Reform 1: Verkürzung der Schutzdauer
Heute ist es so, dass die Urheberrechte eines Werkes einen Bestimmten Zeitraum lang gelten, danach wird das Werk freies, öffentliches Eigentum. Der heutigen Gesetzeslage nach läuft die Schutzfrist bis: 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers eines Werks. Das ist eine Dauer die meiner Meinung heute nicht mehr angemessen erscheint. Dazu 2
Vorschläge zur Reformierung:
Reform 1.a: Die Schutzdauer soll nicht an den Tod des Künstlers, sondern an den Veröffentlichungszeitpunkt geknüpft sein. Begründung: Alle Werke sollen gleich lange Schutzstatus genießen.
Reform 1.b: Die Schutzdauer von 70 Jahren bis nach dem Tod des Künstlers ist zu lang. Sie muss verkürzt werden. Vorschlag: Jedes Werk genießt bis z.B. 20* Jahre nach der Veröffentlichung Schutzrechte. Begründung: Es bringt dem Künstler wenig, wenn sein Werk noch 70 Jahre nach seinem Tod verwertet werden kann. Dies ist eher eine ungerechtfertigte Geldbeschaffung der Erben des Künstlers oder der Vertriebsindustrie.
- 20 Jahre ist hier nur eine willkürliche Annahme, über eine tatsächliche Dauer muss erst reflektiert werden.
Ich warne aber davor, es sich durch unüberlegte Schnellschüsse wie: „Die Werke sollen nur 3 Jahre geschützt werden“ leicht zu machen. Da dies die Interessen der Künstler übergehen würde. Manche Werke bringen erst nach Jahren oder Jahrzehnten Geld ein.