Rechenschaftsbericht

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mögliche Sanktionen

EMail an lava Dez 2013


Original Message --------

Subject: GZ 103.632/054-1A3/13 Date: Thu, 12 Dec 2013 11:40:38 +0100 From: office.1u.jm@rechnungshof.gv.at To: lava

GZ 103.632/054-1A3/13

Sehr geehrter Herr ,

zur Frage in Ihrem Mail vom 11. Oktober 2013, welche Sanktionen ausgesprochen werden, wenn eine Partei keinen Rechenschaftsbericht erstellt, teile ich Ihnen mit:

Das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - abgekürzt PartG), BGBl. I Nr. 56/2012, sieht keine Sanktion für den Fall vor, dass eine Partei - entgegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung eines jährlichen Rechenschaftsberichts nach § 5 Absatz 1 PartG - keinen Rechenschaftsbericht erstellt (siehe auch Liste allfälliger Sanktionen in: Zögernitz/Lenzhofer, Politische Parteien - Recht und Finanzierung, S. 162 ff).

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Information des Bundeskanzlers über eine nicht fristgerechte Übermittlung des Rechenschaftsberichts samt Anlagen, damit dieser fällige Fördermittel einzubehalten hätte, wurde nicht beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen