AG:Außen

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Arbeitsgruppen
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Übersicht über alle Arbeitsgruppen

Inhaltsverzeichnis

Zielsetzung

Die AG Außenvertretung ist eine Sammel-AG, die in direkter Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand für alles zuständig ist, das die Arbeit nach außen, also die Zusammenarbeit mit anderen Parteien, der Presse und die Außendarstellung, betrifft. Sie wickelt das Tagesgeschäft ab und hält die Partei nach außen hin aktiv. Ihr obliegen insbesondere die mediale Außenvertretung, die internationale Vertretung, die Bespielung der Social-Media-Kanäle und die Reaktion auf öffentlich relevante Ereignisse.

Gründung

Die AG Außenvertretung wurde am 20.02.2019 statutenkonform konstituiert. Ihre Aufgabe ist die Gestaltung und Professionalisierung des öffentlichen Auftretens der Piratenpartei Österreichs und ihrer Pressesprecher*Innen.

Organisation

 
 
 
Bundesvorstand
 
 
 
AG Leiter
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Redaktion
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Text
 
Grafik
 
Coaching
 
Zulieferer
 
 

Mitglieder

die AG Außenvertretung hat desertrold zum AG-Leiter gewählt. Dieser koordiniert die Aufgaben mit dem zuständigen Bundesvorstand PeterTheOne.

blasius
desertrold
eesti
jseidl
Peter
PeterTheOne
Presidente
VinPei

Kontakt

offizielle Mailadresse:
ag-aussenvertretung@piratenpartei.at
agaussen@piratenpartei.at

Regelwerk

wie am 23.11.2021 im BV beschlossen:

Freigabe für Postings sobald 3 Mitglieder (inkl. Postenden) der AG Außen freigegeben haben. Zustimmung des BV entspricht einer sofortigen Freigabe. Die Zeitschranke wird ersatzlos gestrichen. Beitragende sollten, wenn möglich, die Kommentare unter ihren Beiträgen betreuen und für Fragen zur Verfügung stehen. Alle Mitglieder der AG Außen sind angehalten, Fehler zu korrigieren und auf inhaltliche Inkonsistenzen hinzuweisen. Die Vergabe von Zugängen zu den Webseiten und Plattformen wird intern abgestimmt, es entscheidet die einfache Mehrheit. Mitglieder der AG Außen sind aufgefordert, aktiv, und wo angemessen, auch mit dem Parteiaccount, ins öffentliche Geschehen einzugreifen, dabei ist insbesondere auf Einhaltung von §20 BGO "Zuständigkeiten und Grundsätze in der Außenvertretung" zu achten. Die Regelung wird vom amtierenden BV geduldet und gilt bis auf Widerruf. Sonderregelungen, etwa für Einzelaktionen, als Event-Coverage etc, sind möglich und vorab in der AG Außen abzustimmen und/oder beim BV einzuholen. Diese Regelung betrifft alle Seiten, Profile und Auftritte der Piratenpartei mit Ausnahme von piratenpartei.at. Eine Veröffentlichung auf piratenpartei.at Bedarf der Zustimmung des Bundesvorstands.

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