Salzburg/LPT-2011-10-22/Anträge

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Landesparteitag Salzburg 2011    Last Page Edit: Zener
Übersicht • Anträge • Beschlüsse • Protokoll

Anträge Tagesordnung

  • Der Landesparteitag möge beschließen, dass für diesen Landesparteitag die Bewerbungsfrist für Kandidaten aufgehoben ist und sponte Kandidaturen vor Ort angenommen werden.
  • Der Landesparteitag möge beschließen, dass für diesen Landesparteitag die Einreichungsfrist für Anträge zu Tagesordnung und Änderungsanträge für die GO aufgehoben wird. Spontane Anträge sind auf dem Landesparteitag vorzutragen und zu begründen. Anträge für die GO können nur unter Vorbehalt einer Rechtschreib- und Konsistenzprüfung vom Landesparteitag angenommen werden. Die Annahme von Anträgen liegt im Ermessen des Moderators

Änderungsanträge Geschäftsordnung

  • GO-Basis Anpassung an neues Regelwerk und Entfernung der Fußnoten mit Zitat
  • Streichung von §4, da bereits durch §5 abgedeckt
  • Einführung eines §1a Leitregeln
    • (1) Zielführende und von der Mehrheit getragene Wege haben Vorrang vor wortgetreuer Einhaltung von Satzung und Geschäftsordnungen, abgeleitet aus der Präambel der Satzung.
    • (2) Satzung und Geschäftsordnungen dürfen nicht dazu verwendet werden, zielführende und von der Mehrheit getragene Wege zu verhindern.
  • Einführung eines neuen Absatz in §3
    • (5) Der erweiterte Landesvorstand setzt sich aus den Gremien Landesvorstand, Landesgeschäftsführung, Länderrat Salzburg und Regionalräten der LO Salzburg zusammen und übernimmt die Rechte des EBV auf Länderebene sinngemäß.
    • Alternative:
      (5) Der erweiterte Landesvorstand setzt sich aus den teilnehmenden Mitgliedern der LO Salzburg zusammen und übernimmt die Rechte des EBV auf Länderebene sinngemäß. Für die Beschlussfähigkeit werden allerdings nur die Mitglieder aus den Gremien Landesvorstand, Landesgeschäftsführung, Länderrat Salzburg und Regionalräten der LO Salzburg herangezogen.
  • Streichung des folgenden Satzes aus §3 (2) (Beschlussregister):
    • Der LV hat ein für alle Mitglieder der LOS einsehbares Beschlussregister einzurichten und am aktuellen Stand zu halten.
  • Streichung der folgenden Sätze aus §3 (2) (Aktivitätsregister):
    • Der LV hat auch ein Mitglieder-Aktivitäts-Register einzurichten, in dem sich die Mitglieder der LOS mit ihren Tätigkeiten eintragen können. Hier können auch Wünsche über Mitarbeit und Jobs in der LOS und Taskforces eingetragen werden. Das Mitglieder-Aktivitäts-Register steht allen Mitgliedern der LOS zur Einsicht und zum Eintragen offen. Mit Ausnahme des LV ist kein Mitglied zur Eintragung verpflichtet.
  • Umbenennung von §3 in §4, §2 in §3 und §1a in §2
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