AG:Oberösterreich/Öffentlicher Verkehr/GO

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Oberösterreich-AG: Öffentlicher Verkehr/GO

Übersicht | Piraten aus OÖ | Geschäftsordung | Wahlordnung | Landesprogramm | Landesarbeitsgruppen | Beschlüsse | Protokolle | Organisation | Anleitungen

Last Page Edit: Romario 22.01.2013

Inhaltsverzeichnis

Präambel

Die LAG:Öffentlicher Verkehr ist eine inhaltliche LAG, deren Ziel es ist die gesellschaftliche und wissenschaftliche Diskussion über den Öffentlichen Verkehr in Oberösterreich innerhalb der Landesorganisation OÖ der Piratenpartei zu bündeln und abstimmbare Konzepte zu erarbeiten, welche mit den Prinzipien der Piraten im Gleichklang stehen.

§1 Ziele und Struktur der LAG

  • Ziele und interne Struktur (Aufgabenverteilung) sind im zugehörigen LAG-Pad zu hinterlegen, das LAG-Pad muss im AG-Übersichtspad eingetragen sein.
  • Aufgaben dürfen selbständig vom Kernteam bei einem Treffen beschlossen werden
  • Rechte müssen in der GO hinterlegt werden

§2 Rechte der Landesarbeitsgruppe

  • parteiinterne Werbung für die Themen
  • Kontakte knüpfen und inhaltliche Zusammenarbeit mit anderen Organsiationen

§3 Mitgliedschaften

(1) Kernteam

  • besteht mindestens 2 Mitgliedern
  • Kernteam wird vom LV bestätigt
  • Mitglieder werden vom LV aus dem Kernteam ausgeschlossen, wenn sie über einen Monat unentschuldigt nicht erreichbar sind oder die Pflichten über einen Monat verletzen
  • Ansprechpartner, kann auf einzelne Mitglieder eingeschränkt werden
  • können von LV bei Unstimmigkeiten bezogen auf die LAG-Arbeit ausgeschlossen werden

Rechte

  • ernennen und entfernen von LAG-Mitglieder
  • einseitig das Kernteam verlassen
  • Aufgaben und Ziele der Landesarbeitsgruppe bei Treffen zu beschließen
  • Wahrnehmen der Rechte der Landesarbeitsgruppe

Pflichten

  • Teilnahme an Treffen
  • Reaktion auf persönliche LAG-Kommunikation innerhalb von 3 Tagen
  • monatlicher Aktivitätsbericht der Arbeitsgruppe (durch das Team) midestens im Pad
  • Reaktion auf allgemeine Anfragen innerhalb von 1 Woche
  • ordentliche Mitgliedschaft in der Piratenpartei
  • Ankündigung von Treffen mindestens 5 Tage im voraus
  • Aufgaben innerhalb der LAG zu vergeben
  • Austritt ist dem LV und dem restlichen LAG-Kernteam schriftlich(digital) mitzuteilen
  • Beschlüsse über Aufgabenänderungen sind dem LV bekannt zu geben

(2) Mitglieder

  • werden vom Kernteam ernannt
  • können bei Pflichtverletzungen oder bei Inaktivität von mehr als 6 Monaten vom Kernteam ausgeschlossen werden
  • können vom Kernteam bei Unstimmigkeiten bezogen auf die LAG-Arbeit ausgeschlossen werden

Rechte

  • (Sympathisantenstatus, falls kein Mitglied der Piratenpartei (Status verfällt automatisch bei Austritt oder Ausschluß aus der AG, wenn er im Zuge der LAG-Mitgliedschaft vergeben wurde))
  • Einweisung in LAG-Organisation und Einschulung in die Arbeitsmedien
  • Aufgabenzuweisung innerhalb der LAG
  • Wahrnehmen der Rechte der Landesarbeitsgruppe

Pflichten

  • verfolgen der LAG-Kommunikation (mindestens 1x in 2 Wochen)
  • mindestens 1x im Quartal Teilnahme an einem Treffen

(3) Interessenten

  • jeder kann selbständig Interesse bekunden, auch ohne einer Mitgliedschaft in der PPÖ

Rechte

  • innerhalb von 2 Wochen eine Reaktion des Kernteams auf Interesse

Pflichten

  • Annahme der Mitgliedschaft innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe durch das Kernteam

§4 Moderator

Auszug aus LGO §3 (7) " Eine LAG hat einen Moderator, der dem Kernteam der LAG angehört. Dieser Moderator wird von den Mitgliedern der LAG gewählt. Wenn 30% der LAG-Mitglieder oder der LV eine Neuwahl des Moderators beantragt, so hat die LAG dies selbstständig binnen zwei Wochen durchzuführen. Ansonsten kann der LV einen Moderator ernennen."

  • ist Mitglied der ELV-LAG Sitzung (LGO §3.10)
  • ist Mitglied des Kernteams
  • übernimmt bei Treffen die Sitzungsleitung
  • ist erster Ansprechpartner der LAG
  • hat die LAG-Vertretung nach außen inne
  • kann seine Rechte, einzeln, zeitlich begrenzt (maximal 2 Wochen), delegieren. Die Delegation muss dem Kernteam und, im Falle der Delegation einer ELV-LAG Situng, auch dem LV mitgeteilt werden. Das Kernteam muss über die Delegation abstimmen.

§5 Beschlüsse

Beschlüsse werden mit relativer Mehrheit (bei Gleichstand erfolgt Stichwahl, erneuter Gleichstand führt zu Neuwahlen) oder dem SK - Prinzip angenommen

§6 Auflösen der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe wird durch einen LV-Beschluss aufgelöst, wenn:

  • das Kernteam über einen Monat hinweg weniger als 2 Mitglieder aufweist

§7 Änderungen dieser GO

  • werden durch das Kernteam bei einem Treffen beschlossen
  • Änderungen müsssen dem LV und den AG-Mitgliedern via eMail mitgeteilt werden
  • müssen vom LV angenommen werden, damit gültig
  • LV muss zu den den Änderungen innerhalb von 3 Wochen Stellung bezogen haben, ansonsten gelten sie automatisch als angenommen
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