Kategorie:Landesorganisation Wien/LGV2016-1/Anträge

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Landesorganisation Wien/LGV2016-1


Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Tagesordnung (TO)

Landesorganisation_Wien/LGV2016-1/Tagesordnung

Aktuelles Landesparteiprogramm

Landesorganisation Wien/Programm zur Wien Wahl

Aktuelle (Landes-)Geschäftsordnung (LGO)

Landesorganisation_Wien/Geschäftsordnung

Anträge zur LGV

Anträge können bis 8. April 2016 bekannt gegeben werden. Gegenanträge bis 15. April 2016. Änderungss- und Ergänzungsanträge können auch bei der LGV selber eingebracht werden.


Antrag 1.1: Unterbrechung der LGV bei Zeitmangel

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3423: „i6546: Unterbrechung der LGV bei Zeitmangel, anstelle einer Beendigung dieser und Organisation einer weiteren LGV“

Die Landesgeneralversammlung beschließt, bei Zeitmangel ansteller einer Beendigung, die LGV lediglich zu Unterbrechen und innerhalb von drei Wochen fortzusetzen

Begründung: Es kann davon ausgegangen werden, dass die geplanten und anberaumten 3 Stunden nicht ausreichen werden, um einerseits alles abzuklären um die jetzigen Organe zu entlasten, eine ausführliche Kandidatenvorstellung samt Befragung und die Wahlen durchzuführen, und andererseits jene im Liquid eingebrachten Initiativen zur Mitgliederversammlung zu behandeln und diesbezügliche Abstimmungen durchzuführen. Um jedoch allen Kandidaten genügend Zeit für ihre Vorstellung zu geben und die Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen, und andere anstehenden Aufgaben sowie Initiativen abzuhandeln, möge beschlossen werden, sofern alle anstehenden Tagespunkte nicht in der anberaumten Zeit durchzuführen sind, die LGV2016/1 nicht zu beenden, sondern lediglich zu unterbrechen und innerhalb von drei Wochen fortzusetzen. Dies würde es ermöglichen, die anstehenden Tagespunkte zeitgemäß zu erledigen, ohne erst eine weitere LGV einzuberufen, was wiederum eine zeitliche Verzögerung zum Nachteil der Piratenpartei Wien als auch ggf. zum Nachteil der Piratenpartei Österreichs sein könnte. Mit der erneuten Organisation und Abhaltung der Fortsetzung der LGV möge der gegenwärtige LV beauftragt werden, sofern noch kein neuer LV gewählt wurde.

Ergänzungsantrag 1.2: LGV-Fortsetzung an einem Sonntag

Alexis

Piratenpartei LO Wien

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass die LGV – sofern diese Unterbrochen wird – an einem Sonntag, innerhalb von 3 Wochen fortgesetzt wird.

Begründung:

Um insbesondere auch Erwerbstätigen die Möglichkeit der vollen Teilnahme an LGVs zu ermöglichen, sollen die LGVs der PP-Wien, vorwiegend an Sonntagen abgehalten werden. Auch bedingt dies, dass die LGV bereits am späten Nachmittag bzw. frühen Abend zu Ende geht; bzw. sollte, wenn es erforderlich ist, LGVs zweigeteilt an zwei Sonntagen erfolgen, damit die einzelnen LGV nicht „ewig dauern“. Bereits bei der LGV-2, 2015, wurden seitens einzelner Mitglieder der Unmut laut, dass diese LGV zu einer Zeit stattfand, welche es Erwerbstätige nicht ermöglichte, im vollen Umfang an der LGV teilzunehmen. Siehe auch befürwortetes Meinungsbild: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6349.html

Antrag 2.1: Themenschwerpunkt „Alternatives Wohnen": Wagenplätze, Container und Co.

Alexis

Piratenpartei LO Wien

Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3429 : „i6552: Themenschwerpunkt „Alternatives Wohnen": Wagenplätze, Container und Co. „

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass „Alternatives Wohnen“, einen erstmals inner-parteilichen inhaltlichen Schwerpunkt bildet

Begründung:

Da sich die Piratenpartei doch wiederholt für „alternative Wohngemeinschaften“ und „alternative Wohnmöglichkeiten“ ausgesprochen hat, sollen innerhalb der kommenden 3 Monate ein dementsprechendes Papier, samt Schwerpunkte, zu erwartende Probleme und Widerstände, gegenwärtige Gesetzeslage und erforderliche Gesetzesnovellierungen erarbeitet werden. Ein weiter Anlass sind die immer wiederkehrende Demonstrationen und Proteste für die sog. Wagenplätze. Am Ende der „Frist“ soll anhand des ausgearbeiteten Konzeptes, die weitere Vorgehensweise zusammen mit den Basis-Mitgliedern im Rahmen einer Mitgliederversammlung erörtet werden. Nur „Fordern“ und „Demonstrieren“ sind nicht ausreichend um dies durchzusetzen. Um die partei-interne Verbundenheit, als auch interne-Disziplin zu fördern, wäre es durchaus sinnvoll, wenn ein solches Projekt, nicht allein von den Organsträgern, sondern gemeinsam durch alle Mitglieder der Piratenpartei Wien getroffen wird. Einige Schwerpunkte der internen Arbeit werden, sofern diese Initiative angenommen wird, sein - Stadtplanung: Sichtung von geeigneten Grundstücken - Durchsicht von bundesrechtlichen- und landesrechtlichen Bestimmungen - Kontaktaufnahme mit Grundeigentümern, gemeinsam mit Vereinen der Zivilgesellschaft - Kontaktaufnahme mit Behörden, betreffend Umwidmungen von Land und Genehmigungen im Allgemeinen - Thematische Kooperationen mit anderen Parteien als auch Unternehmen und Vereinen, welche dies unterstützen (wollen) usw. Sollte diese Initiative befürwortet werden und im Anschluss an die LGV2016/1 Zeit bleiben, kann über eine eigen AG "Alternatives Wohnen" oder eine solche Crew diskutiert werden, bzw. wird im Anschluss an die LGV eine Aussendung an die Mitglieder der Piratenpartei Wien verfasst in welcher diese über die Schwerpunkte des Projektes und Möglichkeiten der Mitwirkung informiert werden.

Gegenantrag 2.2: Themenschwerpunkt: „AMS-Wien: Abkehr von der Zuteilung nach Geburtsdaten und Wohnbezirk"

Alexis

Piratenpartei LO Wien

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass "AMS-Wien" anstelle "Alternative Wohnmöglichkeiten" eine thematischen Scherpunkt bilden wird, wobei das Hauptanliegen u.a. auf der Abkehr von der Zuteilung der Betreuung nach Geburtsdaten und Wohnort liegen wird.

Begründung:

"Alternatives Wohnen" ist "weniger wichtig" als Reformen beim AMS-Wien.

Eine Zuteilung nach den jeweiligen Qualifikatione, Beruflichen Erfahrungen und Ausbwildungen, anstelle einer Zuteilung nach den Gebursdaten und Wohnorten der Betroffenen, erhöht einerseits die Professionalität des AMS, und enspricht andererseits den Qualifikationen der von der Arbeitslosigkeit/Erwerbslosigkeit betroffenen Menschen. AUch entlastet diese die AMS-Mitarbeiter, da es doch unwahrscheinlich ist, dass alle AMS-Betreuer, sich in allen Bereichen des Arbeitsmarktes, der Industrie, der Wirtschaft und des Gewerbes im Detail auskennen. U.U. wäre es auch sinnvoll, dass zu den einzelchen BRanchen (ZWeigen des Arbeitsmarktes) jeweilige Kompetenzzentren des AMS gebildet werden. Es kann angenommen werden, dass eine auf die tatsächlichen beruflichen Tätigkeiten und am Arbeitsmarkt verwertbarer Qualifikationen des Betroffenen angepassten Betreuung durch das AMS, die Zeit der faktischen Erwerbs-/Arbeitslosigkeit senkt und die CHancen des Wiedereinstieges in die Berufswelt erhöht.

Gegenantrag 2.3: Themenschwerpunkt „Alternatives Wohnen“ + „AMS-Wien“

Alexis

Piratenpartei LO Wien

Die Landesgeneralversammlung beschließt,dass sowohl "Alternatives WOhnen" als auch "AMS-Wien" einen thematischen Schwerpunkt bilden werden.

Begründung: Notwendigkeit bzw. auch Anliegen der Piratenpartei

Antrag 2.4: Themenschwerpunkt weder „Alternatives Wohnen“ noch „AMS-Wien“

Alexis

Piratenpartei LO Wien

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass weder "Alternatives Wohnen" noch "AMS-Wien" zu Projektschwerpunkten bzw. thematischen Schwerpunkten im Jahr 2015 werden.

Begründung: fehlende Notwendigkeit (?)

Antrag 3.1: Aufnahme ins Landeswahlprogramm „Wiener Modell zur Legalisierung von Hanf- und CAnnabisprodukte“

Alexis

Piratenpartei LO Wien

Programmantrag zur Mitgliederversammlung #2938: „i5938: Aufnahme ins Landeswahlprogramm: Wiener-Modell zur Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten in Wien“

Die Landesgeneralversammlung beschließt, das im Liquid-eingebrachte Modell zur Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten in Wien, ins Landeswahlprogramm aufzunehmen.

Liquid-Initiave: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/5938.html

Begründung:

Im den gegenwärtigen, im Liquid zur Abstimmung stehenden Programmpunkten sind die Maßnahmen zur Umsetzung der Legalisierung und jene Richtlinien hinsichtlich dem Erwerb und Konsum "leichter Drogen" zu "schwammig"ausformuliert oder fehlen zur Gänze

Gegenantrag 3.2: Aufnahme ins Landeswahlprogramm „LEGALIZE“

MoD

Piratenpartei LO Wien

Programmantrag zur Mitgliederversammlung #2938: „i5939: Cannabis? Legalize! “

Die Landesgeneralversammlung beschließt, ins Landeswahlprogramm aufzunehmen: „Cannabis Unsere Meinung zu Cannabis: LEGALIZE!“

Begründung:

Antrag 4.1: Unterstützung der PPÖ bei kommender Graz-Wahl: Mandatsverteidigung

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3426: „i6549: aktive Unterstützung der PPÖ: Graz-Wahl - Mandatsverteidigung“

Die Landesgeneralversammlung beschließt, die PPÖ bei der Unterstützung der Landesorganisation (Landespartei) hinsichtlich der kommenden Graz-Wahl zu unterstützen.

Begründung:

Für die Piratenpartei Österreichs ist es ungemein wichtig, einerseits bei den kommenden Wahlen in Graz wieder anzutreten und das ggw. Erlangte Mandat zu „verteidigen“. Demzufolge sollten oder müssen sich auch die Mitglieder der Piratenpartei Wien überlegen, wie sie der PP-Graz unterstützen können. Die Koordinierung dessen was erforderlich ist, obliegt den Organen der PPÖ gemeinsam mit jenen der PP-Graz. Situationsabhängig wird der LV aufgefordert die Mitglieder der Piratenpartei Wien über die Notwendigkeiten mittels Aussendungen zu unterrichten und ggf. eine Mitgliederversammlung zu organisieren um die Möglichkeiten der Unterstützung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Piratenpartei Wien zu besprechen und zu entscheiden. „interne Solidarität“.

Gegenantrag 4.2: Unterstützung der PPÖ bei der Wiederherstellung einer LO-Burgenland

Alexis

Piratenpartei LO Wien

Die Landesgeneralversammlung beschließt, anstelle die PPÖ bei der kommenden Graz-Wahl zu unterstützen, sich um die Wiederherstellung einer LO Burgenland der Piratenpartei Österreich zu bemühen und diese soweit möglich zu unterstützen.

Begründung:

Für die Piratenpartei Österreichs, ist eine Landesorganisation im Burgenland durchaus wichtig. Aufgrund der Nähe Wiens zum Burgenland, als auch der vielen beruflichen Pender aus dem Burgenland, wäre ein diesbezügliches Engagement zur Gründung und Unterstützung der LO-Burgenland durchaus möglich, sinnvoll und zweckmässig.

Antrag 5: Ablehnung eines gesetzlichen Verbots betreffend des persönlichen Tragens religiöser Symbole

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3427: „i6550: Ablehnung eines gesetzlichen Verbots betreffend des persönlichen Tragens religiöser Symbole “

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass sich die LO Wien der PPÖ gegen ein gesetzliches Verbot des Tragens religiöser Symbole ausspricht und engagiert.

Begründung: Das Streben nach einen gesetzlichen Verbot von Religiösen Symbolen (einschl. Kleidungsstücken) wie dies von einer in Österreich agierenden Partei gefordert wird, ist aus Sicht der Piratenpartei (Wien) ein weiterer Versuch die Gesellschaft, die Bevölkerung nach deren persönlichen religiösen Überzeugung zu spalten. Ein Versuch den die Piratenpartei so nicht hinnehmen wird. Nicht hinnehmen darf. Die Piratenpartei Wien ist nach wie vor der festen Überzeugung, dass das Tragen von religiösen Symbolen (einschließlich Kleidungsstücken) eine private und persönliche Entscheidung ist. Die Piratenpartei (Wien) lehnt sowohl ein gesetzliches Verbot als auch ein gesetzlichen Muss-Gebot betreffend religiösen Symbolen entschieden ab. Gleichermaßen lehnt die Piratenpartei jeglichen gesellschaftlichen Zwang betreffend des Tragens oder Nicht-Tragens von religiösen Symbolen ebenso entschieden ab. Auch ist es wichtig, dass sich politische Akteure gegen den Versuch eines gesetzlichen Verbots religiöser Symbole aussprechen und demgemäß öffentlich auftreten, damit die „Ablehnung“ nicht ausschließlich von den betroffenen Gruppen und diesbezüglichen Vereinen kommt, sondern als ein Ausdruck einer offenen und toleranten breiten „Schicht“ der Gesellschaft wahrgenommen wird. Diesbezüglich wird die Piratenpartei auf die Gesellschaft als auch sog. „Verteter“ der Zivilgesellschaft zugehen und gemeinsame Aktionen abzuklären, damit den politischen Entscheidungsträgern zum Ausdruck gebracht wird, dass ein solches Verbot unabhängig von dem persönlichen Glauben abgelehnt wird. Die Piratenpartei (Wien) ist der Aufassung, dass das Tragen religiöser Symbole vordergründig ein Ausdruck des persönlichen Glaubens ist und eben kein Ausdruck der institutionalisierten konfessionelen Macht oder Machtübernahme ist. Weiters ist die Piratenpartei (Wien) der Meinung, dass ein solches gesetzliches Verbot sowohl gegen bundesverfassungsrechtliche Bestimmungen als auch gegen jene von der Republik Österreich II. Ratifizierten Menschenrechtserklärung, dem Recht der freien Religionsausübung widerspricht und demzufolge unzulässig ist und jegliche parteipolitische populistische Forderung nach einem solchen Versuch nur dazu dient die Gesellschaft aufzuheizen und gegeneinander auszuspielen. Eine Praxis welche wir die Mitglieder der Piratenpartei entschieden ablehnen. Ein gesetzliches Verbot des Tragens religiöser Symbole würde aus Sicht der Piratenpartei (Wien), lediglich zur Stigmatisierung und Dämonisierung einer bestimmten Glaubensgemeinschaft führen (wie wir es schon mal erleben mussten), und sprichwörtlich auch nur „weiter Öl ins Feuer gießen“ und zur weiteren Spaltung der Gesellschaft (der Bevölkerung) führen. Darüber hinaus, stellt eine Reduzierung des Menschen auf dessen religiösen Überzeugung eine fast menschenverachtende Wahrnehmung dar, weil jeder Mensch mehr ist als sein persönlicher Glaube, sowie der Mensch auch mehr ist, als seine Erwerbstätigkeit. Ebenso stellt ein gesetzliches Verbot des Tragens religiöser Symbole, insbesondere des Tragens religiöser Symbole einer bestimmten Glaubensrichtung (Glaubensgemeinschaft) einen fundamentalen Verstoß gegen verbriefter Grund- und Bürgerrechte dar und es besteht durchaus die Gefahr dass sich die Geschichte wiederholt und ein anfänglich gegen eine bestimmte Religion gerichtetes Verbot, auf alle Religionsgemeinschaften ausgeweitet wird und schlussendlich, wie schon einmal in der Geschichte „unseres“ Landes zu einem Verbot sämtlicher konfessioneller Vereine (einschl. studentischen-, akademischen- und zivilgesellschaftlichen Vereinen) führt; in diesem Sinne: Wehrt den Anfängen. Auch widerspricht ein solches Verbot, dem Selbstbestimmungsrecht im Allgemeinen, sowie insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. Prinzipien welche die Piratenpartei ja grundsätzlich unterstützt und fördern möchte. Weiters würd ein etwaiges gesetzliches Verbot, erst Recht, sog. Parallelgesellschaften fördern, da Menschen welche aus persönlicher Überzeugung religiöse Symbole tragen wollen, dies dann nicht mehr in der Öffentlichkeit, sondern nur noch im Privaten Bereich tragen dürften. Sollte der Antrag bei der LGV Zustimmung finden, werden die neu-gewählten Landvorstände der Piratenpartei Wien in Zusammenarbeit mit Freiwilligen der Piratenpartei Wien, ein Konzeptpapier erarbeiten, „wie“ und mit „wem“ (sprich welchen Vereinen, Künstlern etc.) dieses „Thematik“ aufbereitet und öffentlich kommuniziert werden kann. Jedoch sollte vorab des öffentlichen Auftrittes, diese Handlungen bei einer weiteren Mitgliederversammlung zusammen mit den Mitgliedern der Piratenpartei Wien erörtert und entschieden werden. Der LV der PP-Wien wird sich auch darum kümmern, das Landeswahlprogramm diesbezüglich zu adaptieren. Ein weiterer Schwerpunkt wird dabei auch die Diskriminierung aufgrund des öffentlichen Tragens religiöser Symbole am Arbeitsmarkt (einsch. Arbeitskraftvermittlung-AMS), am Wohnungsmarkt und insbesondere in Sozialberufen (Lehrer, Direktoren, etc.) bilden.

L-Initiative: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/6550.html

Antrag 6.1: Ablehnung von Kooperationen mit der FPÖ (Wien)

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3425: „i6548: 2016 und 2017 keinerlei Kooperationen mit der FPÖ (Wien)“

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass zumindest 2016 und 2017 keine Kooperationen mit der FPÖ (Wien) angestrebt werden.

Begründung: Damit sollen diesbezügliche Diskussionen, welche periodisch immer wieder auftauchten und zu beinah endlosen sich im Kreis-drehenden „Gesprächen“ und „Diskursen“ führten vorab unterbunden werden, um die Kräfte der Piratenpartei Wien nicht unnötigerweise an „falscher Stelle“ zu binden, sodass die eigentlichen angestrebten PP-Projekte und Initiaven durch fehlende Ressourcen nicht vorankommen. Auch möge dadurch zumindest für die „nahe Zukunft“ nochmal eindeutig dargestellt werden, dass die PP-Wien keine Notwendigkeiten sieht, mit einer gegenüber Menschen mit Migrations- bzw. Integrationshintergrund feindlich-gesinnten Partei zu kooperieren, und dadurch folglich auch das eigene Profil zu stärken sowie klar und eindeutig abzugrenzen. Auch unterscheidet sich das Parteiprogramm, sowohl der Piratenpartei Österreichs als auch jenes der Piratenpartei Wien derart von jenen Programm der FPÖ (Wien), dass die klassische Wählerklientel der FPÖ, sowohl vom Inhalt als auch deren ideologischen Gesinnung nicht mit jener der Piratenpartei vereinbar ist und diese – abgesehen vom klassischen Protestwähler – kein eigentlich „Wahlklientel“ darstellt. Auch in Hinblick auf den immer wieder zum Ausdruck gebrachten Willen, dass man sich im politischen Spektrum „links der Mitte“ positionieren möchte, ist eine klare Abgrenzung zur FPÖ (Wien) sinngemäß sinnvoll und angebracht. Darüber hinaus entspricht die Haltung der FPÖ (Wien) gegenüber der EU nicht jener Haltung der Piratenpartei, welche trotz aller Schwierigkeiten und Probleme der EU, diese Institutionen – wenn ich mit Vorbehalten – befürwortet. Ebenso widerspricht die Haltung der FPÖ gegenüber einer bestimmten Religion, jener Haltung der Piratenpartei, welche eine Gleichwertigkeit der Religionen befürwortet und die wiederholte FPÖ-Förderung nach einem gesetzlichen Verbot religiöser Symbole einer bestimmten Religion, widerspricht aus Sicht der Piratenpartei sowohl den bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen betreffend der Gleichbehandlung von anerkannten Religionen als auch dem Menschenrecht betreffend dem Recht der freien Religionsausübung. Dies betrifft lediglich Aktionen bzw. Kooperationsbestrebungen welche seitens der PP-Wien erfolgen, und im Falle, dass die FPÖ (Wien) an die PP-Wien in Hinblick auf gemeinsame Aktionen bzw. Kooperation im Allgemeinen auf die PP-Wien zukommt, möge darüber der LV zusammen mit der Basis, bei einer extra einzuberufenen Mitgliederversammlung entscheiden.

Gegenantrag 6.2: Kein Ausschluß von Kooperationen mit der FPÖ (Wien)

Alexis

Piratenpartei LO Wien

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass thematische Kooperationen mit der europafeindlichen- als auch ausländer- und islamfeindlichen FPÖ (Wien), nicht ausgeschlossen werden soll.

Begründung: Der Antrag beruht hauptsachlich auf dem demokratischen Prinzip der Wahl aus mehren Möglichkeiten und keiner Ja/Nein-Abstimmung. Womöglich ist auch nur durch eine thematische Kooperation möglich, etwaige FPÖ-Sympatisanten und FPÖ-Wähler, eine Alternative aufzuzeigen.

Antrag 7: Verstärkte LIQUID-Nutzung

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3430: „i6554: Verstärkte Nutzung des Liquids!

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass zukünftigt das LIQUID-System vermehrt genutzt wird.

Begründung: Das Liquid-System wird in einem geringeren Ausmaß genutzt, als es angebracht ist; bsp. werden anstelle von Änderungswünschen und Gegeninitiativen, ewige und sich im Kreis drehende Diskussionen im Forum geführt, was einerseits ja gut ist dass es überhaupt einen Diskurs, wenn auch meist nur einen Schein-Diskurs gibt, aber andererseits einfach kräfteraubend, ermüdend und demotivierend ist. Nur wenige, sehr „idealitische Mitglieder“ der PP (Wien), bringen zu ihren eingebrachten Anliegen, auch diesbezügliche Gegeninitiativen bzw. ergänzende Initiativen ein, was jedoch im demokratischen Sinne durchaus positiv ist. Dies sollte in Zukunft vermehrt erfolgen, da dies ja grundsätzlich eine Form des politischen Mitagierens ist, wie sie von der Piratenpartei stehst gepredigt und gefordert wird. Dazu bedarf es lediglich persönliche thematischer Auseinandersetzungen und Einbringung von Pro und Contras bzw. Änderungswünschen direkt in die jeweilige Liquid-Initiative bzw. etwaiger Gegenanträgen. Um die internen Differenzen auszuräumen und interne Diskurse zu fördern, und insbesondere um die Mitglieder der Piratenpartei vermehrt in die Entscheidungen persönlich einzubinden und folglich sowohl die Entscheidung als auch die Verantwortung gemeinsam zu tragen, ist es ratsam, dass anstehende Entscheidungen, als Intiative zur Mitgliederversammlung im Liquid eingebracht werden. Dies könnte dazu beitragen, dass die interne teils vorhande Demotivation/bewusste Demotivierung vertreiben, da Entscheidungen von den Mitgliedern und nicht ausschließlich von den jeweiligen Organen getroffen werden; und die Organe wiederum, hätten nicht allein die Verantwortung zu tragen. Was gleichermaßen eine Win-Win-Situation wäre. Eine Zustimmung der Initiative, bedeuetet auch gleichsam eine Selbstverpflichtung der Mitglieder, die eingebrachten Initiativen zu lesen und zu reflektieren und insbesondere diese Ernst zu nehmen und nicht wie all zu oft, zu ignorieren. Gerade das Liquid-System bietet die Möglichkeiten, Themen vorzubringen und zu beschreiben und erst im Anschluss an die Annahme des Themas, persönliche (Arbeits-)Treffen zu organisieren, wodurch einerseits bei den Themen die Persönlichkeit des „Themen-Einbringers“ als auch persönliche Banden zwischen den Mitgliedern in den Hintergrund gerückt werden. Sprich eine „Ent-Personalisierung“ der einzelnen Thematiken. Auch ein Prinzip, dass die Piratenpartei irgendwann einmal befürwortete. Insgesamt wird erhofft, dass durch eine Verstärkte Nutzung des Liquid-Systems die interne Handlungsfähigkeit an sich, als auch interne-thematische Diskurse gefördert werden.

Antrag 8: Konzepterarbeitung zur Satzungsreform des Bundesschiedsgerichts

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3428 : „i6551: Entwurf/Konzept einer Satzungsänderung: Bundesschiedsgericht und Organfunktion auf Landesebene“

Die Landesgeneralversammlung beschließt ein Konzept betreffend einer Satzungsnovellierung des Bundesschiedsgerichts zu erarbeiten.

Begründung: Erhaltung der internen Handlunsgfähigkeit, trotz etwaigen Personalmangels. Derzeitige geringe Anzahl an Mitgliedern und einer noch geringeren Anzahl an Mitgliedern welche sich aktiv einbringen wollen. Die angestrebte Satzungsänderung soll es Mitgliedern – welche auf Landesebene eine Funktion ausüben (ein Organ inne haben), sehr wohl im Schiedsgericht aktiv mitzuwirken, sofern die jeweilige Landesorganisation (Landespartei) nicht in den Fall involviert ist. Dies würde es bsp. ermöglichen, dass bsp. ein Landesvorstand der PP-OOE (um nur eine zu nennen) sehr wohl das Schiedsgericht bei Streitfragen unterstützen kann, wenn bsp. die LO/PP-Tirol oder LO/PP-Wien von dem Streitfall betroffen ist. Entscheiden ist, dass die jeweiligen Landesorganisation der Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes in keiner Weise in den Fall involviert sind. Immerhin wäre ein sog. „Interessenskonflikt“ auch ohne Organausübung auf Landesebene möglich, welche von den gegenwärtigen Satzungen auch nicht berücksichtigt werden. Im Grunde lautet die Kernfrage: Wollen wir Mitgliedern der Piratenpartei Österreich es ermöglichen, sich sowohl aktiv auf Landesebene als auch intern im Bundesschiedsgericht – und nur Bundesschiedsgericht, Landesschiedsgerichte sollen weitern ausgenommen bleiben – engagieren zu können!?! Und was den etwaigen „Arbeitsumfang“ betrifft, kann davon ausgegangen werden, dass dieser nicht größer sein wird, als eine etwaige Doppelte Funktionsausübung von BV und BGF bzw. LV und LGF. Ich gehe mal davon aus, dass Mitglieder welche bsp. Bundesschiedsgerichtsfunktion als auch Landesvorstandfunktion wahrnehmen, auch beides ordnungsgemäß bewältigen werden können. Nur beispielhaft angeführt, könnte des zukünftige Bundesschiedsgericht aus 2 oder 3 Mitgliedern welche sonst keine Parteifunktionen inne haben und zusätzlich 2 oder 3 (vl auch mehr) unterstützenden Mitgliedern welche eine weitere Organfunktion ausüben, bestehen. Dies könnte dazu beitragen, dass sich diese Mitglieder sowohl aktiv bei den Angelegenheiten der jeweiligen Landesorganisationen (Landesparteien) einbringen können und gleichermaßen bei den internen Streitigkeiten ausgleichend und streitschichtend agieren. Die Mitgliedschaft in Landesschiedsgerichten soll weiterhin, sowohl Organen auf Landesebene, als auch auf Bundesebene untersagt sein, denn es kann durchaus davon ausgegangen werden, dass der Arbeitsumfang eines Bvlers, jenen eines Lvlers übertrifft und beides mehr Zeit erfordert als ein BV einbringen kann. Sollte die Initiative bei der LGV Zustimmung finden, sind alle Mitglieder der Piratenpartei Wien eingeladen, sich beim Prozess der Satzungsänderung einzubringen, welche dann im Anschluss an BV und BGF sowie allen anderen Mitgliedern der Piratenpartei übergeben werden soll, sodass ein bundesweiter interner Diskurs und eine bundesweite Entscheidung unter Einbindung aller Mitglieder erfolgt. Aufgrund der gegenwärtigen Situation und der geringen Anzahl an tatsächlich engagierten Mitgliedern, wäre eine solche Satzungsänderung durchaus sinnvoll und zweckmässig.

Antrag 9.1: 3 LGV/Jahr

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3257: „i6356: Zukünftig sollen jeweils 3 LGVs pro Jahr organsiert und abgehandelt werden. “

Die Landesgeneralversammlung beschließt dass zukünftigt (zumindest 2016 und 2017) drei Landesgeneralversammlung jährlich abgehalten werden.

Begründung: Um die interne „Arbeitsleistung“ zu fördern und allen voran zu fokussieren und zu koordinieren, bzw. die vorhandenen Ressourcen „bestmöglich“ zu nutzen, sollen, unabhängig von „Stammtischen“, „Arbeitstreffen“, „Arbeitsgruppentreffen“ u. dgl., vorzugsweise 3 LGV jährlich abgehalten werden. Auch könnte dies auch die „interne Kommunikation“ zwischen „Wien-Andas-Skeptikern“ und „Wien-Andas-Befürwortern“ verbessern und die jeweiligen thematischen- und organisatorischen Schwerpunkte „besser“ vermittelt und Doppelgleisigkeiten vermieden werden. Darüber hinaus, könnte eine vermehrte Abhaltung von LGVs dazu beitragen, dass die einzelnen LGV weniger Zeit und Energie in Anspruch nehmen, als wenn alle Themen, Problemfelder und Streitigkeiten bei nur einer LGV erörtert und geklärt werden. Um jedoch einen gewissen Grad an Kontinuität zu gewährleisten, sollen die LV-Wahlen der PP-Wien erfolgen bzw. Misstrauensanträge – außer bei groben Verstößen – nur bei einer LGV behandelt werden.

Antrag 9.2: jährlich eine LGV und zwei oder drei Mitgliederversammlungen

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3257: „i6553: 1 LGV und zwei oder drei Mitgliederversammlungen“

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass zukünftigt (zumindest 2016 und 2017) jährlich eine Landesgeneralversammlung und 2 oder 3 Mitgliederversammlungen abgehalten werden.

Begründung: Mitgliederversammlungen sind ausreichend um die anstehenden Projekte, Initiativen und Herausforderungen zu besprechen und zu entscheiden.

Antrag 10.1: 3 weitere Mitgliederversammlungen im Jahr 2016

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3420: „i6541: 3 weitere Mitgliederversammlungen im Jahr 2016 “

Dieser Antrag wird behandelt, wenn Antrag 9.2: "jährlich eine LGV und zwei oder drei Mitgliederversammlungen" angenommen wird.

Die Landesgeneralversammlung beschließt , dass die zuständigen Organe der Piratenpartei Wien, im Laufe des Jahres 2016 drei weitere Mitgliederversammlungen organisieren und abhalten.

Begründung: Eine bzw. zwei weitere Mitgliederversammlung – abgesehen von LGV – genügt nicht um die anstehenden Herausforderungen und Aufgaben in den geforderten Maße zu bewältigen. Deshalb sollen drei Mitgliederversammlungen organisiert und abhalten werden, um einerseits öffentlich aufzutreten, sprich auch in der Öffentlichkeit wieder vermehrt als aktive Partei wahrgenommen zu werden, sowie um erforderliche und angemessene interne-Diskurse einzuleiten und zu fördern, sowie insbesondere die jeweiligen erforderlichen Schritte und Arbeitsteilung gemeinsam mit den Basismitgliedern zu besprechen, sodass die Entscheidungen als auch die Tätigkeiten nicht allein den zuständigen Organen zufallen.   Punkte bzw. Schwerpunkte der Mitgliederversammlungen sollen sein: - mündliche Fortschrittsberichte bzw. kurze Handouts von laufenden Projekten und Kooperationen, - Vorschläge hinsichtlich weiteren sinnvollen Projekten und thematischen Kooperationen, - sog. „Themensprecher“ sollen ebenso ihre jeweiligen Projekte, Schwerpunkte und anstehende Probleme berichten, - Vorschläge betreffend öffentlichen Flyer-Verteilungen und Co. - Terminvorschläge hinsichtlich erforderlichen internen „Arbeitstreffen“, - Terminvorschläge für thematische Stammtische, auch in Kooperation mit anderen Parteien bzw Mitgliedern von anderen Parteien (Wien Andas, KPÖ-Wien, Junge Piraten, etc.).

Antrag 10.2: 2 weitere Mitgliederversammlungen im Jahr 2016

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3420: „i6542: 2 weitere Mitgliederversammlungen im Jahr 2016 “

Dieser Antrag wird behandelt, wenn Antrag 9.2: "jährlich eine LGV und zwei oder drei Mitgliederversammlungen" angenommen wird.

Die Landesgeneralversammlung beschließt , dass die zuständigen Organe der Piratenpartei Wien, im Laufe des Jahres 2016 zwei weitere Mitgliederversammlungen organisieren und abhalten.

Begründung: Eine weitere Mitgliederversammlung – abgesehen von LGV – genügt nicht um die anstehenden Herausforderungen und Aufgaben in den geforderten Maße zu bewältigen und drei Mitgliederversammlungen werden aufgrund der zeitlich spät angesetzen LGV2016, werden aufgrund des Zeitfaktors nicht umgesetzt werden können. Dennoch sollen zwei Mitgliederversammlungen organisiert und abhalten werden, um einerseits öffentlich aufzutreten, sprich auch in der Öffentlichkeit wieder vermehrt als aktive Partei wahrgenommen zu werden, sowie um erforderliche und angemessene interne-Diskurse einzuleiten und zu fördern, sowie insbesondere die jeweiligen erforderlichen Schritte und Arbeitsteilung gemeinsam mit den Basismitgliedern zu besprechen, sodass die Entscheidungen als auch die Tätigkeiten nicht allein den zuständigen Organen zufallen.   Punkte bzw. Schwerpunkte der Mitgliederversammlungen sollen sein: - mündliche Fortschrittsberichte bzw. kurze Handouts von laufenden Projekten und Kooperationen, - Vorschläge hinsichtlich weiteren sinnvollen Projekten und thematischen Kooperationen, - sog. „Themensprecher“ sollen ebenso über ihre jeweiligen Projekte, Schwerpunkte und anstehende Probleme berichten, - Vorschläge betreffend öffentlichen Flyer-Verteilungen und Co. - Terminvorschläge hinsichtlich erforderlichen internen „Arbeitstreffen“, - Terminvorschläge für thematische Stammtische, auch in Kooperation mit anderen Parteien bzw Mitgliedern von anderen Parteien (Wien Andas, KPÖ-Wien, Junge Piraten, etc.).

Antrag 11.1: Anerkennung und Respektierung des BGV-Beschlusses betreffend „Wien Andas“

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3421 : „i6543: Anerkennung des BGV-Beschlusses betreffend der Aufkündigung des Vertrages „Wien Andas““

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass die BGV Entscheidung bzw. der BGV Beschluss betreffend „Wien Andas“ anzuerkennen.

Begründung: Eine frühzeitige Akzeptanz und Respektierung jener bei der BGV-2016 getroffenen Entscheidung betreffend „Wien Andas“, könnte die internen Differenzen und Fraktionsbildungen abschwächen und insbesondere die eigene Handlungsfähigkeit der PP-Wien fördern. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Vertragsaufkündigung die Handlungsfähigkeit der PP-Wien nicht unter jenen Stand der letzten Monate sinken wird, sondern im Gegenteil diese eher wieder herstellt und fördert. Die Auflösung des Vertrags mit „Wien Andas“ ist absolut kein Hindernis mit den „Bündnisparteien“ thematische- und anderweite Kooperationen einzugehen. Im Gegenteil, werden dann in der Öffentlichkeit anstelle „Wien Andas“ wieder vermehrt die einzelnen Parteien selbst wahrgenommen. Auch richtet sich die Kündigung nicht gegen jene Menschen welche sich bei Wien Andas bzw. den einzelnen Bündnisparteien der „Partei Wien Andas“ einbringen, sondern bezieht sich ausschließlich auf das Konstrukt der „Partei Wien Andas“. Im Falle einer Nicht-Anerkennung der Entscheidung der BGV2016 und einer etwaigen Überantwortung des „Falles“ ans interne Schiedsgericht, könnte die PPö bzw. insbesondere die PP-Wien weiter – womöglich bis zur Urteilsbekanntgabe – gelähmt, was wohl weder im Interesse der PP-Wien als der PPÖ sein wird. Jene Basis-Mitglieder welche meinen, dass diese Entscheidung der BGV ein „drüberfahren“ über die PP-Wien sei, mögen daran erinnert werden, dass einerseits, diese Entscheidung sehr wohl auch durch anwesende Mitglieder der PP-Wien zustande kam und andererseits die Entscheidung unter Berücksichtigung der Interessen der Piratenpartei Österreichs und anderer bestehender Landesorganisationen bzw. Landesparteien der Piratenpartei Österreichs erfolgte. Ein gemeinsame Entscheidung der Mitglieder der PP-Wien, würde den LV bei der Umsetzungen des BGV-Beschlusses einerseits stärken und andererseits Diskussionen und Misstrauen im Sinne das die Entscheidung von den LV-Organen und nicht durch einen weiteren Basis-Beschluss zustandekam, unterbinden.

Gegenantrag 11.2: Nicht-Anerkennung und Nicht-Respektierung des BGV-Beschlusses betreffend „Wien Andas

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3421 : „Initiative i6544: Nicht-Anerkennung des BGV-Beschlusses betreffend der Aufkündigung des Vertrages „Wien Andas“ und Überantwortung des „Falles“ an das interne Schiedsgericht. “

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass die BGV Entscheidung bzw. der BGV Beschluss betreffend „Wien Andas“ nicht anzuerkennen und den Fall (PPÖ vs. PP-Wien (Wien Andas) an das Bundesschiedsgericht zu überantworten.

Begründung: Auch wenn Mitglieder der PP-Wien bei der Entscheidung betreffend „Wien Andas“ bei der BGV2016 anwesend waren und die Entscheidung zusammen mit den anderen Mitgliedern traf, unterliegt eine diesbezügliche Entscheidung, dem Vertragspartner PP-Wien. Darüber hinaus erkennt die Piratenpartei Wien, die BGV-Entscheidung nicht an, da bei der BGV 2016 gerade mal 20 stimmberechtigte Mitglieder teilnahmen und dies weit unter der Hälfte der gesamten Anzahl an Mitgliedern der Piratenpartei Österreich liegen und folglich auch nicht unbedingt den Willen der „Mehrheit“ der Mitglieder der Piratenpartei Österreichs entsprechen könnte. Darum wird die Piratenpartei Wien, den BGV-Beschluss betreffend „Wien Andas“ nicht anerkennten, das Schiedsgericht mit dem Falle beauftragen und bis zum Urteil des internen Schiedsgericht den Vertrag fortbestehen lassen.

Antrag 12: Beharrungsbeschluss Wien anders

Danton

Piratenpartei LO Wien

Die Landesgeneralversamlung beschließt, dass Bündnis Wien Anders bis auf weiteres weiter zu führen. Die zwei Delegierten zum Rat von Wien anders werden von der Basis gewählt.

Begründung: Die Basis LO Wien hat sich bei der LGV 2015 mit großer Mehrheit für das Wahlbündnis Wien anders ausgesprochen. Es ist kontraproduktiv sich der politischen Möglichkeiten die es durch die Mandatare in den Bezirksvertretungen zu berauben. Es entspricht den Grundsätzen einer basisdemokratischen Partei, dass die jeweils zuständige Landesorganisation über die Zusammenarbeit auf Landesebene entscheidet und nicht die Bundespartei.

Antrag 13.1: Fortführung „Wien Andas“

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3384 : „Initiative i6503: Fortführung des Vertrages/des Bündnisses mit (Wien) Andas“

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass Bündnis mit „Wien Andas“, entgegen den BGV-Beschluss fortzuführen.

Begründung: Die Fortführung des Vertrages mit der „Partei Wien Andas“ ist gleichmaßen im Interesse der Piratenpartei Wien als auch im Interesse der Piratenpartei Österreichs. Die Entscheidungsbefugnisse des sog. „Wien Andas Rat“ entsprechen den demokratischen Vorstellungen, den demokratischen Werten und den demokratischen Prinzipien der „Piratenpartei“. Der „jüngste Erfolg“ bei den Wiener Landtags- und Gemeindewahlen sprechen ebenso für eine Fortführung des Vertrages.

Gegenantrag 13.2: Beendigung „Wien Andas“

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3384 : „Initiative i6502: Aufkündigung des Vertrages/des Bündnisses mit "(Wien) Andas" und kein Anstreben eines losen Bündnisses “

Die Landesgeneralversammlung beschließt das Bündnis mit „Wien Andas“ zu beenden.

Begründung: Die Mitglieder der Piratenpartei Wien befüworten die Aufkündigung des Vertrages/des Bündnis mit der „Partei Wien Andas“ aufkündigen und auch kein loses Bündnis mit den einzelnen Parteien der „Partei Wien Andas“ und auch nicht mit weiteren Parteien anstreben, und stattdessen ausschließlich als „Piratenpartei Wien“ ohne weitere Kooperationen agieren. Anstelle von Kooperationen mit anderen Parteien, sollen bundesländergrenzenübergreifende interne Kooperationen mit den anderen Landesparteiorganisationen angestrebt werden. DIES ENTSPRICHT AUCH DEN DIESBEZÜGLICHEN BGV-BESCHLUSS.

Gegenantrag 13.3: Beendigung „Wien Andas“ und Kooperationen mit den einzelnen Bündnisparteien

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3384 : „Initiative i6501: Aufkündigung des Vertrages/des Bündnisses mit "(Wien) Andas" sowie Anstreben eines "Losen Bündnisses" “

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass Bündnis mit „Wien Andas“ aufzukündigen, jedoch mit den einzelnen Bündnisparteien Kooperationen anzustreben.

Begründung: Für die Kooperation mit den einzelnen Parteien der sog. „Wahl- und Bündnispartei Wien Andas“ bedarf es grundsätzlich keiner „Partei“ wie sie von „Wien Andas“ dargestellt wird, denn ist eine parteigrenzenübergreifenden Kooperationen sowohl auch im Rahmen einer Liste im Zuge von Wahlen, als auch unabhängig von Wahlen, durch einfache Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Mitgliedern der jewiligen Parteien möglich. Vorallem bedarf es keinen sog. „Wien Andas (Entscheidungs-)Rat“, welche ohne die Berücksichtigung der – stimmberechtigten – Mitglieder der Piratenpartei Wien, im Sinne der vielzitierten „Liquid-Basis-Demokratie“ Entscheidungen traf und trifft. Dem Antragsteller sind gegenwärtig keine Liquid-Initiativen bekannt, bei welchen die Mitglieder der Piratenpartei Wien die Möglichkeit der Mitsprache bezüglich den zu treffenden Entscheidungen hatten. Auch sind dem Antragsteller keine Mitgliederversammlungen bekannt, bei welchen über die inhaltlichen und strategischen Schwerpunkte diskutiert und abgestimmt wurde. Den Mitgliedern der Piratenpartei Wien wurde lediglich die Möglichkeit der Mitsprache hinsichtlich der Ablehnung oder Annahme des Bündnis mit der „Partei Wien Andas“ gegeben. Inhaltliche Mitsprache mittels Liquid oder Mitgliederversammlung wurde nicht ermöglicht. Wie dies mit der stets befürworteten „Direkten-/Basis Demokratie“ mittels Liquid oder Mitgliederversammlung und den Grundprinzipien der Piratenpartei (Wien) vereinbar ist, entzieht sich seinem Verständnis. Für thematische- oder projektbezogene Zusammenarbeit, bedarf es weniger einer gemeinsamen Entscheidungsplattform (dem sog. „Wien Andas (Entscheidungs-)Rat“), als den Willen die jeweiligen Themen als Menschen aufbereiten und Lösungskonzepte erarbeiten zu wollen. Der Antragsteller ist überzeugt, dass die Piratenpartei über genügend Themen und diesbezüglichen Standpunkte sowie über engagierten Mitglieder verfügt, um thematische- bzw. projektbezogene Zusammenarbeiten mit mehreren Parteien zu bewerkstelligen. Die Aufkündigung des Bündnis bzw. des Vertrages mit der „Partei Wien Andas“, würde auch jenen in den Initiativen „Initiative i6496: Piratenzeitung/Piratenmagazin - Alternativer Entwurf“ bzw. „Initiative i6494: Piratenzeitung“ angesprochene bzw. angestrebte selbstständige und offensive Öffentlichkeitsarbeit sowie die Öffentliche Wahrnehmung der Piratenpartei (Wien) fördern.   Im Rahmen eines losen Bündnisses, würde es der Piratenpartei Wien ermöglicht werden, bei öffentlichen Veranstaltungen - die Flagge der „Piratenpartei“ (Österreich/Wien) zu zeigen, - das eigene Wahlprogramm zu verteilen, - eigene Thesenpapiere, Positionspapiere und Lösungskonzepte zu verteilen, - die Eigenständigkeit und das eigene Profil zu leben. Hintergrund: Im Vorfeld und auch während der Wiener Wahlen wurde mehrmals dargelegt, dass bei öffentlichen Veranstaltungen hauptsächlich bzw. nur Flaggen, Flyer und anderes Parteimaterial von der „Partei Wien Andas“ erwünscht seien, da das Aufstellen aller Flaggen der Bündnisparteien und das Auflagen aller Wahlprogramme der einzelnen Parteien den mündigen Wahlberechtigten – geistig – überfordern. Jedoch wurde gerade die Verteilung des eigenen Wahlprogrammes und anderem violetten Parteimateriallien die Öffentliche Wahrnehmung in der Bevölkerung stärken.   Ein sog. „loses Bündnis“ - würde die Eigenständigkeit der Piratenpartei (Wien) im Sinne der thematischen und organisatorischen Schwerpunktsetzungen stärken, und - eine Schärfung und eine Präsentation des eigenen Profils in der Öffentlichkeit fördern, und darüber hinausgehend - die Identifikation der Mitglieder der PP(Wien/Österreichs) mit dieser Partei (PP-Wien/AT) fördern, und ggf. - die Identifikation von Nicht-Mitglieder der PP(Wien/Österreichs) mit dieser Partei (PP-Wien/AT) fördern, - auch den anderen Landesparteiorganisationen sprichwörtlich den Rücken stärken, da eine quasi nicht-Existenz der Piratenpartei (Wien) in der Bundeshauptstadt auch ein Nachteil der anderen Landesparteiorganisationen – insbesondere in der öffentliche Wahrnehmung – ist, sowie - eine verstärkte Nutzung des Liquids bze. der Möglichkeit der Einberufung von Mitgliederversammlungen zur – gemeinsamen – Entscheidungsfindung, im Sinne der vielgepredigten „Basis-Demokratie“, ermöglichen, bzw. auch - dem Landesvorstand der Wr. Piratenpartei die Möglichkeiten einer eigenständigen öffentlichen Außenpräsentation geben.   Auch könnte ein sog. „loses Bündnis“ eher dazu beitragen, dass es wieder mehr „Piratenstammtische“ als auch öffentliche „Infotische“ organisiert und abgehalten werden, da diese sowohl als „Piraten-eigene-Veranstaltung“ und gleichzeitig als Beitrag innerhalb des „Bündnisses“ wahrgenommen werden. Im Zuge der Wienwahl, wurde die diesbezüglichen „Wien Andas-Veranstaltungen“ – auch zum Nachteil der Piratenpartei (Wien) – bevorzugt. Im Falle das der Wille der Mitglieder der Piratenpartei Wien, jenen Willen der Mitglieder der Piratenpartei Österreichs widerspricht, und es keine klare diesbezügliche Regelung (Satzungen) gibt, ist das sog. "Schiedsgericht" mit dem Fall zu beauftragen.

Antrag 14.1: Deligierte zum Rat von Wien anders

Danton

Piratenpartei LO Wien

Die Landesgeneralversamlung beschließt, dass die LO Wien drei Mitglieder der LO als Deligierte zum Rat von Wien Anders wählt. Gewählt werden 2 Delegierte und ein Ersatzdelegierter.

Begründung: In der Vergangenheit waren die LVs gleichzeitig die Mitglieder des Rats von Wien anders. Um die Vertreter der Piraten eine unzweifelhafte demokratische Legitimation zu gewähren, wollen wir die Deligierten bei der LGV wählen. Deligierte können, müssen aber nicht die LVs sein.

Gegenantrag 14.2: Delegierte zum Rat von Wien anders

Alexis

Piratenpartei LO Wien

Die Landesgeneralversamlung beschließt, dass die LO Wien drei Mitglieder der LO als Deligierte zum Rat von Wien Anders wählt. Gewählt werden 2 Delegierte und ein Ersatzdelegierter.

Begründung: In der Vergangenheit waren die LVs gleichzeitig die Mitglieder des Rats von Wien anders. Um die Vertreter der Piraten eine unzweifelhafte demokratische Legitimation zu gewähren, wollen wir die Deligierten bei der LGV wählen. Delegierte DÜRFEN aber NICHT gleichzeit LV-, BGF- und keine internationalen Organfunktionen inne haben. Folglich sollen die Wahlen der "Delegierten zum Wien Andas Rat (WAR)" erst im Anschluss an die Wahlen von LV, LGF, LSG, LS und RP durchgeführt werden. u.U. wäre die abgelehnte Geschäftsordnungsänderung https://liquid.piratenpartei.at/issue/show/2978.html zu beachten!

Antrag 15: mündliche Einbringung von Misstrauensanträgen

Alexis

Piratenpartei LO Wien

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass Misstrauensanträge bei der LGV2016 mündlich vorgebracht werden dürfen, und anschließend nach bekanntgabe aller Misstrauensanträge bei dieser LGV, im Vorfeld der Wahlen und vorab einer etwaigen Entlastung der ggw. Organe durchzuführen.

Begründung: Dies soll dazu beitragen die internen Differenzen gemeinsam auszuräumen, damit die PP-Wien wieder tatsächlich Handlungsfähigkeit erlangt und nicht weiter „gelähmt“ ist.

Antrag 16: erweiterten Begründung des Engagement für die Hanf- und Cannabislegalisierung

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3439: „Initiative i6563: erweiterten Begründung des Engagement für die Hanf- und Cannabislegalisierung “

Die Landesgeneralversammlung beschließt einer „tiefergehende Begründung“ betreffend der Legalisierung Hanf und Co. zu erarbeiten und diese abschließend im Liquid zur Abstimmung und Aufnahme ins Landeswahlprogramm einzubringen.

Begründung: Um die Legalisierung voranzubringen, wird mehr erforderlich sein als „lediglich“ an Hanf-Wandertagen, Hanf-Demonstrationen, Hanf-Bällen etc. teilzunehmen. Dies soll insbesondere den Menschen bzw. den Wahlberechtigten über weitere Motive für den Einsatz für die Legalisierung näherbringen. Denn grundsätzlich geht es um mehr als um Selbstbestimmung, spielen dabei auch verschiedenste Netzwerkte eine entscheinde Rolle beim Anbau, Verteilung und Verkauf der Substanzen. Die Legalisierung bedarf mehr als politischer Willensbekundungen und diesbezüglicher Initiaven. Auch wird sich die PP-Wien, für eine allgemeine Legalisierung einsetzen und nicht ausschließlich nur aus medizinischen Gründen. Auch wäre es durchaus zu befürworten, dass etwaige Schwerpunktsetzungen nicht allein durch die Organe, sondern gemeinschaftlich durch alle Mitglieder getroffen werden.

Antrag 17: Schwerpunkt: Hanf- u. Cannabislegalisierung

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3440  : „Initiative i6564: „thematischer Schwerpunkt“: Hanf- u. Cannabislegalisierung “

Die Landesgeneralversammlung beschließt dass die Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten, zu einem inhaltichen Schwerpunkt der diesjährigen Parteiarbeit wird.

Begründung: Es bedarf mehr als nur Demonstrationen um die Hanf-Legalisierung voranzubringen. Um diesen Schwerpunkt voranzubringen, werden über internen Arbeitstreffen, öffentliche Informationsveranstaltungen mit diesbezüglichen Organisationen und Vereinen der sog. „Zivilgesellschaft“ angestrebt.

Antrag 18: Interner Schwerpunkt: Gentechnologie + Klontechnologie

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3441 : „Initiative i6565: Thematischer Schwerpunkt "Gentechnologie" “

Die Landesgeneralversammlung beschließt, gemeinsam mit jenen Initiator der BGV-Initiative betreffend Gentechnologie und der zugehörigen Landesorganisation (Landespartei) Gentechnologie zu einem internen Schwerpunkt zu machen.

Begründung: Dies soll dazu beitragen ,dass sich die Mitglieder der Piratenpatei intensiv mit den gegenwärtigen Trends als auch den bereits etablierten Geschäftsfeldern der Gentrechnologie zu befassen und ggf. Konzeptpapiere und Parteiprogrammänderungsinitiativen zu verfassen und zur Abstimmung im Liquid einzubringen. Auch wenn es vielen nicht bekannt ist, ist das Klonen von zum Verzehr freigegebener Tiere, als auch das Klonen von „Sportieren“ bereits ein etablierter und lukrativer Geschäftsbereich in den sog. „Hochtechnologieländern.“ Sollte die Initiative angenommen werden, wird der LV gemeinsam mit den Mitgliedern der PP-Wien und anderer Landesorganisationen, diesbezügliche Stammtische, Infotische als auch „Mumble-Sitzungen“ (oder auch per Skype) abhalten und die Thematik bearbeiten.

Antrag 19: Interner Schwerpunkt: „Wien. Hauptstadt einer Neutralen Republik

Alexis

Piratenpartei LO Wien

sonstiger Parteitagsbeschluß zur Mitgliederversammlung #3442 : „Initiative i6566: Interner Schwerpunkt: „Wien. Hauptstadt einer Neutralen Republik“ “

Ausgehend vom der anstehenden Übernahme des OSCE-Vorsitz durch die Republik Österreich II. und der allgemeinen Befürwortung der Neutralität als auch insbesondere aufgrund der „Friedenspolitik“ gem. Parteiprogramm, wird es sinnvoll sein, die allgemeinen Gebräuche, Rechte, Pflichten und Aufgaben als auch Grenzen der völkerechtlichen Neutralität zum thematischen Schwerpunkt zu machen.

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass die völkerrechtliche Neutralität zu einem anfänglichen internen Schwerpunkt wird.


Zu den Schwerpunkten könnten u.a. zählen:

- aktive- und passive völkerrechtliche Neutralität vs. EU-/NATO Solidarität

- Militarisierung der EU bzw. der EU-Außenbeziehungen

- Wien als Sitzstadt internationaler-, transnationaler- und zwischenstaatlicher Organisationen im Kontext der Abrüstung, Nichtverbreitung etc.

- Neutrale Länder als Speerspitze von völkerrechtlichen Ächtungs- und Verbotsinitiaven (u.a. Atomwaffenkonvention)

- Wien als Verhandlungsort (Verweis. „Iran-Gespräche“)

- wirtschaftliche Sanktionen im Lichte der völkerechtlichen Neutralität (Gleichbehandlungsgebot); Grenzen wirtschaftlicher Sanktionen, wenn diese die Bevölkerung treffen;

- Diskurs: Wirtschaftssanktionen vs. Wirtschaftskrieg. Wo liegt der Unterschied?

- Möglichkeiten der Einbindung der „Neutralität“ im Rahmen des regulären bzw. freiwilligen Schulunterrichts;

- CIMIC – gegenwärtige Trends und Grenzen der zivilen- und militärischen Kooperation/Koordinierung

- ev. auch NATO-GLADIO (siehe: bundesdrucksache: „17/14772: Maßnahmen der Bundesregierung zur Aufdeckung der Tätigkeiten von Gladio“ (2013) und „Oktoberfest-Attentat – Stasi-Notizen und Indizien betreffend einer Beteiligung der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ sowie Verbindungen zu Gladio“ (2009) - einfach Googeln)

- Aufnahme von politischen Dissidenten und Kriegsdienstverweigerern

- Aufnahme von „entwaffneten“ Angehörigen regulärer- uund nicht-regulärer Streitkräfte


Begründung:

Übernahme des OSCE-Vorsitz durch die Republik Österreich.

Gegenwärtig stehen keine Wahlen an, sodass die internen „Kräfte“ durchaus für inhaltiche thematische Auseinandersetzungen frei sind/wären.

Diese Thematik gäbe der PP-Wien (PPÖ) der Möglichkeit, sich im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen sich zu positionieren und ihr Profil zu schärfen.

Antrag 20: Aktualisierung des Landesparteiwahlprogrammes im Wiki

Alexis

Piratenpartei LO Wien


Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass die bisherigen Mitglieder des Landesvorstandes der LO-Wien, die WIKI-Seite betreffend des Landeswahlprogrammes aktualisieren, um eine ordnungsgemäße Übergabe zu ermöglichen.


Begründung: Auf der Homepage https://wien.piratenpartei.at/parteiprogramm/ gibt es zwar einen Link zum aktuellen Landesparteiwahlprogramm, in der eigentlichen WIKI-Seite jedoch, ist noch das „veraltete Wahlprogramm“ https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Landesorganisation_Wien/Programm veröffentlicht, was keine gute Außenrepräsentation darstellt. Auch auf der LGV betreffenden Wiki-Seite ist ggw. das „alte Parteiprogramm“ https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Landesorganisation_Wien/Programm verlinkt, nicht jedoch das „neue Landeswahlprogramm“.

Siehe auch: https://liquid.piratenpartei.at/issue/show/3314.html

Antrag 21.1: interne Auseinandersetzung betr. Kooperation mit „Gemeinsam für Wien“

Alexis

Piratenpartei LO Wien

Die Landesgeneralversammlung beschließt, sich intern mit einer etwaigen Kooperation mit der Liste „Gemeinsam für Wien“ auseinanderzusetzen, und ggf. eine Kooperationen anzustreben.

Begründung:

Eine grundsätzliche interne Auseinandersetzung hinsichtlich einer etwaigen thematischen Kooperation mit der Liste „Gemeinsam für Wien“ wäre durchaus sinnvoll um gemeinsamkeiten zu finden und zu fördern. Dies möge ganz nach dem Grundsatz „Gemeinsames über Trennendes“ zu stellen.

Nur mal Überblicksmässig, seien nachfolgende mögliche gemeinsame Schwerpunkte angeführt:

- prekäre Lebenssiutationen:

- Integration/Assimilation im Lichte einer nicht-homogenen Gesellschaft

- Entradikalisierung: Religiöser Fundamentalismus, Nationalismen

- Aufbrechen/Abschwächung von gesellschaftlichen- als auch kulturellen Rollenbildern

- Bildung: Lockerung des verpflichteten Schulplatz im Bezirk, multi-konfessioneller Unterricht, Mehrsprachigkeit

- Sozialbereich: Mehrsprachigkeit, geringe Einstiegsgehälter,

- (Menschen-)Recht der freien Religionsausübung

- trans-kultureller (Lebens-)Partnerschaften und Ehen

- Diskrimminierung aufgrund Ethnie, Glaube, Geschlecht, etc. in der Berufs/-Arbeitswelt, bei der Arbeitsvermittlung, im Sozialbereich, etc.

- system-immanenter Rassismus

- Doppelstaatsbürgerschaften: Recht und Möglichkeit der zweifachen demokratischen Beteiligung

- Staatenlose – U.N.-Konvention für Staatenlose

- Rechte und Möglichkeiten sowie Grenzen der politischen Betätigung von Menschen mit Migranten sowie sog. AUslandsösterreichern

- Schulen der Republik Österreich II. im Ausland

Anzumerken sei, dass die Liste „Gemeinsam für Wien“, einen nahezu gleichwertigen „Erfolg“ bei der Wienwahl 2015 hatte, die die „Bündnispartei Wien Andas“.

siehe auch: https://wienwahl.piratenpad.de/G4W-Alexis

Gegenantrag 21.2: gleich them. Kooperationen mit der Liste „Gemeinsam für Wien“ anstreben

Alexis

Piratenpartei LO Wien

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass anstelle einer vl. sich ziehenden und ggf. im Kreis drehenden Diskussion, gleich eine Auflistung von Themen welche zusammen mit der Liste „Gemeinsam für Wien“ aufbereitet, kommuniziert und umgesetzt werden können zu erarbeiten und mit dieser Auflistung, dann mit Vertrettern und als Mitgliedern der Liste „Gemeinsam für Wien“ ein Kooperationspapier zu verfassen.

Wichtig ist, dass bei einer Kooperation die Eigenständigkeiten beider politischer Akteure (Piratenpartei Wien, Liste „Gemeinsam für Wien“) erhalten bleibt.

Ebenso entscheident ist, dass wir uns weder anmaßen für sie (jene der Liste "Gemeinsam für Wien" nahestehenden Menschen) zu sprechen, sondern dass stattdessen mit derren politischen Akteuren und Kooperation auf Augenhöhe, respektvoll erfolgt.

Begründung: siehe Antrag: 22.1

Antrag 22: PP-Wien: Vermehrte Eigenständige Außenrepräsentation

Alexis

Piratenpartei LO Wien

Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass die Piratenpartei Wien (LO Wien) grundsätzlich wieder vermehrt eigene und selbstständige öffentliche und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zu organisieren und abzuhalten.

U.a. mögen zumindest einmal in 6 Wochen, eine öffentliche Informationsveranstaltung (Info-Tische) veranstaltet werden. Auch könnten ebenso eigene Veranstaltungen organisiert werden, bei denen, den Interessierten das Landeswahlprogramm der LO-Wien dargelegt und erläutert wird.

Begründung:

Für die Piratenpartei Österreichs, als auch logischerweise für die Piratenpartei Wien ist es immens wichtig, in der Öffentlichkeit eigene Veranstaltungen abzuhalten, um in der Öffentlichen Wahrnehmung überhaupt wahrgenommen zu werden; sonst wird’s in 2 Jahren immer noch heißen: „gib´s die überhaupt noch?“

Antrag 23: Themensprecher der LO-Wien

Alexis

Piratenpartei LO Wien


Die Landesgeneralversammlung beschließt, analog zur PPÖ, sog. Themensprechern zu ausgewählten Themen zu ernennen, welche sie wie die anderen Organen bei LGVs der Wahl durch die Mitglieder stellen.

Begründung:

Themensprecher als Ansprechperson für interessierte Bürger.

Themensprecher als Ansprechsperson innerhalb der PPÖ, für andere LO´s.

Themensprecher als „aktives Mitglied“ von themen-bezogenen AGs.

Dies würde auch die interne Struktur stärken, und darüber hinaus, den LV bei der thematischen Außenrepräsentation unterstützen, bzw. diese in Teilbereichen übernehmen.

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