Reform 6: Geodaten vom BEV
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Ist zwar im Vergleich zur Musik- & Filmindustrie ein Pipifaxthema, aber es geht mir trotzdem nicht ein warum das so ist bzw. halte ich es für reine Geldmacherei.
Geodaten des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen sind in §7 Abs. 2 UrhG explizit von den Freien Werken ausgenommen. Meiner Meinung nach sollten von Amtswegen hergestellte Werke – wie auch im §7 Abs. 1 beschrieben – Public Domain sein. Schließlich hat der österreichische Steuerzahler ja schon für die Herstellung gezahlt. Reform 6: Ersatzlose Streichung des §7 Abs. 2 UrhG: „(2) Vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hergestellte oder bearbeitete (§ 5 Abs. 1) und zur Verbreitung (§ 16) bestimmte Landkartenwerke sind keine freien Werke.“