Landesorganisation Wien/LGV2012-01/Anträge/A20

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Von: Harmonizer
Titel: Änderung von §4 (1)

§ 4 (1) Der letzte Satz soll in „Der Landesvorstand ist auf seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn mindestens 3/5 seiner Mitglieder anwesend sind.“ geändert werden.

Begründung: Aufgrund der bisher erforderlichen 2/3-Regelung war der LV Wien seit der letzten LGV nur zweimal beschlussfähig.