Landesorganisation Steiermark/Recherchen/Buergerbefragung UZ 2012

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Sitzung Wolfgang Pöltl, TheSkunk, 03.07.2012 22:00h-01:00h, Graz

Inhaltsverzeichnis

Legende / Information / Referenzen

Durchsicht und Anlayse der Dokumente und Vergleich mit tatsächlichem Sachverhalt/Gegebenheiten/Ereignissen:


A) Auswertung der Beschlüsse

1) INFORMATION ZUR UMFRAGE

Im B, II.2 wurde folgendes beschlossen:
Die Teilnahmeberechtigten erhalten mit einfacher Postwurfsendung eine Information über den Umfragegegenstand, ein Umfrageblatt, mit welchem die Teilnahme an der Umfrage erfolgt, ein mit Strichcode versehenes Rückantwortkuvert, und einen Code zur Online-Teilnahme.
Umsetzung:
In der C wurde das Kuvert codiert, ebenso wurde ein Code auf einem Aufkleber innerhalb des Kuverts mitgesendet. Der persönliche Code, der auch für die Onlineumfrage nötig ist, soll nach dem Ausfüllen des Fragebogens auf die Außenseite des Kuverts geklebt werden. Ebenso hat der Bürger dort sein Geburtsdatum (auf der Außenseite - für jedermann ersichtlich) anzugeben.
Bemerkung:
Dies geht mit dem GR-Beschluss (siehe oben) nicht konform. Hier wird eindeutig der Datenschutz missachtet und Manipulation ermöglicht, da einerseits der Onlinecode, sowie auch das Geburtsdatum (welches im GR-Beschluss vorkommt aber überhaupt nicht beantragt wurde) sich nun auf der Außenseite befinden - dies aber auch für die Onlineabstimmung verwendet werden kann. Das Verfahren ist äußerst fragwürdig, eine seriöse Umfrage, bzw. eine seriöse Ermittlung von Umfragewerten ist nicht mehr möglich.
Fakt:
Die Umfrage entspricht somit nicht B, II.2, bzw. Teile des Beschluss nicht dem Antrag.


2) UMFRAGEZEITRAUM

Im B II.4 wurde folgendes beschlossen:
Die Umfrage ist für zehn Tage anzuberaumen, und zwar jeweils von Freitag bis zum zweitfolgenden Sonntag.
Umsetzung:

  • a) C wird/wurde online ab dem 25.06.2012 ermöglicht und läuft bis zum 15.07.2012 - das heißt die Onlineumfrage läuft 21 Tage (3 Wochen) (http://www.graz.at/cms/ziel/4636770/DE/)
  • b) C wird/wurde offiziell ab dem 29.06.2012 bis zum 16.07.2012 abgehalten - das sind 18 Tage

Bemerkung/Fakt:
Weder 21, noch 18 Tage entsprechen B, dort sind 10 Tage beschlossen worden.


3) TECHNISCHE UMSETZUNG

Im B II.5 wurde folgendes beschlossen: Zur Vermeidung eines Missbrauchs (Teilnahme durch andere Personen als den/die AdressatIn des persönlichen Codes) ist zusätzlich Folgendes vorgesehen:

  • Bei der postalischen Teilnahme haben die Teilnahmeberechtigten auf dem Rückantwortkuvert ein persönliches Merkmal (Geb.-Datum) anzugeben.
  • Bei der Online-Teilnahme ist in die EDV-Applikation zusätzlich zum Code ein persönliches Merkmal (Geb.-Datum) einzugeben.

Durchführung in C: (siehe auch 1)
Hier wurde das Kuvert codiert, der Onlinecode war innen verpackt (Aufkleber). Das Anbringen des Onlinecodes auf der Außenseite des Kuverts wurde ebenso verlangt, wie auch die Angabe des Geburtsdatums.
Bemerkung:
Wenn der Onlinecode, sowie das Geburtsdatum auf der Außenseite beim Absenden angebracht werden müssen, wird B II.5 nicht mehr eingehalten, da andere Personen (im Postweg, bei Altenheimen, bei Betrieben, etc.) die grundsätzliche Möglichkeit haben, nun den Onlinecode sowie Geburtsdatum abzugreifen und, bevor das Kuvert bei der Umfragekommission einlangt, die Umfrage FÜR diese Person durchzuführen. Wäre der Onlinecode nicht aufzukleben, wäre diese Möglichkeit auch nicht gegeben.
Fakt:
C ist/wurde nicht entsprechend A und B ausgeführt, Manipulation ist grundsätzlich, ohne nennenswerten Aufwand möglich. Das Ergebnis solch einer Umfrage hat somit keine Relevanz.


4) ERMITTLUNG DES UMFRAGEERGEBNISSES

Im B II.6 wurde folgendes beschlossen:
Bei der Online-Teilnahme ist in der Applikation vorzusehen, dass eine Verknüpfung zwischen dem von den Teilnahmeberechtigten eingegebenen Code bzw. persönlichen Merkmal und dem persönlichen Votum bei der Auswertung nicht rückführbar ist.
Bemerkung:
Hier stellt sich die Frage, mit welcher Systematik/Funktion bzw. Programm (Code)

  • a. einerseits der Onlinecode generiert wurde
  • b. der Onlinecode mit dem Geburtsdatum verifiziert wird

An sich ist solch ein System möglich, jedoch ist zu hinterfragen, inwieweit in der Administration auf Schlüssel sowie zur Generierung benötigte Tabellen zugegriffen werden kann. "Kann ein Administrator/Verwaltungsangestellter Daten rückwirkend zusammenführen und hat eine einzige Person u.U. Zugriff auf den kompletten Roh- bzw. Produktdatenbestand?"
Fakt a.:
Wenn diese Frage mit JA beantwortet werden kann, ist das System generell zu hinterfragen und stellt eine, im Sinne des Datenschutzes, äußerst fragwürdige Methode dar.
Fakt b.:
Laut E, zu I.1 (auszugsweise): Weiters soll der Informationsbericht eine Evaluierung und Auswertung der Umfrageergebnisse unter dem Aspekt der Statistik und Geoinformation enthalten.
Hier stellt sich nun folgende weitere Frage:
Wenn die Teilnahme an der Umfrage anonym durchgeführt wird/wurde und auch so seitens der Umfragekommission behandelt wird/wurde, wie kann dann ein "Geotagging" nachträglich eingebaut werden? Hier müssen definitiv die Geodaten des Umfrageteilnehmers im System durchgereicht werden, d.h. der Umfrageteilnehmer ist immer - auch wenn nicht namentlich erwähnt - bekannt (referenzierbar). Mittels verschiedener Methoden, lässt sich dieser (auch auf Grund des Geburtsdatums) ohne weitere Probleme ermitteln und es lässt sich diesem dann auch seine abgegebene Meinung zuordnen.
Fakt B (kurz):
Auf Grund von Fakt b. ist die Umfrage dann weder anonym, noch entspricht sie den Datenschutzrichtlinien oder sonstigen Richtlinien zu Wahlen und Umfragen in Österreich.


5) RECHTLICHER STATUS DER BÜRGERINNENUMFRAGE

B II.10 wurde wie folgt beschlossen:
Die Durchführung der vorliegenden Umfrage erfolgt gemäß § 1 Abs 3 Statut der Landeshauptstadt Graz LGBl Nr. 130/1967 idgF LGBl Nr. 42/2010, sowie Artikel 116 Abs 2 B-VG im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der Landeshauptstadt Graz außerhalb des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes. Zweck der Umfrage ist die niederschwellige Erkundung eines Meinungsbildes der BürgerInnen zu den die Umfrage betreffenden Sachthemen. Es bestehen keine Rechtsschutzinstrumente an externe Stellen. Die Informationsbroschüre wird ausdrücklich auf diesen Umstand hinweisen, sowie auf die Herkunft der Daten der Betroffenen aus dem lokalen Melderegister und die Rechtsgrundlage der Datenverwendung als Benachrichtigung im Sinn des § 47 Datenschutzgesetz. Ferner werden in der Informationsbroschüre Pro/Kontra – Argumente zu den von der Umfrage betroffenen Sachthemen angeführt.
speziell der Satz;

  • a. Zweck der Umfrage ist die niederschwellige Erkundung eines Meinungsbildes der BürgerInnen zu den die Umfrage betreffenden Sachthemen.

und dann weiter der Satz;

  • b. Die Informationsbroschüre wird ausdrücklich auf diesen Umstand hinweisen, sowie auf die Herkunft der Daten der Betroffenen aus dem lokalen Melderegister und die Rechtsgrundlage der Datenverwendung als Benachrichtigung im Sinn des § 47 Datenschutzgesetz.

Umsetzung in C:
Die Herkunft der Daten wird erwähnt, jedoch wird in keinster Weise in der Informationsbroschüre auf den Umstand wie im Satz a. erwähnt hingewiesen.
Fakt: Das Nicht-Hinweisen auf a. wie im B beschlossen ist ein schwerer Mangel in Hinblick auf den Zweck der Umfrage. Die Umfrage erhält auf Grund des Fehlens dieses Hinweises einen öffentlichen, amtlichen Charakter (lt. D), der aber per definitionem nicht gegeben sein darf, und weil es sich auch wegen dem schlussendlich beschlossenen A, Pkt. 5 (Rechtlicher Status der Umfrage); Privatwirtschaftliche Umsetzung: Die §§ 159, 175 Steiermärkisches Volksrechtegesetz normieren eine hoheitliche Vorgangsweise. Die BürgerInnenumfrage erfolgt hingegen ohne Rechtsweg und rein auf Grundlage der Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinde mit nichthoheitlichen Mitteln ähnlich einer Umfrage durch ein privates Meinungsforschungsinstitut. Darauf werden die BürgerInnen im Informationsmaterial der Umfrage gesondert hingewiesen. nicht um solch eine handeln darf.
Fakt (kurz):
Die Umfrage wurde definitiv und missbräuchlich so dargestellt, als ob sie hoheitlich durchgeführt wird/wurde. Den BürgerInnen wurde in keiner Weise die privatrechtliche Basis der Befragung deutlich gemacht.


B) Weiter Sachverhalte

6) WIDERSPRUCH - ANTRAG zu POLITISCHER AUSSAGE (Ref. D)

Sachverhalt: A 1. "Eine rechtliche Bindung der Organe der Landeshauptstadt Graz an die Ergebnisse der Umfrage oder eine verbindliche Behandlung der Ergebnisse ist nicht vorgesehen." entspricht nicht der von ÖVP (und auch SPÖ) öffentlich Kund gemachten Behauptungen "Auf Grund der politischen Aussage der GR-Fraktionen von ÖVP und SPÖ ist die Entscheidung bindend, wenn 45000 GrazerInnen teilnehmen", die nicht nur durch D sondern auch zahlreiche öffentliche Aussagen Siegfrid Nagls "für ihn sei die Umfrage bindend" belegbar sind.
Fakt:
Für die Umfrage wird durch ihre Art der Aufmachung ("entscheiden Sie"), sowie durch die propagierte und öffentlich Kund getane "politische Bindung" als hoheitlicher Akt dargestellt. Dem ist definitiv nicht so. Es handelt sich tatsächlich bei dieser Umfrage um einen privatwirtschaftlichen Akt, der auch von jedem privaten Meinungsforschungsinstitut durchgeführt werden kann und wobei das Ergebnis somit überhaupt keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung bezüglich der gestellten Fragen hat. Hierbei wird dem Bürger bewußt ein hoheitlicher Akt vorgetäuscht.


7) UMFRAGE HINSICHTLICH UMWELTZONE

Sachverhalt:
Die in Graz geplante Umweltzone "ist eine durch das Land Steiermark zu verordnende Umweltzone ab Oktober 2013" (Ref. Informationsbroschüre) auf Basis des Imissionsgesetz (IG)-Luft, welches ferner auf EU-Beschlüssen bzw. EU-Verordnungen basiert. Das bedeutet, eine Umfrage, hinsichtlich dieses Sachverhaltes innerhalb der Stadt Graz, stellt in keinster Weise einen behördlich anzunehmenden Volksentscheid dar. Dennoch wird, auf Grund mehrerer hier bereits erwähnter Aspekte, die Umfrage als ein solcher dargestellt. Die sich nun stellende weitere Frage sieht somit so aus: "Welchen Zweck hat diese Umfrage bezüglich der Umweltzone?" (bzw. in weiterer Folge auch Reininghaus).
Fakt:
Auf Grund der nun bekannten Irrelevanz (vornehmlich zum Thema Umweltzone) kann die Umfrage nur mehr einem Zweck dienen, nämlich der politischen Meinungsfindung des Veranstalters in privatem Interesse. Damit ist gemeint, dass die Umfrage für die Stadtregierung, hinsichtlich der Umsetzung gegebener Verordnungen (IG-Luft), keinen Wert darstellt.
Schlussfolgerung:
Die diese Umfrage umsetzende und vornehmlich in Auftrag gegebende Partei (ÖVP) kann damit nur mehr Folgendes bezwecken: Sie erhält bereits im Vorfeld und auf fremde Kosten eine Bevölkerungsmeinung zu diesem Thema deren Ergebnis nur ihr selber dienen kann, um bei den kommenden Gemeinderatswahlen im Jänner 2013 gezielt Wahlwerbung durchführen zu können.


8) KOSTEN DER BEFRAGUNG

Sachverhalt/Fakt:
Die Befragung kostet lt. Kleine Zeitung (Aussage: Hammerl, Präsidialchefin Magistrat Graz) 0.87 Euro pro Umfragebogen (resp. Teilnehmer). Dies macht dann umgerechnet 217.000,00 Euro für die gesamte Umfrage aus (lt. D rd. 200.000,00 Euro). Die Umfrage wird vom Magistrat Graz, resp. der Stadt Graz, resp. den Bürgern der Stadt Graz bezahlt.
Schlussfolgerung aus 7) (sowie anderen behandelten Punkten) und obigem:
Die ÖVP ermöglicht sich auf Kosten der Bürger von Graz ein "zusätzliches Wahlbudget". Das Umfragergebnis dient nur ihr, sonst keinem und hat weiters keine Rechtsverbindlichkeit oder Entscheidungsbeeinflussung. Hier wird Steuergeld a) verschwendet und b) zweckentfremdet.


9) BASISDEMOKRATISCHE MEINUNGSBILDUNG

Dem Bürger (von Graz) wird mit der Bürgerumfrage die Möglichkeit zur Mitgestaltung und Mitbestimmung vorgegaukelt, die es aber in diesem Sinne gar nicht gibt - bzw. gar nicht geben kann (siehe 1-8), weil die Befragung in keinster Weise verbindlich ist - weder politisch noch hoheitsrechtlich. Des weiteren ist die Befragung lediglich "Auskunfstwerkzeug" der Stadtregierung, die aber mit den hier, nicht durch B beschlossenene Methoden genau umgekehrtes bewirkt. Es stellt sich in Folge heraus, das nicht der gläserne, basisdemokratische Staat, sonder wieder einmal der gläserne Mensch geschaffen wird (siehe Anonymität, Manipulation, Zweck, Sinnhaftigkeit).


C) Zusammenfassung

Es wurden nicht alle Informationen zur Umfrage lt. B in C. präsentiert, sie wurden bewusst verschleiert. Ebenso muss die Seriosität in vielen Bereichen der Umfrage, auch auf Grund der oftmals nicht umgesetzte Punkte des Gemeinderatsbeschlusses angezweifelt werden. Der Wortlaut "entscheiden sie" in C, ohne weiteren Verweis auf die Privatrechtlichkeit lt.B II.10 lässt die Umfrage als amtliches, hoheitsrechtliches Instrument erscheinen, das ist sie aber nicht. Die Umfrage wird nicht in dem im B definierten Zeitraum abgehalten (22 statt 10 Tage max.). Die Umfrage erweckt den Anschein anonym zu sein, dazu gibt es aber auf Grund von 1-8 berechtigte Zweifel. Die Absicht, der Zweck der Umfrage dient nicht dem Allgemeinwohl, bzw. der Bürgerbeteiligung, weil die Bürger die darin behandelten Probleme gar nicht abstimmen können/dürfen (IG-L, EU), dies wird aber definitiv suggeriert ("entscheiden Sie"). Die Umfrage kostet der Stadt Graz 217.000,.00 Euro, obwohl sie a) privatrechtliches Instrument ist, und b) sonst keinem Zweck, außer der Bereicherung der ÖVP in puncto Meinungsumfrage für den Wahlkampf zur GR 2013, dient.


D) Weitere Infos

  • Datenschutzkommission kann dem nicht entsprechen (Hans Zeger von der ARGE Daten - http://steiermark.orf.at/news/stories/2539247/)
  • Unterlassungserklärung seitens Pöltl (wegen Anonymität)
  • Strafanzeige (bei StA Graz) durch Pölt mit 26.06.2012 (Dokument am Ende das PADs)
  • Lisa Rücker (VZ-Bürgermeisterin v. Graz) bestätigt im Vorfeld mit 03.07.2012 einen Großteil der obere Fakten (alles bzgl. GR-Beschlüsse) und meint, das meiste sei nur politisches Kalkühl (entspricht unseren Annahmen)
  • Wolfgang Pölt stellte Infomaterial zur Verfügung (Sachverhalt, GR-Beschlüsse, Anfragen, Fragen an Nauta, etc.)


E) Bemerkung

Alle obigen Infos wurden bis dato zwei mal gegengeprüft, einerseits durch die Aussagen div. Politiker und zweitens mittels Vergleich der Gemeinderatsbeschlüsse sowie sonstiger Dokumente. Dennoch kann es sein, das manche Punkte (z.B. Anonymität/Verfahren) lediglich Fragen aufwerfen und noch keine schlagenden Fakten darstellen, dies gilt es bitte zu beachten.


Presseaussendung vom 04.07.2012

Überschrift: Grazer BürgerInnenbefragung nicht sicher gegen Manipulationen
Untertitel: Piraten orten schwere Rechts- und Sicherheits-Mängel sowie fragwürdige Verwendung von Steuergeldern

Die Piraten bezweifeln, dass die BürgerInnenbefragung zur Gänze den Beschlüssen des Gemeinderates entspricht. Ein Hinweis darauf stellt die Dauer der Umfrage dar, welche zwar mit 10 Tagen befristet, aber eigenmächtig verlängert wurde. "Anonymität ist nicht gesichert, Manipulationsmöglichkeiten sind Tür und Tor geöffnet, Intransparenz bei der Thematik Reinighausgründe und nicht bestehende Entscheidungskompetenz bei der Umweltzone, sind wesentliche Gründe, weswegen die Befragung in ihrer Sinnhaftigkeit ernstlich in Frage zu stellen ist." erklärt Philip Pacanda

Die Piraten berufen sich auf den Datenschutz-Experten Hans Zeger / ARGE Daten, der darauf hinweist, dass die Verwendung von Wählerevidenzdaten ohne gesetzlichen Beschluss unzulässig ist: "Eine Begutachtung durch die Datenschutzkommission erscheint notwendig und hätte bereits viel früher erfolgen müssen, um die Rechte der Bürger auf Anonymität zu schützen". Zusätzlich weist Siddhartha Tomarkin, Steirisches Piraten-Vorstandsmitglied, darauf hin, dass "auch die Auswertung von geografischen Daten in äußerst bedenklicher Weise genau erkennen lässt, wer, wo, und wie abgestimmt hat."

Die unprofessionelle Art und Weise, wie mit Geburtsdatum und Sicherheitscode umgegangen wurde, öffnet eine Reihe von Manipulationsmöglichkeiten. "Jedes korrekt ausgefüllte und adressierte Kuvert kann auf dem Weg zur Auszählung abgefangen und zu einer veränderten Stimmabgabe missbraucht werden." befürchtet Philip Pacanda ebenfalls Mitglied des Vorstandes. In Heimen, Organisationen, selbst in normalen Wohnumgebungen können Kuverts gesammelt und mit den leicht verfügbaren Geburtsdaten ergänzt und zur fingierten Stimmabgabe missbraucht werden.

Diese Umfrage ist weder für den Bürgermeister bindend noch kann er teilweise wirklich über befragte Themen entscheiden. Die Umweltzone ist einerseits ohnehin beschlossene Sache und wird kommen, da sie durch EU-Regelungen (bzw. Imissionsgesetz Luft, IG-L) definiert ist. Andererseits entzieht sich ein JA oder NEIN zur Umweltzone der Kompetenz der Stadtregierung, da sie nicht nur Graz betrifft sondern auch das Umland und damit Landessache ist. Hier wurde, wie bereits von den Piraten kritisiert, einiges verschlafen und geeignete Maßnahmen zu spät ergriffen - wie zum Beispiel der Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel. "Es zeigt sich zum wiederholten Male, dass hier keine Ursachen behoben sondern nur Symptome kosmetisch korrigiert werden." moniert Philip Pacanda

Bürgermeister Nagl (ÖVP) möchte sich gerne bürgernah zeigen. Durch eine gesetzlich nicht definierte Umfrage will er sich in Nähe von Basisdemokratie rücken. "Die einzige Nähe zum Bürger, die wir erkennen können ist die Verwendung von Grazer Steuergeldern in der bestürzenden Höhe von über 200.000 Euro." stellt Siddhartha Tomarkin klar.

"Der Bürger wird hier wieder zur Kasse gebeten, um der ÖVP eine Umfrage zu bezahlen - man muss sich fragen, ob unsere Steuergelder hier zweckmäßig verwendet wurden! Da endlich Schluss sein muss mit Parteien, die immer mehr Geld der Bürger ver(sch)wenden, wird die Piratenpartei ein Volksbegehren zur Halbierung der Parteienförderung initiieren. Wir Piraten sind überzeugt: Nachhaltige Politik kann mit weit weniger Geld umgesetzt werden" schließt Philip Pacanda.


Presseaussendung vom 17.07.2012

Graz entscheidet sich gegen ideenlose Politik der Stadtregierung.

"Die hohe Beteiligung bei der Bürgerumfrage spricht für das Bedürfnis der Menschen nach mehr Mitbestimmung. Das Ergebnis ist hingegen eine klare Absage an die verschwenderische und ideenlose Politik der Nagl ÖVP: Nein zu dieser Umweltzone, Nein zum Reininghausdeal, Nein zu dieser Stadtregierung" sagt Siddhartha Tomarkin, Piratenpartei Steiermark.

Die Piraten fordern weiters eine Offenlegung des Verfahrens, da dem Verdacht der Manipulation der Umfrage nur mit Transparenz entgegen zu treten ist: "Wir befürchten, dass Daten auch außerhalb der Umfragekommission kursieren könnten und fordern daher eine Prüfung der Umfrage durch die Datenschutzkommission. Wir dulden keine Gefährdung des Datenschutzes und Missbrauch der direkten Demokratie." ergänzt Siddhartha Tomarkin.

Transparenz steht für die Piraten an oberster Stelle: Die Piraten fordern, dass die Nagl-ÖVP die Karten des Reininghausdeals auf den Tisch legt und Protokolle zu den Absprachen der letzten Jahre veröffentlicht werden. Philip Pacanda: "Wer seine wahren Ziele vertuscht und auf Kosten der Bevölkerung einseitige Werbung in eine Umfrage versteckt, wird die Rechnung bei den nächsten Wahlen erhalten."

Die Piraten zeigen mit ihren Arbeitsgruppen zu den Themen Stadtentwicklung und Umweltzone, wie Bürger-Partizipation gelingen kann: Ergebnis- und konsensorientiertes Arbeiten ist hier der Schlüssel. "Wir sind eine stetig wachsende Mitmach-Bewegung", schließt Philip Pacanda.


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