HowTo:Gesetz

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Es gibt gemäß Art. 41 Bundes-Verfassungsgesetz vier Arten, wie der Gesetzgebungsweg im Nationalrat eingeleitet werden kann:

  • durch die Bundesregierung (Regierungsvorlage)
  • durch Mitglieder des Nationalrates
    • Initiativantrag von mindestens fünf Mitgliedern des Nationalrates (§ 26 Abs 4 GOG-NR) oder
    • Antrag durch einen Ausschuss (§ 27 GOG-NR)
  • durch den Bundesrat
    • Beschluss des Bundesrates oder
    • Antrag mindestens eines Drittels seiner Mitglieder
  • durch ein Volksbegehren
    • unterzeichnet von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder
    • von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Länder
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