Landesorganisation Kärnten/Generalversammlungen/lgvktn12.2/Anträge

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Landesorganisation | Vorstand | Geschäftsführung | Arbeitsgruppen | Stammtische | Generalversammlungen | Protokolle

Inhaltsverzeichnis

Geschäftsordnung

Änderungsantrag GO §4 (11) Verkürzter Fristenlauf für alle LGV bis zur Landtagwahl

  • Antragsteller: enderman
  • Eingereicht:

Begründung

Aufgrund einer verwirrenden Formulierung dieses Antrages sollten wir diesen Antrag in abgeänderter Form nochmals abstimmen um eine verständlichere Regelung zu haben.

Antrag

Änderungsantrag GO§4 (11) (11) ersetzen durch: (11) Abweichend davon gelten für die LGV, auf Grund des bereits, begonnenen Wahlkampfs bis zur möglicherweise vorgezogenen Landtagswahl folgende Fristen:

i1172: Landes-Liquid-Democracy-Ordnung

Text

Landes-Liquid-Democracy-Ordnung

(1) Kärntens Entscheidungen mittels Liquid-Democracy-Werkzeugen bedürfen gleicher Regeln, Zahlen und Quoren wie bei „Offline“-Abstimmungen. Konkret heißt das:
(2) „Offline“ stimmberechtigte Mitglieder sind auch über jegliche Werkzeuge der Liquid Democracy stimmberechtigt.
(3) Die Akkreditierung erfolgt auf Mitgliederversammlungen sowie dazu ergänzend wie auf Bundesebene beschlossen. Die LGF kann demnach auch die Akkreditierung an für sie vertrauenswürdige Personen delegieren.
(4) Für Abstimmungen und Beschlüsse gelten die gleichen Regelwerke, Quoren, und Mehrheitsregeln wie auf Landesparteitagen.
(5) Das bedeutet insbesondere: Die Menge der Stimmberechtigten ist die Menge der stimmberechtigten Piraten (nicht die Menge der registrierten Benutzer). Das zu erreichende Quorum für eine Abstimmung ist das gleiche wie auf einem Landesparteitag. Als „anwesend“ gelten alle Personen, die der Abstimmung beigewohnt haben, d. h. die bei der Abstimmung ihre Stimme tatsächlich abgegeben haben. Das bedeutet insbesondere, dass, wenn eine Person die Abstimmung gelesen hat, aber nicht abgestimmt hat, sie sich der Stimme explizit enthalten muss, um als anwesend gezählt zu werden.

Landtagswahl und Kooperationen

Kooperation Mut-Wut Bürgern

Keine Unterstützung einer Landesregierung von FPK/FPÖ, BZÖ oder Liste Stronach

Text

Die Piratenpartei Kärnten schließt die Unterstützung einer Landesregierung unter Beteiligung von FPK/FPÖ, BZÖ oder Liste Stronach bzw. von weiteren Abspaltungen dieser Gruppen im Falle ihres Einzugs in den Landtag strikt aus. Eine punktuelle Zusammenarbeit zur Erreichung der Ziele der PIRATEN Kärnten ist mit allen gewählten Abgeordneten möglich.

Antrag: Ablehnung Fraktionszwang und Parteisteuer

Text

Die Piratenpartei Kärnten lehnt Mandatsträgerabgaben („Parteisteuer“) sowie den Fraktionszwang ab.

Gegenantrag 1: Pro Parteisteuer

Text

Mandatsträgerabgaben ("Parteisteuern") sind ein Mittel, um die finanzielle Anziehungskraft eines Landtagsmandats zu reduzieren.

Gegenantrag 2: Vertagung

Text

Antrag auf Vertagung auf die kommende LGV.

Gegenantrag i1087: Für Mandatsträgerabgabe, dem Mandatsträger bleibt Gehalt in Höhe eines BGE

* Antragsteller: Peter D.

LQFB Meinungsbild: ohne Gewinner

  • Eingereicht: nicht eingereicht

Text

Mandatsträgerabgaben ("Parteisteuern") sind ein Mittel, um die finanzielle Anziehungskraft eines Landtagsmandats zu reduzieren. Dem Mandatsträger soll ein Gehalt in Höhe eines Bedingungslosen Grundeinkommens bleiben, der Rest wird an die Piratenpartei Österreichs abgegeben.

Gegenantrag: Pro Parteisteuer, 5% wie bund

  • Antragsteller: enderman
  • Eingereicht:

Text

Die Piratenpartei Kärnten hält sich bei der Parteisteuer an den Bundesbeschluss der bei der Letzten BGV getroffen wurde! §7. Wahllistenerstellung (1) Kandidaten für ein Mandat auf Europa-, Bundes- oder Landesebene haben vor der Wahllistenerstellung einen Vertrag mit der BGF abzuschließen, in dem eine Parteisteuer von 5% ihres Brutto-Einkommens aus der Mandatsausübung für die Dauer der Ausübung dieser durch die Piratenpartei erreichten Mandate vereinbart wird. Dazu sind monatliche Akontozahlungen an die BGF zu entrichten, die 5% des im Bundesbezügegesetz festgelegten Monatsbezugs entsprechen. Eine Abrechnung, in die auch Sonderzahlungen eingerechnet werden, ist zum Ende des Geschäftsjahres durch den Mandatar mit Belegen der BGF vorzulegen. (2) Die BGF ist angewiesen, jeweils 70% der eingenommenen Parteisteuer laut (1) an die aufstellende Gliederung, durch die das Mandat erreicht wurde, zu überweisen.

Innerparteiliches

Einrichtung einer Redaktionskommission

Text

Der Landesvorstand wird beauftragt, eine Redaktionskommission aus mindestens zwei Piraten einzurichten, wobei maximal die Hälfte der Mitglieder der Redaktionskommission im LV sein dürfen. Die Redaktionskommssion hat keinerlei Befugnisse zur inhaltlichen Änderung, ihre Aufgabe ist die Korrektur sprachlicher Fehler und die stilistische Angleichung des vom LPT beschlossenen Programms. Der Antragsteller kann einer Korrektur jederzeit schriftlich widersprechen.

Gegenantrag

  • Antragsteller: enderman
  • Eingereicht:

Text

Die AG-Programm wird von der Basis beauftragt die Korrektur sprachlicher Fehler und die stilistische Angleichung des von der LGV beschlossenen Programms durchzuführen. Der Antragsteller kann einer Korrektur jederzeit schriftlich widersprechen. Die AG-Programm hat keinerlei Befugnisse zur inhaltlichen Änderung.


Transparenzstandards für Vorstandsmitglieder und Mandatsträger

Transparenzstandards für Vorstandsmitglieder und Mandatsträger LQFB Meinungsbild: Ja: 4 (100%) · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Angenommen

Text

Vorstandsmitglieder sämtlicher Gliederungsebenen der Piratenpartei Kärnten sowie Abgeordnete/Mandatsträger der Piratenpartei Kärnten bzw. ihrer Fraktionen in Volksvertretungen verpflichten sich an geeigneter Stelle im Internet mindestens folgende Informationen über ihre Tätigkeit zu veröffentlichen und aktuell zu halten:

a) Bezüge (Mandatsträger)
Bezüge, die sich auf Grund des Amts/Mandats ergeben
Nebeneinkünfte, Höhe, sowie durch welche Tätigkeit (nicht bei kommunalen Mandatsträgern, die lediglich Aufwandsentschädigung erhalten)
Ausstattung, die aufgrund des Amts/Mandats bezahlt wird
Sonderzahlungen, die sich aus Amt/Mandat ergeben
b) Bezüge (Vorstandsmitglieder)
Bezüge, die sich auf Grund des Amts/Mandats ergeben
Ausstattung, die aufgrund des Amts/Mandats bezahlt wird
Sonderzahlungen, die sich aus Amt/Mandat ergeben (z.B. Reisekostenerstattungen)
c) Parlamentarische/Politische Arbeit und Lobby
Treffen mit Lobbyisten und Interessenvertretern, hier insbesondere
Datum
Personen
Organisation sowie
Thema des Gesprächs (ggf. mit inhaltlichem Überblick des Gespräches)
Gesellschaftliche Anlässe, Empfänge und Politische Abende, an denen man aufgrund seines Amts/Mandats teilgenommen hat Parlamentarische/Politische Initiativen, an deren Ausarbeitung sie beteiligt waren

Grenzen der Transparenz

Grenzen der Transparenz LQFB Meinungsbild: Ja: 2 (40%) · Enthaltung: 0 · Nein: 3 (60%) · Nicht angenommen (Rang 1)

Text

Grundsätzlich tritt die Piratenpartei Kärnten für den gläsernen Staat ein. Mit der gleichen Vehemenz werden wir uns aber auch für die Wahrung der Bürgerrechte und Privatsphäre des Einzelnen einsetzen!

Die Öffentlichkeit kann in Ausnahmefällen auch bei einzelnen Strategiesitzungen oder Teambuilding ausgeschlossen werden. Derartige Termine sind rechtzeitig zuvor anzukündigen und die Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit sind schriftlich darzulegen.

Präambel und Grundsätze für die Piratenpartei Kärnten

Antrag: Präambel und Grundsätze für die Piratenpartei Kärnten

Text

Gegenantrag: Antrag auf Vertagung.

Anmerkung: Im Falle der Nichtvertagung bitte ich über den Antrag als ganzes Abzustimmen. Im Falle der Ablehnung gelten die die einzelnen Ziffern als eigenständige Anträge eingereicht (jedoch ohne die Ziffern selbst, die nur zur besseren Orientierung hier stehen).

1) Grundwerte der internationalen Piratenbewegung

Die Piratenpartei Kärnten ist als Landesorganisation der Piratenpartei Österreichs Teil der 2006 entstandenen internationalen Piratenbewegung. Die Freiheit des Individuums interpretieren wir als erste politische Bewegung für das 21. Jahrhundert neu. Neben größtmöglichen Freiräumen zur eigenen Entwicklung und Entfaltung ist die soziale Verantwortung gegenüber anderen der zweite Grundwert der Piratenbewegung.

2) Pragmatisch Handeln und visionär Denken

Der Slogan „Wir haben die Fragen“ zeigt, dass wir PIRATEN statt verkrampft an dogmatisch-ideologischen Wahrheiten vergangener Zeiten festzuhalten interessierten Bürgern und Fachexperten gerne zuhören. Wir wollen die Gesellschaft mitgestalten, wir wollen durch Bürgerbeteiligung und Fachwissen pragmatische Lösungsansätze finden. Und gleichzeitig Visionen für eine bessere Zukunft entwickeln.

3) Vernetzte Mitmachpartei

Die Piratenpartei ist eine Mitmachpartei, die Mitgliedern und interessierten Bürgern gleichermaßen - direkt und ohne Delegierte - die Mitgestaltung beispielsweise auf lokalen Stammtischen oder in thematischen Arbeitsgruppen ermöglicht. Dazu nutzen wir auch die Möglichkeiten des Internets aktiv und kooperieren überregional mit anderen Anhängern der PIRATEN.

4) Transparenz und Datenschutz

Gerade in Kärnten sehen wir spätestens seit den 70er Jahren die Notwendigkeit eines transparenten „gläsernen Staats“. Korruption, Kostenexplosionen bei Großprojekten und exzessive Freunderlwirtschaft haben das Vertrauen der Kärntner Bevölkerung in Politik und (Teile der) Verwaltung weggefegt.

Daher sind öffentliche Sitzungen, im Internet verfügbare Dokumente sowie andere Maßnahmen, die die rechtzeitige und umfassende Information der Bürger sichern für die PIRATEN wesentlicher Bestandteil ihrer Politik.

Bei aller Offenheit, die wir als Partei gemeinsam mit den Bürgern vom Staat einfordern, müssen wir die Privatsphäre der Bürger vor dem Datenhunger privater und staatlicher Interessen verteidigen. Wer glaubt, er habe nichts zu verbergen, dem halten wir mit Francis Bacon entgegen: „Wissen ist Macht“. Macht über jemanden sollten andere nicht „So viel wie möglich“ sondern „So wenig wie nötig“ haben.

5) Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, Zensur lehnen wir Piraten ab. Meinungsfreiheit endet jedoch dort, wo Beleidigungen, Verleumdungen und Lügen beginnen. Unsere Toleranz hört ebenso bei pauschalen Verallgemeinerungen wie Rassismus oder Sexismus auf.

6) Urheberrecht, Patente und Bildung

Gerade in der Bildung ist neben dem Einsatz moderner Technik die Förderung der Talente jedes Einzelnen sowie der freie Zugang zu Wissen Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die PIRATEN haben verstanden, dass veraltete Regeln für Urheberrecht, Patente und den Zugang zu Wissen durch neue, zeitgerechte und den technischen Möglichkeiten entsprechenden Regeln und Geschäftsmodelle ersetzt werden müssen.

Programm

Abschaffung des Proporzes bei der Bestellung von Posten der öffentlichen Verwaltung

Abschaffung des Proporzes bei der Bestellung von Posten der öffentlichen Verwaltung

Abschied von der Proporzregierung – Transparenz durch echte Regierung und Opposition

Abschied von der Proporzregierung – Transparenz durch echte Regierung und Opposition

Kehrtwende in der Finanzpolitik des Landes. Langfristiger Abbau der Schulden des Landes. Aufwertung des Rechnungshofes Kärnten zur Kontrolle dieser Politik.

Kehrtwende in der Finanzpolitik des Landes. Langfristiger Abbau der Schulden des Landes. Aufwertung des Rechnungshofes Kärnten zur Kontrolle dieser Politik.

Gegenantrag: Haushaltskonsolidierung

Haushaltskonsolidierung

Antizyklische Haushaltspolitik

Antizyklische Haushaltspolitik

Transparente Haushaltspolitik und Open Government als Grundlage für Effizienz und Effektivität

Transparente Haushaltspolitik und Open Government als Grundlage für Effizienz und Effektivität LQFB Meinungsbild: Ja: 8 (100%) · Enthaltung: 1 · Nein: 0 · Angenommen

Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auf Landes-, Bezirks und Gemeindeebene

Text

Die Piratenpartei Kärnten setzt sich für ein modernes und homogenes Rechnungswesens in staatlichen Bereichen ein und unterstützt den Ansatz der Landesregierung für die Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auf Kommunalebene. Darüber hinaus gehend fordert die Piratenpartei Kärnten zur Förderung der Transparenz auf allen staatlichen Ebenen die Einführung der Doppik bis zum Jahr 2018.

Begründung

Die doppelte Buchführung (Doppik) hat die Jahrhunderte alte Kameralistik in vielen Verwaltungen bereits abgelöst. Doppik bietet bessere Informationen zu Vermögen und Mittelherkunft (Eigen-, Fremdkapital und Rückstellungen), wodurch die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandels gesteigert werden kann und für den Bürger die Transparenz erhöht wird.

Die Doppik enthält insbesondere die Auflistung der Vermögenswerte, eine Bilanzierung sowie eine Gewinn und Verlust-Rechnung. Somit ist beispielsweise der Abbau von "Tafelsilber" (durch Verkäufe von Immobilien und landeseigener Betriebe) nachvollziehbar, gleichzeitig sind Rückstellungen für Pensionen bilanziell auszuweisen. Beim Verkauf von Eigentum wird auch ersichtlich, um welchen Anteil das Gesamtvermögen sich verändert.

Ein doppisches Rechnungswesen stellt durch den systematischen Verbund der Ergebnis‐, Finanz‐, und Vermögensrechnung darüber hinaus sicher, dass die Geschäftsvorfälle nicht mehrfach erfasst werden müssen und eröffnet dadurch Einsparpotentiale. Neben den möglichen Einsparpotentialen im Verwaltungsbereich des Landes können interessierte Bürgerinnen und Bürger leichter als bisher nachvollziehen, wie ihre Steuergelder verwendet werden und sich so ein eigenes Bild von der wirtschaftlichen Situation des Landes machen. Entscheidungen der Landesregierung und der Einzelressorts können leichter nachvollzogen und kritischer begleitet werden. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in politische Prozesse wird gefördert.


Barrierefreier und maschinenlesbarer Haushalt

Barrierefreier und maschinenlesbarer Haushalt LQFB Meinungsbild: in Diskussion (4 Unterstützer)

Unzulässigkeit von Globalen Minder- und Mehrausgaben sowie Platzhaltern im Haushalt

Unzulässigkeit von Globalen Minder- und Mehrausgaben sowie Platzhaltern im Haushalt

Vereinfachung von Gesetzen und Gesetzestexten und Abgabe von Aufgaben an den Bund

Vereinfachung von Gesetzen und Gesetzestexten und Abgabe von Aufgaben an den Bund

Transparenztandards auch für Mandatsträger anderer Parteien

Transparenztandards auch für Mandatsträger anderer Parteien

Rückgängigmachung der Erhöhung der Parteienfinanzierung von 2009

Rückgängigmachung der Erhöhung der Parteienfinanzierung von 2009

Beendigung der Bevorzugung größerer Parteien – Gleichbehandlung für alle Landtagsparteien

Beendigung der Bevorzugung größerer Parteien – Gleichbehandlung für alle Landtagsparteien

Transparenz im Landtag

Transparenz im Landtag

Transparenzstandards für einen Piratenklub

Transparenzstandards für einen Piratenklub

Transparenzbeauftragter und Whistleblowerstelle

Transparenzbeauftragter und Whistleblowerstelle


Veröffentlichungspflicht für Verträge (und Geschäfte) mit Privaten Externen (Firmen/Vereinen etc.

[https://forum.piratenpartei-wien.at/viewtopic.php?f=57&t=4465&start=40#p38788 Veröffentlichungspflicht für Verträge (und Geschäfte) mit Privaten Externen (Firmen/Vereinen etc.)

Test

Antrag Veröffentlichungspflicht für Verträge (und Geschäfte) mit Privaten Externen (Firmen/Vereinen etc.) über 50.000 Euro

Die Piratenpartei Kärnten ist der Überzeugung, dass der Informationsanspruch von Angeordenten und Bürgern in Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung das Betriebsgeheimnis von Unternehmen oder anderen Organisationen überwiegt. Verträge des Landes (inkl. Landtag), welche eine Bagatellgrenze von 50.000 Euro überschreiten sind daher öffentlich zugänglich.

Änderungsantrag 1: Die Bagatellgrenze wird auf 25.000 Euro festgelegt.

Änderungsantrag 2: Die Bagatellgrenze wird auf 100.000 Euro festgelegt.

Änderungsantrag 1: Die Bagatellgrenze wird auf 250.000 Euro festgelegt.

Verschachtelungs- und Beteiligungsverbot

Verschachtelungs- und Beteiligungsverbot

Vom Land entsandte Vertreter in Aufsichtsräte – Entpolitisierung

Vom Land entsandte Vertreter in Aufsichtsräte – Entpolitisierung

Anonymisierte Bewerbungen

Anonymisierte Bewerbungen


Grundrecht auf Internetzugang

Text

Die Piratenpartei Kärnten tritt für das Grundrecht auf einen diskriminierungsfreien Internetzugang (Breitband) ein. Das Internet hat im privaten und wirtschaftlichen Leben den gleichen Stellenwert wie einst Telefon, Rundfunk oder Stromversorgung eingenommen und ist aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Die Anbindung über Funktechnologie kann nur eine Überbrückung darstellen. Grundsätzlich hat die Anbindung kabelgebunden zu erfolgen – wo es technisch möglich ist, über Glasfaser.

Der Zugang zu freier Information und zur freien Kommunikation ist genauso ein Grundrecht wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Bürger, die diesen Zugang nicht haben oder nutzen können, sehen sich einer zunehmenden digitalen Barriere ausgesetzt und können sich außerdem nicht aus allgemein verfügbaren Quellen informieren. Insbesondere in Gebieten mit ländlicher Struktur ist ein Ausgleich der Informations- und Kommunikationsdefizite nur noch durch den Internetzugang möglich. Da das Kommunikations- und Datenvolumenaufkommen bereits derzeit immens ist (zum Beispiel E-Mails, Webseiten, Voice-over-IP, Video-on-Demand), muss ebenfalls eine angemessene Minimalbandbreite gewährleistet werden, die mit der technischen Entwicklung angepasst werden muss.

Für Gewerbetreibende sind Dienste wie VPN, fixe IP-Adresse und adäquate, garantierte Uploadgeschwindigkeit in vielen Branchen bereits Voraussetzung für ein erfolgreiches Wirtschaften.


Grundlagen piratischer Wirtschaftspolitik

Grundlagen piratischer Wirtschaftspolitik

Abschaffung des Kammerzwangs und Gegenantrag Abstimmung über Zwangsmitgliedschaft

Abschaffung des Kammerzwangs und Gegenantrag Abstimmung über Zwangsmitgliedschaft
Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Pirat*innenpartei
Mitmachen im Wiki
Werkzeuge
Drucken/exportieren