Landesorganisation Salzburg/Landessitzungsordnung
Dieser Entwurf basiert auf dem Pad: https://ppoe.piratenpad.de/Sitzungsregeln (aus Pad https://salzburg.piratenpad.de/Sitzungsregeln )
A. Sitzungsablauf (1) Zu Beginn der Sitzung hat die Beschlussfähigkeit festgestellt zu werden und festgehalten zu werden, wie viele (Organ-)mitglieder mindestens notwendig sind, um beschlussfähig zu bleiben. Moderation und Protokollführung werden bestimmt und die Zustimmung hierzu abgefragt.
(2) Danach wird auf Verlangen die Sitzungsordnung vorgelesen und allen Teilnehmern zur Kenntnis gebracht. Punkt B.4 ist sinngemäß bekannt zu geben. Das die Sitzung abhaltende Organ stimmt auf Antrag über eine Einschränkung der zur Wortmeldung Berechtigten ab. [Anträge zur Tagesordnung werden behandelt und die Tagesordnung abgestimmt.]
(3) Danach ist Gelegenheit für den Vortrag von für die Sitzung relevante Berichten über Erreichtes und Fortschritte, etwa Mitglieder- oder Schatzmeisterbericht.
(4) Wortmeldungen haben mit dem Wort „Wortmeldung“ und dem eigenen Namen beim Moderator angemeldet zu werden (jederzeit, der aktuelle Redner hält kurz inne, bis der Moderator den Redewunsch bestätigt hat). Dieser bestätigt den Redewunsch kurz, trägt die Person auf seiner Rednerliste ein und arbeitet die Wortmeldungen der Reihenfolge nach ab.
(5) Der Antragssteller erhält das Wort zu Beginn der Debatte, die übrigen Redner in der Reihenfolge, in der sie sich zu Wort gemeldet haben.
B. Kompetenzen (1) Die Moderation eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. Sie erteilt das Wort und bringt die Anträge zur Abstimmung.
(2) Zur Gewährleistung des satzungsgemäßen Ablaufes einer Sitzung ist der Moderation das Hausrecht übertragen. Es stehen folgende Mittel zur Verfügung: a) der Verweis zur Sache; b) die Erteilung eines Ordnungsrufes; c) die Entziehung des Wortes – dies kann nur erfolgen, wenn die Maßnahmen gemäß a) und b) für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung nicht ausreichend waren; d) Unterbrechung der Sitzung; e) ein Platzverweis für die Sitzung, sofern die Maßnahme gemäß c) für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung nicht ausreichend war.
(3) Die Moderation ist berechtigt, zur Unterstützung des geordneten Sitzungsablaufs Personen mit deren Einverständnis mit Aufgaben, wie z. B. der Führung der Rednerliste, der Stimmenauszählung etc. zu beauftragen.
(4) Alle Teilnehmer geben mit der Teilnahme an der Veranstaltung ihr Einverständnis, dass ihre Namen veröffentlicht werden dürfen, jedwede Äußerung sowie sämtliches Bild-, Ton- und Videomaterial weiter verarbeitet und veröffentlicht werden darf.
(5) Die Protokollführung hält sinngemäß die Inhalte der Sitzung schriftlich fest und bringt sie zur öffentlichen Einsicht.
C. Reden zur GO: (1) Bei einem Antrag zur Tagesordnung im Sinne einer Annahme von Spontananträgen oder der Veränderung der Tagesordnung, etwa durch Vorziehen eines Themas, hat dieser sofort und ohne weitere Wortmeldung abgestimmt zuwerden.
(2) Bei einer Rede zur GO auf „Antrag zur Schließung der Rednerliste“ haben erst die ausstehenden Wortmeldungen abgearbeitet zu werden und danach, ohne Annahme von neuen Wortmeldungen, eine Abstimmung darüber abgehalten zu werden. Wird diese angenommen, können sich alle, die das wollen, noch einmal auf die Rednerliste setzen lassen. Eine zweite Wortmeldung oder neue Wortmeldungen, nachdem die Abarbeitung der finalen Rednerliste begonnen hat, ist nicht zulässig. Nach dem letzten Redner kommt es zur Abstimmung, nur Mitglieder des Organs können trotz beschlossener Schließung der Rednerliste noch Wortmeldungen anmelden.
(3) Bei einer Rede zur GO auf „Schluss der Debatte“ hat sofort darüber abgestimmt zu werden. Wird der Antrag angenommen, hat danach sofort, ohne jegliche weitere Wortmeldungen, die Abstimmung des gerade behandelten Antrages stattzufinden.
(4) Bei jeder Abstimmung hat vor der Annahme nach einer (!) "Gegenrede" gefragt zu werden. Gibt es keine Gegenrede gilt der Antrag (je nachdem: der Originalantrag, der Antrag auf Schließung der Rednerliste oder der Antrag auf Nichtbehandlung des Antrages) als einstimmig angenommen. Es ist in diesem Fall keine einzelne Abfrage der Organe bezüglich ihres Abstimmungsverhaltens notwendig. Gibt es jedoch eine (!) Gegenrede, wird einzeln abgestimmt, jedoch ist die „Gegenrede“ auf das Wort „Gegenrede“ beschränkt und keine Wortmeldung als solches; auch Wortmeldungen sind in diesem Stadium der Abstimmung nicht mehr zulässig. Führt der Gegenredner die Debatte weiter, ist ihm sofort das Wort zu entziehen.
Nach jeder Abstimmung verliest der Schriftführer (Protokollführer) das Ergebnis, welches auch auf Plausibilität geprüft wird. Danach wird ein Beschluss gefasst und mit dem nächsten Antrag fortgefahren, bis keine Anträge mehr vorhanden sind oder die Sitzung aus anderen Gründen geschlossen wird.
(5) Bei einer Rede zur GO auf „Austausch des Moderators“ ist zwingend abzustimmen. Der Ersatz des Moderators ist von ihm im Anschluss an die Annahme sofort durchzuführen und mit einer Neuwahl des Moderators und der Übergabe der Moderation abgeschlossen.
(6) Auch kann eine Zuweisung einer Angelegenheit an ein anderes Organ gestellt werden. Mit Annahme dieses Antrags ist die Debatte über die Angelegenheit beendet. Sie ist im entsprechenden Organ fortzuführen.
(7) Bei einer Rede zur GO auf „Schließung der Sitzung“, „Vertagung der Sitzung“, „Vertagung des Agendapunktes“ ist nach Entscheidung des Moderators sofort oder nach Abarbeitung der Rednerliste abzustimmen. Nicht behandelte Anträge müssen vom Antragssteller erneut in die nächste Sitzung eingebracht werden.