Gemeinderatswahlen Graz 2013

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Graz

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Bürgerinnenamt
Referat Wahlen der Stadt Graz

Unterstützungserklärungen

Da es bei diesen Punkt Uneinigkeit gegeben hat, haben wir schriftlich Auskunft beim Referat Wahlen der Stadt Graz gesucht:

Sehr geehrter Herr Dyma!

Betreffend Ihrer untenstehenden Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass für die Einbringung eines gültigen Wahlvorschlages bei der Gemeinderatswahl Graz mind. 200 Unterstützungserklärungen (von zur Gemeinderatswahl wahlberechtigten Personen – Achtung Stichtag) notwendig sind. Die zweite Möglichkeit ist, dass ein derzeit aktives Mitglied des Gemeinderates den Wahlvorschlag unterschreibt. Diese Unterschrift ersetzt die 200 Unterstützungserklärungen.

Von Seiten des Referates Wahlen werden den wahlwerbenden Gruppen die notwendigen Formulare zur Verfügung gestellt und darf ich Ihnen als Muster auch eine Unterstützungserklärung der letzten Gemeinderatswahl zur Information übermitteln. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Wahlordnung derzeit novelliert wird. Betreffend der Einbringung von Wahlvorschlägen sind keine großen Änderungen zu erwarten. Die Beschlussfassung über die neue Gemeindewahlordnung Graz soll noch vor dem Sommer im steirischen Landtag erfolgen.

Die Unterschriften auf den Unterstützungserklärungen müssen nicht (wie zB bei einem Volksbegehren) vor der Behörde geleistet werden. Sie können Ihre Unterstützungen sammeln und sind diese dann gemeinsam mit dem Wahlvorschlag bei uns einzubringen. Die Überprüfung unsererseits erfolgt erst nach Einbringung des Wahlvorschlages. Wenn eine Person mehrere Wahlvorschläge unterstützt, zählt jene Unterstützung, die zuerst bei uns eingebracht wurde. Deshalb ist es ratsam, jedenfalls mehr als 200 Unterstützungserklärungen abzugeben.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information vorerst gedient zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Wolfgang Schwartz

BürgerInnenamt

Referat Wahlen



Parteienfinanzierung

Die Stadt Graz schüttet pro Jahr je gewähltem Gemeinderatsmitglied (derzeit 56) und je Stadtsenatsmitglied (derzeit 9) an die jeweilige Partei 14.825 Euro an Parteienförderung aus.

Auskunft von Michael Kicker, Finanz- und Vermögensdirektion, Stabstelle Budget & Finanzierung Tel.: +43 316 872-3311 michael.kicker [at] stadt.graz.at

Die Parteienförderung für 2012 beträgt daher (in Euro)

  • SPÖ 192.800 13 Sitze
  • ÖVP 400.300 27 Sitze
  • FPÖ 89.000 6 Sitze
  • ALG 133.500 9 Sitze
  • KPÖ 103.800 7 Sitze
  • BZÖ 44.500 2 Sitze

Fristen

Allgemeine Fristen fuer UE's ect. Text folgt...


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