Reform 1: Verkürzung der Schutzdauer

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Heute ist es so, dass die Urheberrechte eines Werkes einen Bestimmten Zeitraum lang gelten, danach wird das Werk freies, öffentliches Eigentum. Der heutigen Gesetzeslage nach läuft die Schutzfrist bis: 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers eines Werks. Das ist eine Dauer die meiner Meinung heute nicht mehr angemessen erscheint. Dazu 2

Vorschläge zur Reformierung:

Reform 1.a: Die Schutzdauer soll nicht an den Tod des Künstlers, sondern an den Veröffentlichungszeitpunkt geknüpft sein. Begründung: Alle Werke sollen gleich lange Schutzstatus genießen.

Reform 1.b: Die Schutzdauer von 70 Jahren bis nach dem Tod des Künstlers ist zu lang. Sie muss verkürzt werden. Vorschlag: Jedes Werk genießt bis z.B. 20* Jahre nach der Veröffentlichung Schutzrechte. Begründung: Es bringt dem Künstler wenig, wenn sein Werk noch 70 Jahre nach seinem Tod verwertet werden kann. Dies ist eher eine ungerechtfertigte Geldbeschaffung der Erben des Künstlers oder der Vertriebsindustrie.

  • 20 Jahre ist hier nur eine willkürliche Annahme, über eine tatsächliche Dauer muss erst reflektiert werden.

Ich warne aber davor, es sich durch unüberlegte Schnellschüsse wie: „Die Werke sollen nur 3 Jahre geschützt werden“ leicht zu machen. Da dies die Interessen der Künstler übergehen würde. Manche Werke bringen erst nach Jahren oder Jahrzehnten Geld ein.



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