Rechenschaftsbericht
weitere Informationen
mögliche Sanktionen
EMail an lava Dez 2013
Original Message --------
Subject: GZ 103.632/054-1A3/13
Date: Thu, 12 Dec 2013 11:40:38 +0100
From: office.1u.jm@rechnungshof.gv.at
To: lava
GZ 103.632/054-1A3/13
Sehr geehrter Herr ,
zur Frage in Ihrem Mail vom 11. Oktober 2013, welche Sanktionen
ausgesprochen
werden, wenn eine Partei keinen Rechenschaftsbericht erstellt, teile ich
Ihnen mit:
Das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz
2012 - abgekürzt PartG), BGBl. I Nr. 56/2012, sieht keine Sanktion für den
Fall vor, dass eine Partei - entgegen der gesetzlichen Verpflichtung zur
Erstellung eines jährlichen Rechenschaftsberichts nach § 5 Absatz 1 PartG -
keinen Rechenschaftsbericht erstellt (siehe auch Liste allfälliger
Sanktionen in: Zögernitz/Lenzhofer, Politische Parteien - Recht und
Finanzierung, S. 162 ff).
Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Information des Bundeskanzlers über
eine nicht fristgerechte Übermittlung des Rechenschaftsberichts samt
Anlagen, damit dieser fällige Fördermittel einzubehalten hätte, wurde
nicht beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen