HowTo:Gesetz
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Es gibt gemäß Art. 41 Bundes-Verfassungsgesetz vier Arten, wie der Gesetzgebungsweg im Nationalrat eingeleitet werden kann:
- durch die Bundesregierung (Regierungsvorlage)
- durch Mitglieder des Nationalrates
- Initiativantrag von mindestens fünf Mitgliedern des Nationalrates (§ 26 Abs 4 GOG-NR) oder
- Antrag durch einen Ausschuss (§ 27 GOG-NR)
- durch den Bundesrat
- Beschluss des Bundesrates oder
- Antrag mindestens eines Drittels seiner Mitglieder
- durch ein Volksbegehren
- unterzeichnet von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder
- von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Länder