Reform 5: Bearbeitungsrecht – Achtung gefährlich!

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Um die legale Verwendung von Werken in neuen Schöpfungen zu vereinfachen könnte man die Regelung festlegen:

Reform 5.1 Werke können ohne die Zustimmung von Urhebern in neuen Werke integriert werden, z.B. ein Musikstück als Hintergrund eines Films. Der Verwender des Werks muss aber für jede Veröffentlichung (Zugänglichmachung des Films z.B. im Fernsehen, Kino oder online) Abgaben an den Urheber des integrierten Werks leisten, die in der Höhe sind, in der der Urheber (des integrierten Werks) sein Werk üblicherweise verkauft. Beispiel: A komponiert ein Musikstück und verkauft es online um 50c. pro Download. B covert das Lied und will es ebenfalls vermarkten. Dazu muss er mindestens 50c. verlangen (z.B. 90c.), denn pro Veröffentlichung seiner Coverversion muss er 50c. an A abgeben. D.h. B darf die Coverversion auch nicht kostenlos zur Verfügung stellen, es sei denn es würde für jeden Download weiterhin 50c. an A bezahlen.

Die Abgabe in der Höhe des Verkaufpreises des Originalwerks (im gegebenen Beispiel das was A verlangt) ist notwendig, da ansonsten jemand ein Werk mit nur geringen Änderungen veröffentlichen könnte, um die Rechte des Originalurhbers zu umgehen. Z.B. C ändert nun eine Note des Werks von A, veröffentlicht es kostenlos. Dann würden dadurch die Rechte von A ausgehebelt. Was nicht sein kann.

Reform 5.2 Was auch zu berücksichtigen ist, sind die ideelen Interessen des Originalurhebers. Z.B. wenn jemand nicht will, dass sein Werk für Propaganda fundamentalistischer, politischen oder religiöser Ideologie verwendet wird, oder als Hintergrundmusik in einer Werbung für Toilettenpapier, muss man ihm das Recht eingestehen, die Verwendung seines Werks zu entsagen. (So ist übrigens auch die jetztige Regelung: siehe Urheberpersönlichkeitsrecht)

Zusatz: Natürlich ist es weiterhin (so wie auch jetzt) möglich, dass jemand ein Werk bearbeitet oder integriert, zu niedrigeren oder gar keinen Abgaben wenn der Rechteinhaber einwilligt. - Versteht sich aber eigentlich von selbst.

Wie gesagt ist diese Regelung sehr riskant, und ich selbst würde sie nicht unbedingt vertreten. Man müsste auf jeden Fall länger und tiefer darüber reflektieren.



Zurück zur Hauptseite TF:Urheberrecht

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Pirat*innenpartei
Mitmachen im Wiki
Werkzeuge
Drucken/exportieren