Landesorganisation Wien/LGV2012-01/Anträge/A13

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Von: MayGee

Es wird der Antrag gestellt, folgenden Passus auszunehmen:

"Die Landesorganisation ist berechtigt, einen Landesmitgliedsbeitrag zu erheben, der zu Händen der Landesgeschäftsführung (LGF) einzuzahlen ist. Dieser Landesmitgliedsbeitrag (LMB) ist für die Belange der Landesorganisation (LO) zu verwenden.

Die Höhe des Landesmitgliedsbeitrages wird auf dem Landesparteitag (LPT) festgelegt. Er darf das 2,5-fache des Bundesbeitrages nicht überschreiten.

Bei Nichtzahlung des Landesmitgliedsbeitrages entfällt analog zur Bundesregelung das aktive und passive Wahlrecht in der Landesorganisation."

Begründung:

Der LO enstehen Kosten, insbesondere durch Ausrichtung von Demonstrationen und IT-Strukturen, sowie Verbrauchsmaterialien. Angedacht ist auch eine PirateBase in Wien. Diese Kosten entstehen alleine in der LO und sind somit auch logischerweise durch diese zu tragen, mangels Einkommen der LO werden sie allerdings derzeit auf die BO umgelegt. Durch Einhebung eines eigenen Betrages wird die finanzielle Unabhängigkeit der LO zumindest weitgehend sichergestellt.

Der Höchstbeitrag ist deswegen drin, damit die Gesamtbelastung in einem erschwinglichen Rahmen gehalten wird. Dieser Teil wäre zu diskutieren. Der Antrag kann entsprechend abgeändert werden.

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