Forenregeln
Dies sind die Forenregeln[1], welche im Forum der Piratenpartei Österreichs gelten.
Inhaltsverzeichnis |
Grundsätze
Fast alle Diskussionen sind möglich. Ausgenommen hiervon sind Diskussionen, die strafrechtliche Konsequenzen für die Nutzerinnen und Nutzer oder Betreibenden des Forums haben. Diskussionen haben das Ziel, konstruktiven Fortschritt zu ermöglichen. Dies kann etwa darin bestehen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem thematischen Konsens finden oder dass sie aus der Diskussion lernen. Piraten stehen für Transparenz – Konflikte, die anderswo versteckt werden, sind bei uns leichter sichtbar. Das nehmen wir in Kauf; Ziel sollte es trotzdem immer sein, eine gute Diskussion zu führen und im Idealfall am Schluss einen Konsens zu erreichen. Besonders in den Arbeitsbereichen ist eine gute Diskussionskultur essenziell, um ein konstruktives Ergebnis zu erreichen. Im Zweifelsfall ist es Aufgabe der Moderation, die Diskussionskultur in geordnete Bahnen zu lenken. Keine Behauptungen ohne Belege, keine Antworten auf unverständliche oder unbelegte Aussagen. „Habe ich selber erlebt“ ist kein Beleg, sondern eine Anekdote. Belege sind Resultate systematischer Erforschung, zum Beispiel durch Erhebungen, Experimente, Studien, etc.
Lese- und Schreibrechte
Grundsätzlich ist dieses Forum öffentlich und allen Personen zugänglich. Dennoch unterliegen einige Bereiche gewissen Einschränkungen. Alle Bereiche sind uneingeschränkt von allen Personen, egal ob Mitglieder der Piratenpartei Österreichs oder nicht, einsehbar. In allen Bereichen des Forums kann nur dann geschrieben werden, wenn sich die Nutzerin vorher registriert hat. Auch nicht registrierte Nutzerinnen und Nutzer können unter Umständen Schreibzugriff erhalten, dabei müssen jedoch alle Beiträge durch die Moderation freigegeben werden. Der Unterbereich „Planschbecken“ des Forenbereichs „Sonstiges“ und seine Inhalte sind von der Forensuche ausgenommen und werden weder in der Auflistung „Aktive Themen“ noch in der Auflistung „Ungelesene Beiträge“ angezeigt. Weiters haben hier nur Mitglieder der Piratenpartei Schreibzugriff.
Erwünscht
- On-topic: Jeder Thread hat ein Thema. Sieh zu, einen Beitrag zu diesem Thema zu leisten. Das Thema kann sich weiterentwickeln/verschieben. Das ist okay. Wichtig ist, dass ein guter „Flow“ erhalten bleibt. Wenn sich das Thema verschiebt, ist der Thread-Titel zu ändern.
- Konstruktive Beiträge: Am meisten hat die ganze Forengemeinschaft davon, wenn du konstruktive Beiträge lieferst. Das können gut durchdachte Postings, wertvolle Links oder einfach nur die passenden Worte für die Situation sein.
- Mut zum Thread-Split: Wenn du etwas zu sagen hast, was nicht zum eigentlichen Thema gehört, antworte mit einem neuen Thread-Titel. So bleiben die Themen sauber getrennt. Falls sich eine Diskussion schleichend vom eigentlichen Thema wegentwickelt, kannst du auch einfach die Initiative ergreifen und mit deinem Post den Thread-Titel ändern.
- Freundlichkeit: Am liebsten ist man in einer Gemeinschaft, die angenehm und freundlich ist. Wir sind Piraten, weil wir die Welt ein kleines (oder eher großes) Stück besser machen wollen – und eine freundlichere Welt ist eine bessere Welt.
- Zitieren: Threads können lang werden, Einzelgespräche können sich entwickeln. Es ist klug, auf einzelne Argumente durch Zitate einzugehen, damit jeder weiß, an wen ein Posting sich richtet. Zitiere am besten nur den Teil des Postings, auf den du dich auch tatsächlich beziehst, vermeide aber den Originalsinn verfälschende selektive Zitate.
- Gute Argumentation: Argumente wie „Das ist Blödsinn!“ sind weder informativ noch konstruktiv. Probiere es stattdessen mit „Ich sehe das anders, weil …“ oder „Du vergisst hierbei, dass …“ oder „Du irrst, sieh dir diese Quelle dazu an: …“.
Du kannst Forenmoderatoren per E-Mail oder über die „Melden“-Funktion auf Beiträge aufmerksam machen, in denen diese Punkte grob missachtet werden.
Unerwünscht
Unerwünschte Inhalte sind zu vermeiden und können bei Unbelehrbareit trotz Ermahnung durch Moderatoren zu Sanktionen (siehe unten) führen.
- Off-topic: Bitte schreibe nichts in einen Beitrag, das nicht zum eigentlichen Thema gehört. Eröffne stattdessen lieber ein neues Thema oder ändere zumindest den Thread-Titel (siehe auch „Mut zum Thread-Split“).
- Spam: Sinnfreie Beiträge ohne jeglichen Bezug auf den Ursprungspost, Beiträge mit gleichem Inhalt in verschiedenen Bereichen (Crossposting), nichtsaussagende Thread-Titel und Ähnliches gelten als Spam. Ebenso unerwünscht sind mehrere kurze Beiträge in schneller Folge. Antworten auf eigene Beiträge sind bitte erst nach Verstreichen des Editier-Zeitfensters für Ergänzungen erlaubt. Ein „Push“ darf frühestens nach 24 Stunden erfolgen.
- Persönliche Daten anderer Personen: Vergewissere dich, ob dein Beitrag nicht möglicherweise gegen das Datenschutzrecht von Privatpersonen verstößt. Dies kann z. B. bereits durch die Nennung eines Klarnamens oder einer E-Mail-Adresse zusammen mit der Implikation eines Mitgliedsstatus bei uns Piraten der Fall sein.
- Umfangreiche Vollzitate: Achte bitte darauf, für kurze Anmerkungen nicht ein bildschirmfüllendes Zitat mitzuschleppen.
- Übertriebener Schimpfwort-Gebrauch: Sofern nicht personenbezogen, sind Kraftausdrücke Teil der Sprache und werden in beschränktem Rahmen geduldet. Übertriebener Gebrauch von Fäkalsprache, roher, doppeldeutiger oder obszöner Sprache erschwert eine sachliche Diskussion und ist jedenfalls zu unterlassen.
- Diskriminierende und diffamierende Beiträge: Im Forum unerwünscht sind diskriminierende und diffamierende Beiträge, insbesonders rassistische, sexistische, antisemitische, eine Religion oder sexuelle Identität herabwürdigende sowie sonstige (kulturelle, nationale, …) Gruppen pauschal verurteilende Postings. Ebenfalls nicht akzeptiert werden die Verbreitung von Inhalten, die gegen Teile der Bevölkerung hetzen oder zur Gewalt aufrufen, sowie menschenverachtende oder gegen die guten Sitten verstoßende Beiträge. Das umfasst auch Inhalte, die über von den Nutzenden gesetzte Links zu erreichen sind.
- ad personam: Beiträge, die sich ganz oder auch nur zum Teil auf die Person anderer Forum-Teilnehmenden als solche beziehen und geeignet sind, diese herabzuwürdigen.
Sanktionswürdig
Damit eine sachliche Diskussion gewährleistet ist, wird von allen Usern erwartet, dass sie sich wie zivilisierte Menschen verhalten. Kritik an Meinung oder Personen sind ohne Beleidigung oder Drohung möglich. Verstöße gegen diese Regeln führen zu Sanktionen.
- Beleidigungen/Beschimpfungen: Wenn du daran bist, jemand zu beleidigen, bist du gerade zu sehr persönlich in ein Thema involviert. Nimm dir eine Auszeit und überlege später, wie du das Gespräch in eine konstruktive Richtung lenken kannst.
- Drohungen: Direkte Gewalt-Androhungen werden nicht toleriert.
Moderation
Selbstmoderation
Über ein Voting-System ist es den Nutzerinnen und Nutzern des Forums möglich, selbst moderierend einzugreifen. Registrierte Teilnehmende, die Mitglied der Piratenpartei sind, können Beiträge als konstruktiv (Upvote) oder als unkonstruktiv (Downvote) bezeichnen. Beiträge werden entsprechend der individuell unter „Einstellungen“ gewählten Regeln gegebenfalls automatisch ausgeblendet.
Fremdmoderation
Zusätzlich zur Selbstmoderation ist das Moderatoren-Team dazu berechtigt moderierend einzugreifen. Das Team arbeitet autonom, entscheidet zusammen mit der AG Forum über die personelle Zusammensetzung und kann sich selbst zusätzliche Regeln geben, solange sie diesen Forenregeln nicht widersprechen.
Aufgaben der Moderatoren
- Moderierend wirken: Moderatoren haben an erster Stelle die Aufgabe, förderlich für eine angenehme Gesprächskultur zu wirken. Das heißt, sie gehen mit gutem Beispiel voran, wirken mäßigend auf aufgebrachte Forenmitglieder und helfen den Nutzerinnen und Nutzern, die Foren-Etiquette einzuhalten. Es ist auch Aufgabe der Moderation, störende und die Diskussionskultur beeinträchtigende Inhalte zu entfernen:
- Thread-Split: Wenn sich ein Thema gabelt, kann ein Moderator einen Thread-Split durchführen.
- Ordnung erhalten: Im thematisch falschen Unterforum erstellte Threads können von Moderatoren in ein passendes Unterforum verschoben werden.
- Verbotene Inhalte entfernen: Verbotene und anstößige Inhalte kann ein Moderator in einen speziellen Bereich verschieben, in dem es nicht alle Nutzerinnen und Nutzer zu Gesicht bekommen. Illegale Inhalte dürfen aber nicht gelöscht werden, weil sie im Extremfall als Beweismaterial herangezogen werden könnten.
- Freischalten von Beiträgen: Besitzen Teilnehmende keine ausreichenden Schreibrechte oder stehen sie unter Moderation (siehe Punkt „Sanktionen“), werden Beiträge von der Mailinglisten-Software zurückgehalten. Diese werden vom Moderations-Team nur freigegeben, wenn sie ohne sanktionswürdige oder unerwünschte Inhalte verfasst wurden.
Moderatoren sind keine Richter und entscheiden nicht in Streitfällen.
Entfernen von Inhalten
Eine der Kernaufgaben der Moderation ist das Entfernen von störenden Inhalten. Entspricht ein Beitrag in einem oder mehreren Punkten dem Forenregelnpunkt „Unerwünscht“ oder „Sanktionswürdig“, so ist die Moderation dazu angehalten einzugreifen. Die Moderation ist explizit dazu berechtigt, in Extremfällen Beiträge teilweise oder in ihrer Gesamtheit aus dem Forum zu entfernen. Davon ausgenommen ist der Unterbereich „Planschbecken“ des Forenbereichs „Sonstiges“. Hier sind alle Inhalte mit Ausnahme von potenziell strafrechtlich relevanten Inhalten sowie von personenbezogenen Daten erlaubt. Die Moderation darf bis auf in den genannten Ausnahmefällen keine Beiträge (auch nicht teilweise) entfernen.
Bei Beiträgen, aus denen Inhalte entfernt wurden, muss durch die Moderation ein Hinweis mit dem Grund der Entfernung und der Sanktionsstufe des Verfassers hinzufügt werden.
Sanktionen
Wenn Beiträge in einem oder mehreren Punkten dem Forenregelnpunkt „Sanktionswürdig“ entsprechen, treten folgende Sanktionen in Kraft:
- nach einem unerwünschten Beitrag: 1. Verwarnung
- nach zwei unerwünschten Beiträgen: 2. Verwarnung
- nach drei unerwünschten Beiträgen: 2 Wochen moderiert
- nach vier unerwünschten Beiträgen: 2 Monate moderiert
- nach fünf unerwünschten Beiträgen: 1 Jahr moderiert
Die Moderation und Verwarnungen gelten für das gesamte Forum.
Die Erstellerin des Posts wird per PN auf die Reaktion hingewiesen und auf Moderation geschaltet; das bedeutet, alle Postings dieser Nutzerin werden erst nach einer Kontrolle durch die Moderatoren freigegeben. Für verwarnte Nutzerinnen und Nutzer gilt, dass diese nach einem Monat ohne unerwünschten Beitrag um eine Sanktionsstufe zurückgestuft werden.
Sonderfälle
- Teilnehmende können in besonders gravierenden Fällen von Mehrfach-Verstößen in kurzer Zeit auch höheren Sanktionsstufen entsprechend moderiert werden.
- Sperrung: Wiederholt ausfällige Beiträge, Beschimpfungen, Drohungen, Spam-Werbungsbeiträge und andere unter „Sanktionswürdig“ beziehungsweise „Unerwünscht“ aufgeführte Inhalte können, entsprechend einer Mehrheits-Entscheidung des Moderatoren-Teams und Foren-Administratoren, zu einer Sperrung der betreffenden Nutzerin führen. Diese kann durch eine erneute Abstimmung oder das Schiedsgericht wieder aufgehoben werden.
Protokollierung
Im Moderationsbereich werden Eingriffe der Moderatoren dokumentiert. Beschwerden über Beiträge einzelner Teilnehmender werden in gesonderten, Nickname-betitelten Threads gesammelt. Dort wird der betreffende Beitrag verlinkt, der Grund der Meldung anonymisiert wiedergegeben und die Entscheidung der Moderatoren kurz begründet. Sanktionen werden den Betroffen per PN mitgeteilt, sowie im jeweiligen User-Thread im Moderationsbereich verkündet.
Das Entfernen von persönlichen Daten wird im betroffenen Beitrag selbst vermerkt. Dazu reichen hervorgehobene Platzhalter, eine optionale Anmerkung des Moderators und der automatische „Bearbeitet von ...“-Eintrag der Forensoftware.
Informationen und Weblinks
E-Commerce-Gesetz, Fassung vom 12.11.2013
Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Speicherung fremder Inhalte (Hosting)
- § 16. (1) Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert, ist für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen nicht verantwortlich, sofern er
- 1. von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder,
- 2. sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erhalten hat, unverzüglich tätig wird, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren.
- (2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links
- § 17. (1) Ein Diensteanbieter, der mittels eines elektronischen Verweises einen Zugang zu fremden Informationen eröffnet, ist für diese Informationen nicht verantwortlich,
- 1. sofern er von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder,
- 2. sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt hat, unverzüglich tätig wird, um den elektronischen Verweis zu entfernen.
- (2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Person, von der die Informationen stammen, dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird oder der Diensteanbieter die fremden Informationen als seine eigenen darstellt.
Strafgesetzbuch, Fassung vom 12.11.2013
Üble Nachrede (Auszug)
- § 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
- (2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Beleidigung (Auszug)
- § 115. (1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
Berechtigung zur Anklage (Auszug)
- § 117. (2) Wird eine strafbare Handlung gegen die Ehre wider einen Beamten oder wider einen Seelsorger einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft während der Ausübung seines Amtes oder Dienstes begangen, so hat die Staatsanwaltschaft den Täter mit Ermächtigung des Verletzten und der diesem vorgesetzten Stelle innerhalb der sonst dem Verletzten für das Verlangen nach Verfolgung offenstehenden Frist zu verfolgen. Das gleiche gilt, wenn eine solche Handlung gegen eine der genannten Personen in Beziehung auf eine ihrer Berufshandlungen in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begangen wird, daß sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird.
Verleumdung
- § 297. (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
- (2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat.