Reform 6: Geodaten vom BEV

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ist zwar im Vergleich zur Musik- & Filmindustrie ein Pipifaxthema, aber es geht mir trotzdem nicht ein warum das so ist bzw. halte ich es für reine Geldmacherei.

Geodaten des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen sind in §7 Abs. 2 UrhG explizit von den Freien Werken ausgenommen. Meiner Meinung nach sollten von Amtswegen hergestellte Werke – wie auch im §7 Abs. 1 beschrieben – Public Domain sein. Schließlich hat der österreichische Steuerzahler ja schon für die Herstellung gezahlt. Reform 6: Ersatzlose Streichung des §7 Abs. 2 UrhG: „(2) Vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hergestellte oder bearbeitete (§ 5 Abs. 1) und zur Verbreitung (§ 16) bestimmte Landkartenwerke sind keine freien Werke.“



Zurück zur Hauptseite TF:Urheberrecht

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Pirat*innenpartei
Mitmachen im Wiki
Werkzeuge
Drucken/exportieren