AG:Gesellschaftspolitik/GO

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GO der AG: Soziales-Bildung-Gesundheit-Postgender

Übersicht · Erste-Gedanken · Geschäftsordung
Soziales · BGE · Bildung · Gesundheit · Postgender

Last Page Edit: Romario 17.01.2013

Go-next.png Siehe auch: Geschäftsordung


Hinweis: vom EBV bei der Sitzung vom 13.02.2012 zur Kenntnis genommen.
Pad: https://ppoe.piratenpad.de/TF-Soziales-Bildung-Gesundheit-Postgender

§1 Ziele und Struktur der AG

  •  Ziele und interne Struktur (Aufgabenverteilung) sind im Wiki auf der AG-Übersichtsseite zu hinterlegen
  •  Aufgaben dürfen selbständig vom Kernteam bei einem Treffen beschlossen werden
  •  Rechte müssen in der GO hinterlegt werden

§2 Rechte der Arbeitsgruppe

  •  parteiinterne Werbung für die Themen
  •  Kontakte knüpfen und inhaltliche Zusammenarbeit mit anderen Organsiationen

§3 Mitgliedschaften 

(1) Kernteam

  •  besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern
  •  Kernteam wird vom BV bestätigt
  •  Mitglieder werden vom BV aus dem Kernteam ausgeschlossen, wenn sie über einen Monat unentschuldigt nicht erreichbar sind oder die Pflichten über einen Monat verletzen
  •  Ansprechpartner,  kann auf einzelne Mitglieder eingeschränkt werden
  •  können von BV bei Unstimmigkeiten bezogen auf die AG-Arbeit ausgeschlossen werden

Rechte

  •  ernennen und entfernen von AG-Mitglieder
  •  einseitig das Kernteam verlassen
  •  Aufgaben und Ziele der Arbeitsgruppe bei Treffen zu beschließen
  •  Wahrnehmen der Rechte der Arbeitsgruppe

Pflichten

  •  Teilnahme an Treffen
  •  Reaktion auf persönliche AG-Kommunikation innerhalb von 3 Tagen
  •  monatlicher Aktivitätsbericht der Arbeitsgruppe (durch das Team) mindestens im Wiki
  •  Reaktion auf allgemeine Anfragen innerhalb von 1 Woche
  •  ordentliche Mitgliedschaft in der Piratenpartei
  •  Ankündigung von Treffen mindestens 5 Tage im voraus
  •  Aufgaben innerhalb der AG zu vergeben
  •  Austritt ist dem BV und dem restlichen AG-Kernteam schriftlich mitzuteilen
  •  Beschlüsse über Aufgabenänderungen sind dem BV bekannt zu geben

(2) Mitglieder

  •  werden vom Kernteam ernannt
  •  können bei Pflichtverletzungen oder bei Inaktivität von mehr als 6 Monaten vom Kernteam ausgeschlossen werden
  •  können vom Kernteam bei Unstimmigkeiten bezogen auf die AG-Arbeit ausgeschlossen werden

Rechte

  • (Sympathisantenstatus, falls kein Mitglied der Piratenpartei (Status verfällt automatisch bei Austritt oder Ausschluß aus der AG, wenn er im Zuge der AG-Mitgliedschaft vergeben wurde))
  •  Einweisung in AG-Organisation und Einschulung in die Arbeitsmedien
  •  Aufgabenzuweisung innerhalb der AG
  •  Wahrnehmen der Rechte der Arbeitsgruppe

Pflichten

  •  verfolgen der AG-Kommunikation (mindestens 1x in 2 Wochen)
  •  mindestens 1x im Quartal Teilnahme an einem Treffen

(3) Interessenten

  •  jeder kann selbständig Interesse bekunden, auch ohne einer Mitgliedschaft in der PPÖ

Rechte

  •  innerhalb von 2 Wochen eine Reaktion des Kernteams auf Interesse

Pflichten

  •  Annahme der Mitgliedschaft innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe durch das Kernteam

§4 Beschlüsse

  •  Beschlüsse werden mit relativer Mehrheit  (bei Gleichstand erfolgt Stichwahl, erneuter Gleichstand führt zu Neuwahlen) oder dem SK - Prinzip angenommen

§5 Auflösen der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe wird durch einen BV-Beschluss aufgelöst, wenn:

  •  das Kernteam über einen Monat hinweg weniger als 3 Mitglieder aufweist

§6 Änderungen dieser GO

  •  werden durch das Kernteam bei einem Treffen beschlossen
  •  Änderungen müsssen dem BV und den AG-Mitgliedern via eMail mitgeteilt werden
  •  müssen vom BV angenommen werden, damit gültig
  •  BV muss zu den den Änderungen innerhalb von 2 Wochen Stellung bezogen haben, ansonsten gelten sie automatisch als angenommen
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