Schiedsgericht/Sitzung/2013-01-29
Inhaltsverzeichnis |
Ort und Zeit
- Ort: Mumble NRW
- Datum: 29.01.2013
- Sitzungsleitung: zener
- Protokoll:gigi
- Beginn:19:19
- Ende:22:30
- Pad: https://ppoe.piratenpad.de/BSG-2013-01-29
Anwesende:
Nicht Entschuldigt:
Gäste:
Entwurf TO:
1. Formalia / Anwesende: Mitglieder des BSG, etc. 2. Urteil des LSG 3. Berufungsanträge nennen + Vertreter 4. Befangenheitsanträge 5. Berufungsanträge inhaltlich durcharbeiten: einzeln + Gesamtbewertung 6. Stellungnahmen der BSR 7. Urteilsfindung
Agenda
Antrag 1: Formalia
- Eingereicht von BSG
Anwesende, Entschuldigungen, Klärung diverser Formalangelegenheiten
Schriftführer: gigi, Beschluss um 19.20 ohne Gegenrede Moderation: zener, Beschluss um 19.20 ohne Gegenrede
Vorstellung der BSR Frage ob Vertreter des Antrags 2012-12-02 anwesend sind - keiner Frage ob Vertreter der LO Salzburg bzw. der Berufungen anwesend sind - keiner Schiedsgericht vollständig, jedoch keiner der Beteiligten
Anmerkung von hellboy: er hat die betreffenden Links zu den Foren in den Pad-Chat geposted; Zener ergänzt die Links um den Link ins Wiki
Antrag 2: Verlesung des Urteils des LSG iS 2012-12-02
- Eingereicht von BSG
Kurzes Vortragen des Ersturteils
Zener verliest die Urteilsbegründung von considerator
Antrag 3: Berufungsanträge
- Eingereicht von Anjobi, Wolf
Kurzes Vortragen und Begründen der Berufungen
Erste Berufung von Wolf, per Mail von 23.1.; 2. von Anjobi, 23.01.2013; 3. von hawesal per Mail von 25.1. Mumble-Probleme bei gigi, kann aber dennoch ohne Probleme teilnehmen
Zener erklärt das weitere Vorgehen in der Sitzung, wir gehen die Berufungsanträge Punkt für Punkt durch, besprechen dann die Befangenheitsanträge und versuchen dann ein Urteil zu finden
Antrag 4: Befangenheitsanträge
- Eingereicht von Wolf
Besprechen der Geltendmachung der Befangenheit von Zener durch Hawesal
Gigi: Es gibt zwei Befangenheitsanträge Zener: Er würde sich bedingt für befangen erklären, da er in der Anfangszeit beteiligt war; jedoch war er weder auf einem der LPTs anwesend, deshalb würde er sich von der Seite nicht beeinflusst sehen. Zusätzlich geht es bei diesem Spruch um Protokollierung, was indirekt wieder Folgen auf seine eigene Protokollführung hätte; deshalb von seiner Seite eine bedingte Befangenheit; er würde mitstimmen, jedoch kann das Urteil dann durch BGV aufgehoben werden; die in Hawesals Mail vorgeworfenen Punkte sieht er nicht als Gründe für eine Befangenheit an; Zener führt eine Nachricht von wolf an, in welcher er Zeners Qualitäten schätzt Gigi: Er wollte nur festhalten, dass mit der begründeten Beeinspruchung das Urteil nichtig erklärt werden kann Cyberhawk: Die Angaben in Hawesals Mail sind teilweise falsch. Er sieht keine Befangenheit gegeben, Zener kann jedoch jederzeit während der Sitzung wegen Befangenheit ablegen; Gigi stimmt dem zu
Zener: Möchte gerne auch die Befangenheitsvorwürfe von Wolf gegen alle 3 Schiedsrichter behandeln; liest dies vor; für ihn ist dieser Einspruch nicht begründet; er muss laut SGO begründet werden; deshalb ist dieser Einspruch abzulehnen, beide stimmen zu
19.35: Wolfs Einspruch wird einstimmig als nicht SGO-konform zurückgewiesen.
Antrag 5: Durcharbeiten der Berufungsanträge
- Eingereicht von BSG
Inhaltliche "Abarbeiten" der Berufungen, einzeln und gemeinsam
Alle Berufungen werden von Zener verlesen
1. Berufung von Wolf/Heinrich/Pässler
Zener: Wolf beruft sich in seiner Nichtigkeitsbeschwerte auf die ZPO, die Frage ist, inwiefern wir darauf als Laiengericht eingehen müssen Gigi: Wir können als SG der Piraten nicht auf alles eingehen, das wäre unmöglich. Dennoch ist die Berufung meiner Meinung nach korrekt eingegangen
1. Zener hält diese Regelung für nicht begründet, es ist kein Mindestalter vorgeschrieben; cyberhawk stimmt zu, es gibt bei uns keine Regelwerke die ein Mindestalter vorschreiben; gigi pflichtet dem bei Zener: Alle LOs wählen gemäß LGO einen Vertreter in das SG; Regelungen könnten in der LGO auftreten
2. Zener: LV wurde über die offizielle E-Mail-Adresse informiert. Wolf war bekannt wohin die Emails gehen, er hat den Zugang nicht genutzt. Diese Nicht-Inanspruchnahme kann dem SG nicht angelastet werden. Gigi: Vorsitzender und Auslosung ist im Wiki veröffentlicht.
3. Zener: Die SGO ist hier etwas ungenau, seiner Meinung nach sind die Termine durch Veröffentlichung im Forum und Wiki ausreichend veröffentlicht. Eine entsprechende Eigeninitiative der Personen ist dementsprechend erforderlich. Vor allem betroffene Organe müssen die eigenen Tätigkeiten ausreichend ausführen können cyberhawk: er sieht nicht ein, dass wir es neben dem Wiki jedem mitteilen müssen; Gigi: Veröffentlichung reicht über Wiki und Forum
4. Zener: verweist auf die Begründung der letzten Punkte; gigi: offizieller Verteiler wurde korrekt benachrichtigt; Cyberhawk: stimmt zu
5. Zener: Vereinbarung ist nicht zwingend vorgegeben, SGO stellt fest, dass die Sitzungen auch ohne Terminvereinbarung feststeht; Cyberhawk: es wurde keiner vereinbart; Gigi: Außerdem Auslegung von Parteidokumenten
6. Zener: Genannte Regelungen finden keine Anwendung, wenn es in der SGO eigene Regelungen gibt; Andere BSR stimmen zu
7. Zener: Keine Erfordernis über Lesebestätigungen vorhanden; Cyberhawk: Genauso ist es, die Kommunikation erfolgte statutenkonform; Zener: Es wird überall nur auf allgemeine Regelungen verwiesen; Gigi: Zustellungsbestätigung ist auch bei gültigen Rechtsgeschäften vorgesehen; Cyberhawk: Auch Zustellungsbevollmächtigte sind nicht zwingend vorgesehen
8. Zener: Wurde alles schon erledigt; gigi: im Wiki ist alles bereits zur Verfügung gestanden; Cyberhawk: Will sich nicht zur technischen Kompetenz äußern, sieht das aber ähnlich
9. Zener: Die "ganze Angelegenheit" waren öffentliche zur Verfügung stehende Protokolle, es ging nicht um die Hintergründe oder Verfehlungen von Organen. Gigi: Es ist nicht notwendig und sinnvoll alle Meinungen aller Mitglieder einzuholen
10. Zener: Es handelt sich um den öffentlichen Mumble-Server. Hellboys Anwesenheit wurde nie verheimlicht; Gigi: wenn sogar ausgeschlossene Personen teilnehmen konnten, spricht für die ÖFfentlichkeit der Sitzung
11. Zener: Es ist unmöglich alle Rechtsnormen anzuwenden. Für ein Laiengericht gelten die Regelungen innerhalb der Partei, Mitglieder können Anträge auf Abänderung feststellen; Cyberhawk: Möchte noch einmal festhalten, dass es um die Auslegung von Parteidokumenten geht, es ist niemand persönlich betroffen, es geht um die Auslegung
12. Der Senat darf laut SGO eigene Fristen festsetzen, welche verbindlich sind. Gigi: am 18. wurde veröffentlicht, alles regelkonform
Cyberhawk: Sieht das nicht für zutreffend; Gigi: Die Nichtigkeitsbeschwerde fußte auf den 12 angeführten Punkten, wurden durchgesprochen und als nicht treffend abgelehnt; Zener: Er sieht in der Einhaltung der Regelwerke die Aufgabe des SGs, die innerparteiliche Streitfrage sollte auch in den "politischen" Organen wie EBV und BGV geklärt werden. Angesichts der zeitlichen Nähe bietet sich die BGV an. Cyberhawk: Er sieht hier keine Drohung der Auflösung der LO Salzburg, sondern eine 8-wöchige Frist. In dieser Zeit kann man so etwas leicht wieder reparieren, außer man möchte es nicht
2. Berufung von Anjobi
Zener: Im Prinzip das gleiche wie bereits zuvor. LV wurde statutenkonform informiert. Beide BSR stimmen zu. Gigi: Es tut nichts zur Sache, ob man sich auf eine ausgeschlossene Person beruft; Cyberhawk: Stimmt zu; Zener: Der Ursprung ändert nichts an der Faktenlage; auch Mitglieder können sich laut Statuten einbringen Zener: Die Berufung wurde zur Kenntnis genommen und ein Verfahren eingeleitet
3. Berufung von Hawesal
Zener: Die Klärung der Verhältnisse liegt beim SG gigi: Möchte festhalten, dass sich dieser Absatz auch auf die inhaltliche Ebene des SG-Urteils beruft; Cyberhawk: Meinungen der Basis sind gut und wichtig, die Entscheidungen trifft aber das SG Zener: Das Thema Alter hatten wir bereits, es gibt laut Statuten keine Einschränkungen bezüglich eines Mindestalters; beide BSR stimmen zu; Die Rechtfertigungsrechte verfallen bei Nichtinanspruchnahme, die zuständigen Organe haben beschlossen die Mails zu ignorieren - bitte an diese wenden; der Vorwurf , dass considerator und hellboy die gleichen Personen sind sind nicht haltbar Considerator: Er ist nicht hellboy, sein Klarname ist im Wiki sichtbar Hellboy: Considerator als auch ich hatten zur gleichen Zeit Organfunktionen und waren zur gleichen Zeit akkreditierte Mitglieder, 100% nicht die gleichen Personen Zener: Winstonsmiths Urteil war eine Einzelmeinung, es gilt ein Mehrheitsbeschluss; Querulanten ist eine Bezeichnung für Personen mit anderer Meinung, gegenstandlos da nicht relevant für den Fall. Ebenso der letzte Punkt. Beide BSR stimmen zu
Considerator: Die physische Durchführung der LPTs wurde durch das Urteil nicht in Frage gestellt, einzig das Protokoll. Dementsprechend wurden die Folgen beschlossen
Zener: Persönlich findet er das LSG-Urteil eigentlich recht weise, da es beiden Seiten entgegen kommt. Einerseits erkennt es die Rechtspflege und die Einhaltung der Regelwerke an, andererseits lässt es der LO Salzburg einen gewissen Spielraum die Tätigkeiten durchzuführen.
Considerator: Die Idee war, dass es nach der Frist Konsequenzen geben muss
Zener: Es zeigte sich bereits, dass sich teilweise nicht an die Regelwerke gehalten wird. Bis zum Berufungsurteil gilt das erstinstanzliche Urteil. Falls nötig ist auch noch nach dem Berufungsurteil die Möglichkeit gegeben, fristgerecht eine LGV einzuberufen.
Antrag 6: Stellungnahmen der BSR / Diskussion
- Eingereicht von BSG
Stellungnahmen der einzelnen BSR zum Antrag
Zener: Sein Vorschlag wäre, die generelle politische Frage der LO Salzburg an die BGV delegieren, diese kann statutengemäß von dieser entschieden werden. Gigi: Das würde auch die Bestimmung beinhalten, dass die LO eine iLO ist. Zener: Er findet das interessant. Das Urteil behindert die iLO nicht, beschlossene Punkte umzusetzen. Cyberhawk: Wir sollten uns kurz die Fehler anschauen, diese müssen korrigiert werden, dann ist wieder alles im Lot. Dazu braucht es jedoch die LO Salzburg und deren Willen. Zener: Er hat den Eindruck, dass das SG eine innerparteiliche Entscheidung treffen soll, die BGV und EBV treffen können und sollen. Cyberhawk: Er würde es nicht delegieren, die LO Salzburg kann und soll die Problematiken selbst klären. Zener: Wir bewegen uns dann auf einer Ebene, bei der es um die Mitglieder geht - dazu sind wir nicht einberufen worden. Gigi: Es geht primär darum, ob wir das Urteil anerkennen und in zweiter Linie um eine Abänderung des Urteils TheAlexs: Die ganze Partei nimmt Wolf aufs Korn und ist darauf aus, die LO Salzburg abzuschießen. Der Misstrauensantrag und so weiter hat zur Abnabelung der LO Salzburg geführt. Das SG ist nie auf Wolf zugegangen, hat immer nur kritisiert. Jedes mal, wenn er ins Bundesforum reingeht, sind die Leute die nicht akzeptiert werden runtergestimmt, das ist System. Dieser permanente Kampfgeist jeder gegen jeden führt zum Abhandenkommen der Salzburger. Nie Konsens, immer nur Wadlbeißen. Cyberhawk: Es geht um die Einberufung von Parteidokumenten, nicht um Wolf. Es geht darum, dass das SG innerparteilich kommt und auf Verfehlungen hinweist. Wir, das SG, wurden angerufen und stellen sich vor die Salzburger um auf Fehler hinzuweisen. TheAlexs: "Ich kann Urteile lesen". Der Fehler war die Empfehlung auf eine neue LGV, ein jeder weiß, dass sich das nicht ausgeht. Ein kluges Urteil hätte eine konsiliante Lösung gesucht. Es sind kleine Teile die fehlen, es ist fehlerhaft, war es das aber immer schon. Statt den Konsens zu suchen. Cyberhawk: Das SG ist da die Dokumente darzulegen und das macht das SG statutenkonform. Gigi: Bitte jeweils Stellungnahmen der BSR, dann Urteilsfindung Zener: Es wurde vorgeworfen, dass sich das SG nicht mit Wolf zusammengesetzt hat. Eigentlich ist genau das Gegenteil der Fall, Es war bei den Sitzungen und auch heute kein Vertreter der LO Salzburg anwesend. Die Personen verzichten auf das Recht hier gemeinsam Gigi: Es wurde ausreichend kommuniziert, es gab einfach keine Bereitschaft Hellboy: WinstonSmith hat Gespräche mit Personen aus der LO geführt, das Verfahren war bekannt Alexs: Sehr viele persönliche Feindschaften untereinander, sehr viele Offliner. Niemand spricht mit allen Salzburgern Cyberhawk: Danke für deine Meinungen. Weist auf zwei Wortmeldungen im Mumble Chat mit, bezüglich Wolfs vermeintlichen Plänen eine neue Partei zu gründen.
Zener: Er bleibt bei seiner Empfehlung. Den Punkt der LO Salzburg soll auf die BGV delegiert werden, bis dahin sollte das SG-Urteil ausgesetzt werden. Sollte die BGV sich nicht äußern, greift das erstinstanzliche Urteil. Cyberhawk bittet um erneute Erklärung. Zener: Es geht um die Existenz der LO Salzburg, diese kann von der BGV festgestellt werden. Was die BGV sagt gilt. Wir sollten das delegieren. Cyberhawk: Spricht eventuelle Probleme mit der Satzung an
Gigi: ich möchte festhalten: in der Gesamtheit des Urteils bin ich gegen eine Delegation an die BGV. Wir sollten basierend auf der Berufung das ursprüngliche Urteil bestätigen oder widerrufen und die politische Entscheidung außer acht lassen. Meiner Meinung nach ist das Protokoll nicht statutenkonform, aber die Entscheidung, dass die LO eine iLO ist, ist aufzuheben. Die Beschlüsse der LPTs sollten anerkannt werden, so sie nicht von Mitgliedern der LO oder teilnehmenden Personen begründet in Frage gestellt werden.
Pause bis 20.50
Cyberhawk: Er wird sich mit gigi auf eine Linie begeben, das Urteil sollte gesprochen werden, die politische Linie jedoch an die BGV transferieren.
Zener: Er ist verwirrt. Hellboy: Das würde heißen, ihr habt euch nicht an die Statuten gehalten, aber ist ja egal. Das kann nicht von einer Mehrheitsentscheidung der BGV abhalten. Zener: Er hätte auch gerne ein Mittel in der Hand zwischen Auflösung und macht doch was ihr wollts. Er findet den Vorschlag des LSG den Fehler durch Wiederholen wiedergutzumachen in Ordnung Cyberhawk: Wir könnten auch einfach das Hellboy: Das hieße, dass das SG genau gar nichts macht Zener: Der Antragssteller in nicht MItglied in LO, ich denke darauf will Gigi hinaus Gigi: Es geht mir persönlich um die Feststellung, dass die Existenz und Gültigkeit von Versammlungen und Beschlüssen nicht von den formalen Gegebenheiten eines Protokolls abhängig machen. Cyberhawk. Schlägt vor der LO Salzburg 2 Wege vorzuschlagen. Die Hälfte der auf der LGV Anwesenden soll bestätigen, dass es konform war. Gigi: Fakt ist, dass sich kein Mitglied der LO Salzburg gegen die Beschlüsse geäußert hat. Hellboy: Es hat sehr wohl Beschwerden gegeben, auch von ehemaligen Mitgliedern. Cyberhawk: Würde ihnen diese beiden Möglichkeiten geben, Einzelbeschwerden sollen gesondert behandelt werden. Gigi: Für ihn war das Urteil persönlich zu hart, da wegen der formalen Kriterien nicht die ganze LO in Frage gestellt wird. Hellboy: Zahlenspielereien sind nicht zielführend Zener: Das Problem ist nicht der Wille der Basis, sondern die Missachtung des Rechts der Nichtanwesenden; wir müssen schauen, wie so etwas in Zukunft vermieden werden kann. Wir sind eine Partei, es gelten unsere Regelwerke, wir sollten nicht wegschauen. Es wird eine Kompromissentscheidung gesucht Gigi: Die Ergebnisse könnten vorerst anerkannt werden, außer sie werden von Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der LO in Frage gestellt. Eine Wiederholung der LGV ist vorzunehmen und die Beschlüsse der vorherigen LPTs dort bestätigt. Wenn die LGV nicht konform abgehalten wird, sind alle Beschlüsse nichtig Cyberhawk: gehen wir die PUnkte punkt für punkt durch
Antrag 7: Urteilsfindung
- Eingereicht von BSG
Finden eines gemeinsamen Urteils
1. Das Protokoll des 1. Landesparteitages der LO Salzburg ist nicht statutenkonform.
Durch alle drei BSR bestätigt
2. Die 1. Landesgeneralversammlung/Der 1. Landesparteitag einer Landesorganisation ist nicht mehr direkter Bestandteil des Gründungsprozesses eine LO.
Durch alle drei BSR bestätigt
3. Die 1. LGV der LO Salzburg wurde nicht statutengemäß durchgeführt, da das Protokoll zu mangelhaft ist. Das Ergebnis dieser LGV ist daher nicht anzuerkennen.
Gigi: Ich stoße mich am "nicht anzuerkennen" - es wurden auch ohne die formalen Kriterien einzuhalten Beschlüsse gefasst; Vorschlag "im Grunde nicht anzuerkennen"; Cyberhawk: "eingeschränkt anzuerkennen" Zener: Das wäre dann eine Bestätigung vorbehaltlich einer nicht erneuten ABhaltung innerhalb einer Frist
Beschluss zu 3. um 21.15: Die 1. LGV der LO Salzburg wurde nicht statutengemäß durchgeführt, da das Protokoll zu mangelhaft ist. Das Ergebnis dieser LGV ist daher nicht anzuerkennen, falls die Beschlüsse nicht binnen 3 Monaten auf einer statutenkonform durchgeführten LGV der LO Salzburg bestätigt wird. - einstimmig angenommen
4. Die LO Salzburg wurde am 19.5.2012 gegründet und von der BGF bestätigt, jedoch wurde die LGV nicht statutenkonform durchgeführt. Somit sind die Ergebnisse der 1. LGV und 2. LGV hinfällig und die LO Salzburg bleibt weiterhin auf dem Status einer interimistischen LO.
Cyberhawk: Wurde eigentlich schon im vorigen Punkt geklärt Zener: Er hätte gerne zwingend eine Neuwahl drin. Zieht seinen Hut vor der eigentlich genialen Lösung durch das LSG. Gigi: Er sieht die Lösung an sich auch sehr gut, aber die iLO ist ihm zu hart.
Beschluss zu 4. um 21.23: Die LO Salzburg wurde am 19.5.2012 gegründet und von der BGF bestätigt, jedoch wurde die LGV nicht statutenkonform durchgeführt. Somit sind die Ergebnisse der 1. LGV und 2. LGV hinfällig, werden sie nicht auf einer ordnungsgemäß durchgeführten LGV, inklusive Neuwahlen der Organe der LO Salzburg, binnen 3 Monaten ab offizieller Veröffentlichung dieses Urteils bestätigt - einstimmig angenommen
5. Die LO Salzburg hat innerhalb von 2 Monaten statutenkonform eine LGV abzuhalten, bei der zumindest LV, LGF und LGO zu beschliessen sind. Anderenfalls wird die LO wegen Handlungsunfähigkeit aufgelöst.
Gigi: Wurde an sich schon behandelt und ist unnötig. Cyberhawk: Die Wahl hätten wir ohnehin schon erledigt, die Auflösung würde er an den EBV delegieren Gigi: Ich weiß nicht, ob wir die Auflösung nach 3 Monaten beschließen können Zener: Soll diese Bestimmung wirklich an einen Konjunktiv gebunden sein? Eine Kann-Lösung bringt erst wieder nichts. Cyberhawk: Ihm wäre die Lösung über den EBV fast sympathischer. Gigi: Tendiert in Zeners Richtung, es muss Konsequenzen geben. Cyberhawk: Wie wäre es mit "Gilt die LO als nicht gegründet"? Zener: Nein, da wir die Gründung bereits bestätigt haben.
Beschluss um 21.33: Hält die LO Salzburg innerhalb von 3 Monaten keine statutenkonforme LGV inklusive Wahl der Organe und Beschluss einer LGO ab, dann gilt sie, ohne Notwendigkeit eines diesbezüglichen EBV-Beschlusses, wegen Handlungsunfähigkeit als aufgelöst. - einstimmig angenommen
6. Die Berufungsfrist von 1 Woche beginnt ab Veröffentlichung des schriftlichen Protokolls der Sitzung, auf welcher dieser Beschluss gefasst wurde.
Gigi: Würde gerne eine Formel am Ende mitaufnehmen, dass keine Berufung möglich ist Zener: Die Geltendmachung der Befangenheit und der Einspruch des ordentlichen Gerichts sind davon nicht betroffen.
Beschluss um 21.36: Dieses Urteil ist ab offizieller Verkündigung gültig und bindend. Gegen das Urteil sind innerparteilich keine Mittel der Berufung möglich. - einstimmig angenommen Ergänzung um 21.42: "Gegen das Urteil ist innerparteilich keine Berufung möglich" - einstimmig
Urteil:
Das Protokoll des 1. Landesparteitages der LO Salzburg ist nicht statutenkonform. Die 1. Landesgeneralversammlung/Der 1. Landesparteitag einer Landesorganisation ist nicht mehr direkter Bestandteil des Gründungsprozesses eine LO. Die 1. LGV der LO Salzburg wurde nicht statutengemäß durchgeführt, da das Protokoll zu mangelhaft ist. Das Ergebnis dieser LGV ist daher nicht anzuerkennen, falls die Beschlüsse nicht binnen 3 Monaten auf einer statutenkonform durchgeführten LGV der LO Salzburg bestätigt wird. Die LO Salzburg wurde am 19.5.2012 gegründet und von der BGF bestätigt, jedoch wurde die LGV nicht statutenkonform durchgeführt. Somit sind die Ergebnisse der 1. LGV und 2. LGV hinfällig, werden sie nicht auf einer ordnungsgemäß durchgeführten LGV, inklusive Neuwahlen der Organe der LO Salzburg, binnen 3 Monaten ab offizieller Veröffentlichung dieses Urteils bestätigt. Hält die LO Salzburg innerhalb von 3 Monaten keine statutenkonforme LGV inklusive Wahl der Organe und Beschluss einer LGO ab, dann gilt sie, ohne Notwendigkeit eines diesbezüglichen EBV-Beschlusses, wegen Handlungsunfähigkeit als aufgelöst. Dieses Urteil ist ab offizieller Verkündigung gültig und bindend. Gegen das Urteil ist innerparteilich keine Berufung möglich.
Begründung:
Die in den Berufungen angeführten Gründe dienen dem BSG nicht in geeigneter Weise als Basis, das Urteil des LSG aufzuheben oder für nichtig zu erklären. Die Statuten der Piratenpartei Österreichs lassen der Meinung des BSG nach keine andere Auslegung als die durch den Senat des LSG festgestellte zu. Das Urteil des LSG iS 2012-12-02 wird somit durch das BSG im Berufungsverfahren bestätigt, die Konsequenzen sowie einzuhaltenden Fristen jedoch verändert.
Bemerkungen:
Angesichts der Berufungen gegen das erstinstanzliche Urteil zeigt sich das BSG sehr verwundert, dass kein Mitglied der LO Salzburg an der Sitzung im Berufungsverfahren teilgenommen hat. Die Abwesenheit der berufenden Personen verwundert das BSG besonders.
Beschluss um 21.47: Das Urteil, die Begründung und die Bemerkungen werden vom BSG einstimmig beschlossen.
Gigi: Wie machen wir wann die Veröffentlichung? Wer macht es, ab wann gilt es ab veröffentlicht?
Zener: Bittet Gigi als Vorsitzenden das zu übernehmen, auf jeden Fall Forum, Wiki und falls möglich im Salzburger Forum.
Cyberhawk: Zur Information an die BGF, den BV, die Organe der LO Salzburg, die Berufenden sowie den SG-Verteiler. Man soll auf die AG Newsletter bitten, es in den nächsten NL aufzunehmen.
Gigi: Die Emails werden sowohl an die Verteiler, als auch die persönlichen Emailadressen der Salzburger Organe versandt. Mit dem Versand gilt es als offiziell verkündet. Er würde es nicht über den LO Verteiler raussenden.
Zener: Seine persönliche Meinung ist ein erneutes Rausschicken nicht zu viel.
Cyberhawk: Pflichtet dem bei, über den Verteiler
Gigi: Gut, dann gilt das Urteil mit dem Versand an den LO-Verteiler als offiziell veröffentlicht.
Zener: möchte an dieser Stelle dem LSG für das Engagement und die Weitsicht danken, ebenso den anwesenden Schiedsrichtern. Cyberhawk und gigi bedanken sich ebenso.
Ende der Sitzung um 21.54