Landesorganisation Kärnten/Landes-Liquid-Democracy-Ordnung
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Landes-Liquid-Democracy-Ordnung
- (1) Kärntens Entscheidungen mittels Liquid-Democracy-Werkzeugen bedürfen gleicher Regeln, Zahlen und Quoren wie bei „Offline“-Abstimmungen. Konkret heißt das:
- (2) „Offline“ stimmberechtigte Mitglieder sind auch über jegliche Werkzeuge der Liquid Democracy stimmberechtigt.
- (3) Die Akkreditierung erfolgt auf Mitgliederversammlungen sowie dazu ergänzend wie auf Bundesebene beschlossen. Die LGF kann demnach auch die Akkreditierung an für sie vertrauenswürdige Personen delegieren.
- (4) Für Abstimmungen und Beschlüsse gelten die gleichen Regelwerke, Quoren, und Mehrheitsregeln wie auf Landesparteitagen.
- (5) Das bedeutet insbesondere: Die Menge der Stimmberechtigten ist die Menge der stimmberechtigten Piraten (nicht die Menge der registrierten Benutzer). Das zu erreichende Quorum für eine Abstimmung ist das gleiche wie auf einem Landesparteitag. Als „anwesend“ gelten alle Personen, die der Abstimmung beigewohnt haben, d. h. die bei der Abstimmung ihre Stimme tatsächlich abgegeben haben. Das bedeutet insbesondere, dass, wenn eine Person die Abstimmung gelesen hat, aber nicht abgestimmt hat, sie sich der Stimme explizit enthalten muss, um als anwesend gezählt zu werden.