Landesorganisation Steiermark/LGFS/2013-04

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Alle einstimmigen Beschlüsse der LGF vom 01.02.2012 Anwesend: Klaus Hagn und Grozius, unwissenderweise entschuldigt Martin Wolf


Mitmachen ausdrücklich erwünscht!

Inhaltsverzeichnis

Antrag01

Darstellung der Grazer Piraten und das Ortsgruppengründungsprotokoll ins Wiki "Graz" stellen.


Antrag02

Vorschlag für Änderung des § 5 LGO.

Diskussion:

Eine Ortsgruppe besteht, wenn 3 Leute das beschließen und der LV dies bestätigt. Die Ortsgruppe regelt ihre Kompetenzen über ein von ihr definiertes Gebiet selbst. Jede Ortsgruppe trägt die Verantwortung für die politische Willensbildung in ihrem Gebiet. Von Parteienfinanzierungen, die von Ortsgruppen vereinnahmt werden, sind 20 % an die LO abzugeben.


Antrag03

Vorschlag einer Geschäftsordnung für die Ortsgruppe Graz:

Diskussion:

Artikel I

"Wir sind die Ortsgruppe Graz, gegründet am 20.06.2012 im Restaurant Bosporus. " (siehe Protokoll https://ppstmk.piratenpad.de/123491 ) Wir, die Mitglieder der Ortsgruppe Graz beteiligen uns am politischen Prozess der Stadt Graz. Wir sind eine politische Partei, die sich zum Kodex gemäß der Landesgeschäftsordnung bekennt. Wir sind mit einem Mandatar im Gemeinderat vertreten.

Artikel II

Mitglied ist, wer an die Ortsgruppe Graz den monatlichen Mitgliedsbeitrag von 1 € bezahlt. * Aufgrund der Verteilungsregel ist der Mitgliedsbeitrag an die LO und BO enthalten. Die stimmberechtigten Mitglieder bilden die ordentliche Stadtversammlung, die eine Woche vor jeder Gemeinderatssitzung (siehe http://www.graz.at/cms/beitrag/10024489/410977/ ) zusammentritt.

Tagesordnungspunkte sind die Berichte des Gemeinderats und der übrigen Sprecher sowie die Vorbereitung auf die kommende Gemeinderatssitzung und Anträge (Antragstext und Antragsbegründung) in eigener Sache, die bis eine Woche vor der Stadtversammlung im LQFB oder bei einen der Verantwortlichen** eingebracht werden müssen. Für das Abstimmungsverhalten des Mandatars sind Meinungsbilder bis zu Beginn der Gemeinderatssitzung ins LQFB zu stellen.

Artikel III

Crews, Arbeitsgruppen und Taskforces sind ausdrücklich erwünscht, wobei alle den Transparenzregeln der Partei entsprechen müssen. Sie teilen sich durch ihre Sprecher bei der Stadtversammlung mit.


Artikel IV

Verantwortliche der Ortsgruppe haben das Funktionieren der Ortsgruppe Graz zu gewährleisten und haben dabei transparent vorzugehen. Kompetenzbereiche:

  • Ortsguppenvertretung - wird durch je einen Sprecher nach Innen und Außen wahrgenommen
  • Mitgliederverwaltung - Systemeinpflegung der Mitglieder und Feststellung der Stimmberechtigten
  • Finanzverwaltung
  • Terminverwaltung
  • EDV-Verwaltung

Es mögen Stellvertreter zu den jeweiligen Verantwortlichen gewählt werden. Die Wahl bzw Bestätigung von Verantwortlichen und etwaiger Stellvertreter erfolgt bei einer Stadtversammlung mit physischer Anwesenheit***. Der Antrag der Neuwahl von Verantwortlichen ist bei einer Stadtversammlung für die darauffolgende Stadtversammlung einzubringen.


Ergänzungen

(*) Die Mitglieder werden aufgerufen, den Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus auf das Konto der Ortsgruppe Graz zu überweisen, unter Angabe des Namens und des Zeitraums. (**) Rechte- und Pflichtenheft MUSS noch erstellt werden. (***) Die erste Wahl findet bei der LGV am 9.3.2013 statt.

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