Reform 3: Freie Information, Wissen und Daten

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Dies ist eines der Kernthemen der Piratenpartei. Leider wird von vielen oft über das Ziel hinausgeschossen und der einfache Zugang mit kostenlosem Zugang gleichgesetzt.

Wir haben folgendes Problem: Ich möchte mir ein Musikstück/Video/Computerprogramm downloaden. Dieses Werk befindet sich z.B. auf Amazon und der Download wird für 99c. angeboten. Erfreut möchte ich mit dem Download beginnen, da ich bereit bin, die angemessenen Kosten dafür zu bezahlen. Aber: Eine Fehlermeldung erscheint: "Dieser Content ist in ihrem Land nicht erhältlich".

Das Problem: Vertriebsfirmen verhandeln mit einzelnen Ländern Verträge für die Angebote aus. Da sind natürlich besonders große Länder interessant z.B. Deutschland, Frankreich,... auf die kleine wie Österreich wird dann gerne vergessen, und es gibt einfach kein Angebot - oder erst zeitverzögert. Dies ist ein Problem, das wir nicht der Musik/Filmindustrie überlassen können. Sonst habe kleine Länder immer das Nachsehen! Wir müssen als Partei dafür sorgen, dass Urherberrechte geschützt werden - das ist klar. Aber im Zusammenhang damit müssen wir auch dafür sorgen, dass den Usern von den Rechteinhabern ein vernünftiges Angebot zur Verfügung gestellt wird. Es kann nicht sein, dass jemand, nur weil er Bürger eines kleinen Landes ist hier das Nachsehen hat.

Vorschläge zur Reformierung:

Reform 3.a: Gibt es kein kommerzielles Online-Angebot im Inland (AT), in großen (EU-) Ländern jedoch schon, ist die Zugänglichmachung (z.B. über Filesharing oder Downloadplattformen Dritter) nach Ablauf einer First auch ohne die Zuwilligung der Rechteinhaber im Inland solange legal, bis die Rechteinhaber auch in Österreich ein angemessenes, gleichwertiges, kommerzielles Online-Angebot liefern. Begründung: Das Problem ist ja oft: man möchte ein Werk konsumieren, man wäre bereit dafür einen fairen Preis zu bezahlen, aber das Angebot ist nicht da. Dieses Problem muss gelöst werden. Sobald in anderen Ländern Werke zugänglich gemacht werden können, sollte das auch in Österreich der Fall sein. Eines der primärsten Ziele der Piratenpartei ist es ja, die Zugänglichkeit und Verbreitung von Wissen und Information zu fördern. Und dies tun wir mit dem genannten Vorschlag auf legale Weise.

Reform 3.b: Um mit dieser Reform die Urherber bzw. die Verwertungsrechteeinhaber nicht zu übergehen, müssen natürlich auch gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die gesetzliche Vertragsbildung für die Vermarktung Seitens der Rechteinhaber schnell und einfach stattfinden kann. Es ist noch darüber nachzudenken, inwiefern es Ausnahmen für die in Reform 3.a geforderte Regelung geben soll. Z.B. Könnte ein Rechteinhaber Gründe haben, die Vermarktung zu bestimmten Zeitpunkten nur in bestimmten Ländern anzubieten.



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