BGV2012-02/Anträge/PROG01
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Last Page Edit: MrCrazy 22.05.2012
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Ursprünglicher Text
"Harte" Drogen
Harte Drogen wie Kokain und Heroin sollen als verschreibungspflichtige Substanzen behandelt werden, und nur gegen Rezept an Süchtige abgegeben werden. Die kontrollierte Drogenabgabe dient primär der Schadensminderung, weil eine da die Gesundheitsgefährdung durch illegal beschaffte Suchtmittel, die vergleichbar mit gefälschten Medikamenten keinerlei Qualitätsgarantien haben, gemindert wird. Die Gesundheit von Suchtmittelabhängigen ist ein Rechtsgut, das bisher vernachlässigt wurde. Auch nicht vergessen werden dürfen die Gesundheitskosten, die durch Behandlungen infolge der Einnahme verschmutzter Suchtmittel entstehen. Zusätzlich ist der Ausbau von schadensmindernden Maßnahmen wie der Vergabe von Injektionsspritzen wünschenswert.
Änderung
"Harte" Drogen
Harte Drogen wie Kokain und Heroin sollen nachwievor als illegal gelten. Zur Eindämmung des illegalen Handels mit "harten" Drogen, soll verstärkt auf die gezielte Betreuung und Hilfe Drogenabhäniger gesetzt werden. Die Gesundheit von Suchtmittelabhängigen ist ein Rechtsgut, das bisher vernachlässigt wurde. Der Ausbau von schadensmindernden Maßnahmen wie der Vergabe von Injektionsspritzen wünschenswert, da so das Krankheitsrisiko gesenkt werden kann.
Begründung
Eine verschreibungspflichtige Abgabe von Drogen bedeutet:
- mehr Auswand in der Kontrolle
- keine Möglichkeit die Drogenabhänigkeit ohne Zweifel fest zustellen
- hohe Kosten für die Herstellung der synetisch, reinen Drogen
- als mögliche Folge größerer Konsum von "harten Drogen" -> leichtere Beschaffungspolitik: Rezeptefälschung, Weiterverkauf
- Drogentourisums