei (LGV Steiermark)

[3]

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