Landesorganisation Wien/LGV2012-01/Anträge/A15

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Von: cmv

Antrag Änderung LGO §4 (1)

Änderung von (1) letzter Satz Der Landesvorstand ist auf seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind.

auf: Der Landesvorstand ist auf seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn mindestens die Häfte seiner Mitglieder anwesend ist.

Begründung: Wenn die Anzahl der Landesvorstände mit mehr als 3 bestimmt wird, ist die Beschlussfähigkeit bei einzelnen Sitzungen sonst eventuell nicht zu erreichen. (bei 4 braucht's 3, bei 5 braucht's 4).