HowTo Crew
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Was ist eine Crew?
Crews sind sich selbst organisierende Einheiten der Piratenpartei. Es sind Gruppen an Leuten die gut miteinander können, die sich regelmäßig treffen (offline oder online) um sich auszutauschen, Motivation zu tanken und Projekte im Sinne der Parteiziele zu entwerfen und durchzuführen.
In der Bundesgeschäftsordnung sind einige Aspekte geregelt, Crews sind aber generell sehr flexibel und bürokratielos.
Wenn du in der Liste aktiver Crews keine findest, die sich in deiner Nähe trifft oder bei der du dich wohlfühlst, gründe deine eigene!
Wie gründe ich eine Crew?
- Suche dir mindestens eine Mitstreiterin bzw. einen Mitstreiter – via Treffen, Forum, o.Ä.
- Entscheidet:
- Namen
- Datum und Rhythmus regelmäßiger Treffen
- Öffentlichen Ort als Treffpunkt
- Lege eine Seite über die Crew in diesem Wiki an
- Logge dich ein (Brauchst du Hilfe bei der Registrierung?)
- Klick hier und ersetze in der URL "DEIN_CREW_NAME" mit dem Namen eurer Crew – du siehst ein leeres Formular
- Kopiere den Inhalt des Formulars auf dieser Vorlagenseite in das Formular
- Verändere den Text an den passenden Stellen und speichere die Seite
- Organisiere dein erstes Treffen – viel Erfolg!
Solltest du Probleme haben, kannst du dich jederzeit beim Bundesvorstand melden.
Wie kann meine Crew wachsen oder effektiver arbeiten?
Piraten aus der Umgebung anwerben
Du kannst die Bundesgeschäftsführung oder deinen Landesvorstand bitten, Mitglieder in eurer Umgebung über ein anstehendes Crewtreffen zu informieren. Dazu verwenden sie die Piratenkarte (nur für Berechtigte einsehbar).
Um Ressourcen ansuchen
Crews können bei der Bundesgeschäftsführung oder beim zuständigen Landesvorstand um Zuteilung von Mitteln ansuchen. Dies inkludiert etwa Flyer, Infrastruktur für Infostände oder sonstige Sachmittel, aber auch Geldmittel zur Finanzierung von Aktivitäten.
Außenwirksame Veranstaltungen organisieren
Außenwirksame Aktionen abseits von Veranstaltungen zur reinen Information über die Partei und ihr Programm oder zur Mitgliederwerbung bedürfen der Genehmigung durch den Bundesvorstand oder ggf. durch den zuständigen Landesvorstand.