Landesorganisation Oberösterreich/LGV Oberösterreich 2015-07-11/Anträge

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Oberösterreich

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Last Page Edit: Harlequin 10.07.2015

Inhaltsverzeichnis

Versammlungsordnung

Die LGV möge folgende Versammlungsordnung für den LGV 2015-2 beschließen:

"Versammlungsordnung der Landesgeneralversammlung 2015-2 der Landesorganisation Oberösterreich der Piratenpartei Österreichs

Gültigkeit

01. Diese Versammlungsordnung tritt mit Annahme durch der LGV 2015-2 in Kraft und ist für deren Dauer ein separater Teil der Bundesgeschäftordnung der PPÖ und tritt mit Ende der LGV 2015-2 außer Kraft. Bestimmungen dieser Versammlungsordnung, welche angenommenen Änderungen von Satzung und Bundes-GO widersprechen treten mit Annahme der betreffenden Änderungen außer Kraft.

Sitzungseinleitung

02. Die Moderatoren eröffnen, leiten und schließen die LGV. Sie erteilen das Wort und bringen die Anträge zur Abstimmung.

03. Die Moderatoren sind berechtigt, zur Unterstützung des geordneten Sitzungsablaufs Personen mit deren Einverständnis mit Aufgaben, wie z.B. Die Führung der Rednerliste, der Stimmauszählung, etc zu beauftragen.

04. Bis zur Bestimmung der Moderatoren durch die LGV nehmen deren Aufgaben provisorisch vom LV bestimmte Moderatoren war. Bei Ausfall von Moderatoren kann die LGV Ersatz bestimmen.

Sitzungsablauf

05. Die Sitzung beginnt mit der Begrüßung, der Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, sowie der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

06. Zur Gewährleistung des satzungsgemäßen Ablaufes der Sitzung stehen den Moderatoren folgende Mittel zur Verfügung:

a) der Verweis zur Sache. b) die Erteilung eines Ordnungsrufes. c) die Entziehung des Wortes. Dies kann für den betreffenden Tagesordnungspunkt nur erfolgen, wenn die Maßnahmen gemäß lit. a und b für den satzungsgemäßen Ablauf der Sitzung nicht ausreichend waren. d) Unterbrechung der Sitzung auf maximal 20 Minuten.

Debatte

07. Der Antragssteller erhält das Wort zu Beginn der Debatte, die übrigen Redner in der Reihenfolge, in der sie sich zu Wort gemeldet haben.

08. Bei Tagesordnungspunkten, die Berichte enthalten, ist anschließend an jeden Bericht die Möglichkeit zu Anfragen und zur Diskussion einzuräumen, die vorliegenden Anträge sind abzustimmen.

09. Stellt ein Mitglied eine Anfrage an einen Berichtenden, muss die Frage innerhalb desselben Tagesordnungspunktes beantwortet werden. Nur mit schlüssiger Begründung kann die Beantwortung binnen zwei Wochen schriftlich nachgereicht werden.

10. Wer zur Satzung das Wort verlangt, d.h. auf einen satzungswidrigen Verlauf der Sitzung aufmerksam machen will, erhält sofort nach dem aktuellen Redner das Wort. Führt der Redner, der zur Satzung spricht, die inhaltliche Debatte weiter, so ist ihm das Wort zu entziehen.

Rede zur GO (Formalanträge)

11. Die Reihenfolge der Rednerliste wird unterbrochen, wenn jemand das Wort zur "Rede zur GO" nach Bundes-GO verlangt. Der am Wort befindliche Redner darf seine Wortmeldung noch beenden.

12. Bei Annahme des Antrags auf Vertagung des Tagesordnungspunktes wird die weitere Erledigung des Tagesordnungspunktes bis zur nächsten LGV vertagt.

13. Bei Annahme des Antrags auf Schluss der Debatte zu einem Tagesordnungspunkt bzw. einem Antrag findet zu diesem Tagesordnungspunkt keine Diskussion mehr statt. Die verbleibende Rednerliste ist zu streichen, ausständige Abstimmungen sind umgehend durchzuführen.

14. Bei Annahme des Antrags auf Zuweisung einer Angelegenheit an eine Taskforce/Arbeitsgruppe ist die Debatte über eine Angelegenheit beendet. Sie ist in der entsprechenden Taskforce/arbeitsgruppe fortzuführen.

15. Bei Annahme des Antrags auf Schluss der Rednerliste zu einem Tagesordnungspunkt oder einem Antrag erhalten die auf der Rednerliste vorgemerkten Personen das Wort. Hinzufügung zur Rednerliste sind für jedes anwesende Mitglied noch einmal möglich. Nach Beendigung der Rednerliste sind ausstehende Abstimmungen umgehend durchzuführen.

16. Führt ein Gegenredner die inhaltliche Debatte weiter, so ist ihm umgehend das Wort zu entziehen und ein weiterer Gegenredner zuzulassen.

17. Ein Formalantrag kann nicht mehr zurückgezogen werden. Er ist jedenfalls abzustimmen.

18. Bei Vorliegen mehrerer Formalanträge sind diese in der Reihenfolge ihrer Anführung in der Bundes-GO abzustimmen.

19. Zusätzlich kann der Antrag auf Zuweisung einer Angelegenheit an den LV, LGF, BV, EBV oder die BGF gestellt werden. Mit Annahme dieses Antrags ist die Debatte über die Angelegenheit beendet. Sie ist im entsprechenden Organ fortzuführen.

Anträge

20. Ein Antrag ist angenommen, wenn er die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erlangt hat, sofern Satzung oder Geschäftsordnungen keine anderen Bestimmungen enthalten. Eine Stimmenthaltung gilt als nicht abgegebene Stimme, Stimmenenthaltungen werden aber ebenfalls protokolliert. Gültige Stimmen sind nur die Ja- und Nein- Stimmen. Eine Stimme ist nicht gültig, wenn sie von einer nicht stimmberechtigten Person oder nach Schluss der Abstimmung abgegeben wurde.

21. Bei Anträgen wird unterschieden zwischen: a) Hauptanträgen b) Gegenanträgen c) Zusatzanträgen

22. Unter den oben genannten Anträgen ist folgendes zu verstehen: a) Hauptantrag ist der zuerst gestellte inhaltliche Antrag zu einer Sache; b) Gegenantrag ist ein von einem Hauptantrag oder auch einem Zusatzantrag wesentlich verschiedener, mit diesem nicht zu vereinbarender Antrag. c) Zusatzantrag ist ein Antrag, der den Hauptantrag oder auch einen Gegenantrag erweitert oder beschränkt.

23. Die Antragstellerin oder der Antragsteller legt fest, ob es sich bei ihrem oder seinem Antrag um einen Haupt-, Gegen- oder Zusatzantrag handelt. Die Moderatoren können die Antragsqualifizierung nur nach Beratung mit den anwesenden Mitgliedern des Länderrats ändern. Die Gründe für die Abänderung müssen zu Protokoll gegeben werden.

24. Soweit die Satzung und die Bundes-GO nichts anderes vorschreibt, werden die unter einem Tagesordnungspunkt gestellten Anträge am Ende des Tagesordnungspunktes abgestimmt. Die Anträge sind unmittelbar vor der Abstimmung mit Abgabe der des Antragstellers inhaltlich zusammenzufassen. Die gestellten Anträge sind auf jeden Fall abzustimmen.

25. Bei Vorlage mehrerer Anträge ist bei der Abstimmung wie folgt vorzugehen:

a) Der Hauptantrag ist vor dem Zusatzantrag, der Gegenantrag vor dem Antrag, gegen den er sich richtet, abzustimmen. Durch Annahme des Gegenantrages sind der Hauptantrag sowie etwaige sich auf den Hauptantrag beziehende Zusatzanträge gefallen. Bei der Ablehnung des Gegenantrages ist über den Hauptantrag abzustimmen.

b) Ein Zusatzantrag ist nur abzustimmen, wenn der Haupt- bzw. Gegenantrag, auf den sich der Zusatzantrag bezieht, angenommen wurde.

c) Die Reihung der Anträge richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einbringens des jeweiligen Hauptantrags.

d) Gegen- und Zusatzanträge richten sich bei der Abstimmungsreihenfolge nach dem Platz, den der Hauptantrag, auf den sie sich beziehen, einnimmt. Bei Konkurrenz mehrerer Zusatzanträge kommt, soferne sie sich auf die selbe Angelegenheit beziehen, der am weitesten abweichende vor dem nächst weniger abweichenden etc. zu Abstimmung.

26. Sämtliche Anträge - mit Ausnahme der Formalanträge - können vom Antragsteller bis zum Beginn der Abstimmung zurückgezogen werden. Zieht ein Antragsteller seinen Antrag zu einem Zeitpunkt zurück, zu dem das Einbringen eines anderen Antrags nicht mehr möglich ist, hat jedes anwesende Mitglied das Recht zu verlangen, dass der Antrag in der eingebrachten Formulierung dennoch abgestimmt wird. In diesem Fall gilt der Antrag als von dem Mitglied eingebracht, das auf eine Abstimmung beharrt.

27. Bei Abstimmungen kann mit "Ja", "Enthaltung" oder "Nein" gestimmt werden.

Stimmzettel

28. Bei geheimen Wahlen und Abstimmungen sind einheitliche Stimmzettel zu verwenden. Soferne Wahlen bzw. Abstimmungen nicht bedingungsgemäßig aufeinander Bezug nehmen ist eine Bündelung zulässig.

29. Es sind für alle Kandidaten bzw. Abstimmungsmöglichkeiten die gleiche Größe der Felder, Kreise, Quadrate und Druckbuchstaben zu verwenden. Die Trennungslinien und die Kreise bzw. Quadrate für die Stimmabgabe haben in gleicher Stärke ausgeführt zu werden.

30. Auf Stimmzettel für Wahlen sind alle Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge zeilenweise aufzulisten.

32. Der Stimmzettel ist ungültig bzw. im betreffenden Teil ungültig, wenn a) ein anderer als der ausgegebene Stimmzettel verwendet wurde, oder b) der Stimmzettel durch Abreißen eines Teiles derart beeinträchtigt wurde, dass im betreffenden Teil nicht mehr unzweideutig hervorgeht, welche Option der Abstimmende wählen wollte, oder c) aus angebrachten Zeichen oder sonstigen Kennzeichnungen nicht unzweideutig hervorgeht, für welche der jeweiligen Optionen er sich entschieden hat.

Wahlmodus

33. Die Wahl zu Organen und Wahlvorschlägen der LO-OÖ erfolgt laut Landeswahlordnung, sofern eine solche Vorliegt, ansonsten laut Bundeswahlordnung, jeweils ergäntzt durch folgende Punkte.

34. Gewählt werden kann nur, wer seine Kandidatur 2 Wochen vor der LGV bekannt gegeben hat und anwesend, auch mittelbar durch Kommunikationstechnik, ist.

35. Sollte vor der Wahl die Anzahl der zu besetzenden Posten nicht eindeutig festgelegt sein, ist über diese vor der Wahl von der LGV abzustimmen.

36. Sind bei der Wahl nicht genügend Kandidaten für die zu wählenden Posten und Organe verfügbar (z.B. nur 2 Kandidaten für Landesgeschäftsführung bei 3 benötigten) so muss die Kandidatenliste dieses Organs geöffnet werden. Kandidatenlisten anderer Organe bleiben weiterhin geschlossen.

37. Jeder Kandidat erhält für die Vorstellung seiner Person, unabhängig von der Anzahl an Posten oder Organe für die er kandidiert, maximal 5 Minuten Redezeit. Für Fragen an den Kandidaten sind noch einmal maximal 5 Minuten vorgesehen.

Auszählung

38. Bei geheimer Wahl werden für die Stimmzettel geeignete Behältnisse als Urnen verwendet.

39. Ein Auszählteam besteht zumindest aus 3 Personen.

40. Bei Wahlen und Abstimmungen wertet das/die Auszählteam(s) die Stimmzettel / die Stimmabgaben entsprechend der Bestimmung von Satzung, Wahlordnung und Versammlungsordnung aus und ermittelt hiernach entsprechend der Bestimmungen der Punkte 34 bis 38 bzw. 27 bzw. den Bestimmungen der Satzung oder Wahlordnung das Ergebnis / die Ergebnisse.

41. Jedes Mitglied kann sich an die Moderatoren wegen behaupteter falscher Auszählung bzw. unkorrekter Ergebnisermittlung wenden. Die Moderatoren entscheiden gemeinsam mit den anwesenden Mitgliedern des Länderrats.

Antragsblock Gemeinderatswahlen

i5997: Erweiterung Wahlvorschlag Altenfelden

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Gemeinderatswahl in Altenfelden zu erweitern.

i5998: Gegenantrag zu i5997: Neuwahl Wahlvorschlag Altenfelden

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Gemeinderatswahl in Altenfelden komplett neu zu wählen.

i5999: Gegenantrag zu i5997: Kein Antritt zur Gemeinderatswahl Altenfelden

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt zur kommenden Gemeinderatswahl in Altenfelden nicht anzutreten.

i6000: Erweiterung Wahlvorschlag Eberstalzell

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Gemeinderatswahl in Eberstalzell zu erweitern.

i6001: Gegenantrag zu i6000: Neuwahl Wahlvorschlag Eberstalzell

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Gemeinderatswahl in Eberstalzell komplett neu zu wählen.

i6002: Gegenantrag zu i6000: Kein Antritt zur Gemeinderatswahl Eberstalzell

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt zur kommenden Gemeinderatswahl in Eberstalzell nicht anzutreten.

i6003: Erweiterung Wahlvorschlag Linz

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Gemeinderatswahl in Linz zu erweitern.

i6004: Gegenantrag zu i6003: Neuwahl Wahlvorschlag Linz

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Gemeinderatswahl in Linz komplett neu zu wählen.

i6005: Gegenantrag zu i6003: Kein Antritt zur Gemeinderatswahl Linz

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt zur kommenden Gemeinderatswahl in Linz nicht anzutreten.

i6006: Erweiterung Wahlvorschlag Niederthalheim

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Gemeinderatswahl in Niederthalheim zu erweitern.

i6007: Gegenantrag zu i6006: Neuwahl Wahlvorschlag Niederthalheim

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Gemeinderatswahl in Niederthalheim komplett neu zu wählen.

i6008: Gegenantrag zu i6006: Kein Antritt zur Gemeinderatswahl Niederthalheim

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt zur kommenden Gemeinderatswahl in Niederthalheim nicht anzutreten.

i6009: Erweiterung Wahlvorschlag Ried im Innkreis

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Gemeinderatswahl in Ried im Innkreis zu erweitern.

i6010: Gegenantrag zu i6009: Neuwahl Wahlvorschlag Ried im Innkreis

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Gemeinderatswahl in Ried im Innkreis komplett neu zu wählen.

i6011: Gegenantrag zu i6009: Kein Antritt zur Gemeinderatswahl Ried im Innkreis

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt zur kommenden Gemeinderatswahl in Ried im Innkreis nicht anzutreten.

Antragsblock Landtagswahl

i6013: Kein Antritt zur Landtagswahl im Regionalwahlkreis Innviertel

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt zur kommenden Landtagswahl im Regionalwahlkreis Innviertel nicht anzutreten.

i6014: Kein Antritt zur Landtagswahl im Regionalwahlkreis Hausruckviertel

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt zur kommenden Landtagswahl im Regionalwahlkreis Hausruckviertel nicht anzutreten.

i6015: Kein Antritt zur Landtagswahl im Regionalwahlkreis Linz und Umgebung

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt zur kommenden Landtagswahl im Regionalwahlkreis Linz und Umgebung nicht anzutreten.

i6016: Kein Antritt zur Landtagswahl im Regionalwahlkreis Mühlviertel

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt zur kommenden Landtagswahl im Regionalwahlkreis Mühlviertel nicht anzutreten.

i6017: Kein Antritt zur Landtagswahl im Regionalwahlkreis Traunviertel

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt zur kommenden Landtagswahl im Regionalwahlkreis Traunviertel nicht anzutreten.

i6018: Kein Antritt zur Landtagswahl

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt zur kommenden Landtagswahl nicht anzutreten.

i6019: Erweiterung Wahlvorschlag Landesliste

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt die Landesliste für den Wahlvorschlag zur kommenden Landtagswahl zu erweitern.

i6020: Gegenantrag zu i6019: Neuwahl Wahlvorschlag Landesliste

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt die Landesliste für den Wahlvorschlag zur kommenden Landtagswahl komplett neu zu wählen.

i6021: Wahlvorschlag für Landesliste wird auch Wahlvorschlag für Regionalwahlkreis

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt, dass im Falle eines Antritts in nur einem Regionalwahlkreis, der Wahlvorschlag für die Landesliste automatisch zum Wahlvorschlag für diesen Regionalwahlkreis wird.

i6022: Erweiterung Wahlvorschlag RWK Hausruckviertel

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Landtagswahl für den Regionalwahlkreis Hausruckviertel zu erweitern.

i6023: Gegenantrag zu i6022: Neuwahl Wahlvorschlag RWK Hausruckviertel

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Landtagswahl für den Regionalwahlkreis Hausruckviertel komplett neu zu wählen.

i6024: Erweiterung Wahlvorschlag RWK Innviertel

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Landtagswahl für den Regionalwahlkreis Innviertel zu erweitern.

i6025: Gegenantrag zu i6024: Neuwahl Wahlvorschlag RWK Innviertel

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Landtagswahl für den Regionalwahlkreis Innviertel komplett neu zu wählen.

i6027: Erweiterung Wahlvorschlag RWK Linz und Umgebung

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Landtagswahl für den Regionalwahlkreis Linz und Umgebung zu erweitern.

i6028: Gegenantrag zu i6027: Neuwahl Wahlvorschlag RWK Linz und Umgebung

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Landtagswahl für den Regionalwahlkreis Linz und Umgebung komplett neu zu wählen.

i6029: Erweiterung Wahlvorschlag RWK Mühlviertel

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Landtagswahl für den Regionalwahlkreis Mühlviertel zu erweitern.

i6030: Gegenantrag zu i6029: Neuwahl Wahlvorschlag RWK Mühlviertel

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Landtagswahl für den Regionalwahlkreis Mühlviertel komplett neu zu wählen.

i6031: Erweiterung Wahlvorschlag RWK Traunviertel

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Landtagswahl für den Regionalwahlkreis Traunviertel zu erweitern.

i6032: Gegenantrag zu i6031: Neuwahl Wahlvorschlag RWK Traunviertel

Antrag

Die Piratenpartei Oberösterreich beschließt den Wahlvorschlag zur kommenden Landtagswahl für den Regionalwahlkreis Traunviertel komplett neu zu wählen.

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