Diskussion:Bundesgeschäftsführung/Dokumente
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- Telefonat
- frosti: bgf muss laut steuerberater alle landesorganisationen schriftlich anerkennen als organe, sobald sie auf einem landesparteitag gewählt wurden.
- Landesorganisationen müssen satzung / geschäftsordnungen unterschreiben; BGF muss LVs anerkennen
- LO müssen auch rechten und pflichten der LOs anerkennen und unterschreiben
- 3. Länder müssen finanziellen Jahresabschlussbericht jährlich abgeben
- Landesrechnungsprüfer haftet dann gegenüber Bundesrechnungsprüfer
- und dieser haftet dann nach extern
- BR Prüfer haften noch eher als BGF
- grundsätzlich: innerhalb der Partei ist was anderes als öffentlich
- Wir brauchen schriftliche anerkennung "untereinander".
- Bund (BGF) muss Landesorganisationen anerkennen
- Landesorganisationen müssen Bund anerkennen: schriftlich zugehörigkeit zum Bund anerkennen, Satzung anerkennen, Bundesfinanzordnung anerkennen. Alles schriftlich, Unterschriften, etc
Jokersteve (Diskussion) 16:18, 28. Nov. 2013 (CET)