Landesorganisation Wien/LGV2012-01/Anträge/A22

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Von: Harmonizer
Titel: Änderung von §4 (2)

§4 (2) Änderung von „Vorzugweise soll dafür Liquid Feedback verwendet werden, sie können aber auch in jeder anderen schriftlichen Form erfolgen.“ in „Anträge können in jeder anderen schriftlichen Form erfolgen.“

Begründung: Liquid Feedback ist bis dato technisch nicht abgenommen, also erst in der Beta-Phase.

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