Benutzer:Romario/Wir fordern

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Parteiprogramm: tl;dr

Aufstellung expliziter Forderungen aus unserem Parteiprogramm. Garantiert nicht vollständig...

Wir fordern...

  • die Einführung von Veto-, Gesetzes und Verfassungsinitiativen für direkte Mitgbestimmung der Bürger.
  • , dass vom Parlament selbst durch bloßen Parlamentsbeschluss keine Volksabstimmungen angesetzt werden können.
  • die Einführung direkt demokratischer Prozesse auf Gemeinde-, Landes- und EU-Ebene.
  • die Abschaffung von Sperrklauseln bei Wahlen.
  • die Verkürzung der Legislaturperiode des Nationalrats, der Landtage und der Gemeinderäte auf vier Jahre.
  • eine Terminbündelung von Nationalratswahlen, Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen.
  • eine Zusammenlegung aller Landtagswahlen auf einen Termin sowie die Zusammenlegung aller Gemeinderatswahlen auf einen Termin.
  • eine Liberalisierung des Vorzugsstimmensystems auf allen Ebenen.
  • die Abschaffung des Proporzsystems in allen Landesregierungen.
  • die Direktwahl der Bürgermeister in allen Gemeinden.
  • eine Unvereinbarkeitsbestimmung von Bürgermeisteramt und Legislativmandat.
  • eine Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf Menschen beliebiger Staatsangehörigkeit, die sich seit mindestens drei Monaten rechtmäßig in der Republik Österreich aufhalten.
  • eine eigene Wählerevidenz für Auslandsösterreicher.
  • ein zusätzlicher „Wahlkreis Ausland“ für Auslandsösterreicher.
  • , dass derzeit verfügbaree E-Voting-Systeme („Wahlcomputer“) nicht verwendet werden.
  • , dass innerhalb Österreichs die Briefwahl durch die großzügige Einführung von Vorwahltagen sowie durch mobile Wahlkommissionen ersetzt wird.
  • ein Wahlrecht auch für Häftlinge.
  • die Verwendung des Sainte-Laguë-Verfahrens für Mandatsverteilung.
  • einen Wechsel des Wahlsystems für Nationalratswahlen von reinem Verhältniswahlrecht mit Parteilisten auf das System der übertragbaren Einzelstimmgebung.
  • eine Änderung der Wahlsysteme zum Europäischen Parlament, zu Landtagen und zu Gemeinderäten auf ein STV-Wahlsystem.
  • die Beibehaltung der Anzahl der Nationalratsabgeordneten von 183 Personen.
  • die Beibehaltung des Wahlalters ab 16 Jahren.
  • ein Vetorecht des Parlaments für designierte Regierungsmitglieder.
  • die Möglichkeit für Abgeordnete und Fraktionen im Parlament, zur Feststellung der Verletzung ihrer Rechte aus der Geschäftsordnung den Verfassungsgerichtshof anzurufen.
  • , dass Präsidenten von Nationalrat und Bundesrat sowie Volksanwälte per Misstrauensantrag des Parlaments mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden können.
  • , dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses von einem Viertel der Abgeordneten beschlossen werden kann.
  • , dass Öffentliche Abstimmungen im Parlament generell namentlich erfolgen sollen.
  • , dass alle öffentlichen Parlaments- und Ausschusssitzungen live gestreamt sowie nachher als Videoaufzeichnung im Internet allgemein zugänglich gemacht werden.
  • , dass Beschlüsse zur Übertragung von Souveränitätsrechten zur europäischen Gesetzgebung oder zu Eingriffen in die Budgethoheit der vorherigen Zustimmung des Parlaments bedürfen.
  • ein Rederecht für Präsidentin bzw. Präsident des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission sowie österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments im Plenum des Nationalrates.
  • die Abschaffung der Regierungsvorlage.
  • die Einführung eines Wissenschaftlichen Dienstes des Nationalrats.
  • die Live-Übertragung von Audio- und Video-Streams aus den Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatssitzungen und Ausschüssen über das Internet.
  • die Volkswahl einer parteifreien verfassungsgebenden Versammlung nach isländischem Vorbild, welche eine neue Verfassung erarbeiten soll.
  • , dass alle Parteien sowie deren Unter- und Vorfeldorganisationen sämtliche Einnahmen, Ausgaben, Unternehmensbeteiligungen und dergleichen veröffentlichen müssen.
  • die namentliche Nennung der Spenderinnen und Spender von Parteispenden und -sachzuwendungen ab 100 Euro.
  • die Erweiterung des Briefgeheimnisses zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis.
  • völlig unabhängig agierende Datenschutzbeauftragte.
  • für jeden Bürger einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken.
  • das Recht auf Korrektur, Sperrung oder Löschung von Daten gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken für jeden Bürger.
  • ein Verbot des Aufbaus einer zentralen Datenbank für biometrische Daten und Gentests.
  • Datensparsamkeit, Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle von personenbezogenen Daten, die für wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden.
  • den strikten Schutz der Netzneutralität.
  • das Grundrecht auf einen diskriminierungsfreien Internetzugang (Breitband).
  • den Stopp der Ausweitung von Überwachungstätigkeiten im Internet.
  • , dass eine verdachtsunabhängige, nicht durch individuelle richterliche Anordnung zugelassene Beobachtung von Kommunikationsräumen unterbleibt.
  • die Freiheit von Impressums- und Offenlegungspflichten für private Meinungsäußerung im Internet.
  • kostenlose Wi-Fi-Hotspots für die Bevölkerung in allen Landeshauptstädten.
  • eine verstärkte Unterstützung von Projekten wie Funkfeuer.
  • eine Reform des Urheberrechtes.
  • Änderungen im Urheberrechtsgesetz, die das Recht auf Privatkopie stärken und die Nutzung von Teilen aus den Werken einfach und angemessen ermöglichen.
  • , die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu legalisieren.
  • , dass die im öffentlichen Bildungs- und Forschungsbereich angekauften Materialien grundsätzlich unter einer freien Lizenz stehen müssen.
  • , dass im Rahmen des schulischen und akademischen Betriebes erstellte Unterlagen unter eine freie Lizenz zu stellen sind.
  • , dass die Nutzung und Verbreitung von digitalen Werken im Urheberrecht explizit gestattet wird, sofern diese in Österreich nicht erworben werden können.
  • , dass jene österreichischen Kulturinstitutionen, die ihre Ausgaben zu mehr als 50% aus Steuermitteln decken, verpflichtet werden, digitale Aufnahmen der von ihnen produzierten Kulturgüter zu erstellen und unter einer freien Lizenz kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  • , dass Wissenschaftliche Arbeit, die im Wesentlichen von der öffentlichen Hand finanziert wird, und die daraus resultierenden Veröffentlichungen für alle Menschen kostenfrei und einfach zugänglich sein müssen.
  • eine eigene digitale Bibliothek jeder Universität und Fachhochschule für frei zugängliche Veröffentlichungen.
  • einheitliche Softwareschnittstellen unter freier Lizenz für digitale Bibliotheken von Universitäten und Fachhochschulen.
  • , dass bei der Beurteilung von Mittelvergaben durch das Land solche Publikationen bevorzugt bewertet werden, die auch öffentlich verfügbar sind.
  • , dass alle behördlich erstellten oder durch öffentliche Mittel zur Verfügung gestellten Daten und Datenbestände unter eine freie Lizenz gestellt werden müssen.
  • klare Schranken für Patente.
  • eine Änderung der bestehenden Unterrichtspflicht in eine allgemeine Schulpflicht.
  • ein interkulturelles Bildungsangebot.
  • barrierefreie Bildungsinstitutionen.
  • ein Bildungssystem, in dem alle Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich in ihren Talenten und Fähigkeiten kontinuierlich gefördert und in ihren Schwächen unterstützt werden.
  • eine flächendeckende Umstellung auf individuellen und vielfältigen Unterricht mit innerer Differenzierung bis zum Jahr 2020.
  • ein weltoffenes Bildungssystem, das Internationalität und kulturelle Vielfalt als Bereicherung ansieht und den Migranten und ihren Kindern gleiche Bildungs- und Berufschancen einräumt.
  • kostenfreien Zugang zu Bildung ist auf allen Ebenen.
  • deutliche Ausgeweitung des Bildungsetats.
  • beitragsfreie Ganztagsbetreuung für Kinder ab dem ersten Lebensjahr.
  • Kinderbetreuungsplätze ohne wesentliche qualitative und quantitative Unterschiede unabhängig von der aktuellen Finanzsituation der Gemeinde.
  • , die Vernetzung von Kinderbetreuungseinrichtungen auf lokaler Ebene gesetzlich zu verankern.
  • die Aufwertung des Lehrendenberufs.
  • Unterstützung durch zusätzliche Deutsch- und Muttersprachen-Lehrende für Kinder mit Migrationshintergrund.
  • einen modernen Arbeitsplatz, Befreiung von Verwaltungstätigkeiten und Unterstützung durch Experten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich für Lehrende.
  • eine gemeinsame, bundeseinheitliche Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Pädagogen von Kindergärten bis zur Oberstufe der Höheren Schulen in der Verantwortung der Universitäten.
  • ein gemeinsames, modernes und leistungsbezogenes Dienst- und Besoldungsrecht des Bundes für Lehrende.
  • Ganztagsbetreuung mit Mittagessen und individuel­len Lerngrup­pen oder einer Hausaufgabenhilfe am Nachmittag für jeden Schüler.
  • , dass die schulische Ganztagsbetreuung die Familien in der Gestaltung ihrer Lebensentwürfe und Freizeit nicht unangemessen einschränkt.
  • , eine neue Berufsgruppe „Mentoren“ an Schulen einzuführen.
  • , den Einsatz von fächerübergreifenden Elementen im Unterricht zu intensivieren.
  • , dass Lehrende ihre gesamte Arbeitszeit an der Schule verbringen.
  • eine weitgehende Übernahme der Lernmittel durch die öffentliche Hand an.
  • mehr Sport an Schulen und ein breiteres Angebot an Sportarten.
  • , Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache grundsätzlich zusätzlichen Sprachunterricht in der eigenen Muttersprache zu ermöglichen.
  • , gehörlosen und schwer hörgeschädigten Kindern bilingualen Unterricht in ÖGS und Deutsch zu ermöglichen.
  • ein modernes, unbürokratisches und weitgehend autonomes Schulsystem unter Einbeziehung der Schulpartner und ohne parteipolitische Einflussnahme.
  • ersatzlose Streichung der Bezirksschulräte samt ihren parteipolitisch zusammengesetzten Kollegien.
  • , dass grundsätzlich in Lernmitteln dargestellte Menschen entsprechend ihrer Tätigkeit entgegengesetzt der statistischen Verteilung der Geschlechter dargestellt werden.
  • ein fließendes Kurssystem von wenigen Wahlmöglichkeiten in jungen Jahren des Schülers bis hin zu mehr Wahlmöglichkeiten bezogen auf die Schulfächer in höheren Schulstufen.
  • ab der siebenten Schulstufe eine Einteilung der Fächer in Basiskurse und Leistungskurse.
  • die Abschaffung der Zentralmatura.
  • einen Modellversuch zur Einführung demokratischer Schulen.
  • Zugang zu Hochschulen ohne Studiengebühren.
  • , die Zahl der Bezugsberechtigten für die Studienbeihilfe zu erhöhen und dieses für alle Studierenden elternunabhängig zu gestalten.
  • die geplante Investition in den tertiären Bildungssektor bis 2020 mit einem Anteil von 2% des BIP schon früher umzusetzen.
  • Zugang zu Hochschulen ohne Zugangsbeschränkungen.
  • die bessere und transparentere Kommunikation der Inskribierenden-Zahlen aller österreichischen Hochschulen an einer zentralen Stelle.
  • , dass der Bachelorabschluss von den österreichischen Hochschulen verstärkt als Mobilitätsschnittstelle im Sinne des Bologna-Prozesses verstanden wird.
  • , dass sich die Hochschulen klar zum „Master für alle“ bekennen und alle notwendigen Schritte unternehmen, um allen Studierenden auch einen zum Bachelor passenden Masterstudienplatz anzubieten.
  • eine deutliche Nennung privater Förderer von Hochschulen.
  • den Ausbau des Angebots an berufsbegleitenden Studiengängen.
  • das Erreichen von Hochschulqualifikationen für 40% eines Jahrgangs bis zum Jahr 2020.
  • die rasche Umsetzung eines Nationalen Qualifikationsrahmens für die Lehrausbildung.
  • , dass öffentlich geförderte Maßnahmen zur Lehrlingsausbildung, -fortbildung, -weiterbildung und -schulung, welche durch Bildungseinrichtungen erfolgen, mit NQR-Zertifizierung abschließen.
  • die Förderung offener Lehrmaterialien, den Abbau von Zugangsbeschränkungen zu solchen Lernmaterialien.
  • eine Verbesserung der technischen Infrastruktur und allgemein finanzielle Unterstützung des Bildungswesens.
  • dass die Bildungs- und Wissenschaftsministerien eine Infrastruktur bereitstellen, die der Schaffung, Erhaltung und Weiterentwicklung von FLOSS und Creative-Commons-Lernmaterialien dient.
  • digitale Lernmittelfreiheit für Schüler und Studierende.
  • die Durchführung eines Modellversuchs zum fahrscheinlosen ÖPNV in einer Stadt geeigneter Größe.
  • die Freigabe aller Busfahrstreifen für einspurige Fahrzeuge, unter der Auflage, dass diese die Linienbusse nicht behindern dürfen.
  • den sukzessiven Ausbau von Gemeinschaftsfahrspuren (Fahrstreifen für mehrfach besetzte Kraftfahrzeuge), inklusive Benutzungsrecht für emissionsarme Kraftfahrzeuge, an geeigneten Straßenabschnitten.
  • eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie alle weiteren notwendigen Gesetzesänderungen, um die Nutzung von autonomen Fahrzeugen in Österreich zu erlauben.
  • eine überregionale Raumplanung sowie ein wirksames Bundesraumordnungsgesetz.
  • die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE).
  • die Einführung einer angemessenen Besteuerung von Finanztransaktionen.
  • die Einführung einer progressiven Besteuerung von Einkommen aus Vermögenszuwächsen und Spekulation.
  • die Einführung eines automatischen Mechanismus zur Anpassung der Progressionsstufen in der Einkommensbesteuerung.
  • eine klare Trennung von Geschäfts- und Investmentbereichen der in Österreich tätigen Banken.
  • eine Erhöhung der Transparenz im Banken- und Versicherungssektor aus.
  • die Beibehaltung des Bankgeheimnisses ein, um die Privatsphäre der Bürger im sensiblen finanziellen Bereich zu schützen.
  • dass die unternehmerischen Veröffentlichungspflichten im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ durch eine zeitgemäße, schnellere und kostensparende amtliche Publikationsplattform im Internet ersetzt werden.
  • eine Vereinfachung und Liberalisierung der Ladenöffnungszeit-Regelungen unter Rücksichtnahme auf das Sozial- und Familienleben und die Arbeitnehmerrechte.
  • eine ersatzlose Streichung von §9 und §10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.
  • die Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns in der Höhe von zumindest €8,50 pro Stunde (brutto).
  • , die derzeit 22 Sozialversicherungsträger so weit zusammenzulegen, dass jeweils ein Träger die volle Kompetenz für Pensionsversicherung, Krankenversicherung bzw. Unfallversicherung hat.
  • einen Mindeststundenlohn für prekär Beschäftigte, der sich am Bruttomindeststundenlohn für unselbstständig Erwerbstätige orientiert.
  • die Abschaffung der Aufteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter, Angestellte und Beamte bei Wahrung der Pragmatisierung.
  • eine Entlastung der Selbstständigen, welche sich an den Vorschlägen der Amici delle SVA orientiert.
  • eine sofortige Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensions- und Krankenversicherung.
  • eine Abschaffung des Selbstbehalts von 20% für Geringverdienende bis €14.000 Einkommen im Jahr.
  • die Schaffung einer soziale Absicherung in längeren und somit existenzbedrohenden Krankheitsfällen für Selbstständige.
  • ,dass das Wochengeld für selbstständige Mütter dem von Arbeitnehmerinnen angeglichen wird.
  • eine drastische Reduktion der Exekutionen (derzeit 10% der SVA-Versicherten) und Konkursanträge vonseiten der SVA.
  • die Gleichstellung der Neuen Selbstständigen bei der Gründung.
  • ,dass Selbstständigenvorsorge auf eine freiwillige Basis umgestellt wird.
  • frühere Ausstiegsmöglichkeiten bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung.
  • transparente und periodenrichtige Abrechnung für Sozialversicherungsbeiträge.
  • die Einführung eines Solidareinkommens für alle Pensionisten über 60 Jahre in der Höhe der aktuellen Armutsgrenze.
  • die Finanzierung eines Solidareinkommens durch eine progressive Besteuerung aller Einkommen von Pensionisten älter als 60 Jahre und einem monatlichen Einkommen über der Armutsgrenze.
  • die sofortige Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe.
  • , Lebensmittel vor einer Entsorgung für mindestens 24 Stunden zur freien Entnahme (ohne jegliche Haftung für Qualität oder Verderblichkeit) anzubieten.
  • ein Importverbot für Strom, der durch Kernspaltung produziert wurde.
  • eine klare Auszeichnung von Effizienzvergleichsklassen für alle Gebrauchsgüter.
  • stärkere Transparenz in der Stromwirtschaft.
  • ein Verbot von quecksilberhaltigen Kompaktleuchtstofflampen.
  • einen sofortigen Stopp der Zwangseinführung von Smart Metern.
  • ,dass Kohlendioxid (CO₂) in Gewässer und Untergrund zum Zweck der Lagerung nicht eingeleitet wird.
  • die Rücknahneme der Zulassung von Clothianidin sowie aller anderen Neonicotinoide als Pflanzenschutzmittel.
  • eine Erhöhung des Glasflaschenanteils durch entsprechende Fördermaßnahmen.
  • eine Übernahme sämtlicher in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verzeichneten Rechte in die österreichische Bundesverfassung.
  • die Abschaffung des §188 StGB „Herabwürdigung religiöser Lehren“ sowie die Abschaffung des §248 StGB „Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole“.
  • die Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft.
  • die Wiedereinführung des Untersuchungsrichters in der Strafprozessordnung.
  • einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen und Migranten.
  • eine Erleichterung der Anforderungen für den Übergang in einen dauerhaften Aufenthaltsstatus.
  • einen Stopp des Ausbaus der öffentlichen Beobachtung und Überwachung.
  • höhere Präsenz von Polizei- und Ordnungskräften an potenziellen Kriminalitätsbrennpunkten.
  • einem Evaluationsprojekt Migrationsmöglichkeiten hin zu FLOSS im öffentlichen Dienst zu untersuchen.
  • , die Überwachung der Autobahnen in Niederösterreich sofort zu stoppen und nicht weiter an der Einführung von Erkennungssystemen für KFZ-Kennzeichen in anderen Bundesländern zu arbeiten.
  • eine Ausweitung der Resozialisierungsangebote für junge Straftäter.
  • , dass Vernehmungen der Polizei und Staatsanwaltschaften grundsätzlich in Wort und Bild aufgezeichnet werden.
  • , dass jeder Beschuldigte das Recht hat, ab der ersten Einvernahme einen Anwalt hinzuziehen zu dürfen.
  • Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe.
  • freien und automatischen Informationsaustausch zwischen österreichischen Banken und Finanzbehörden anderer Länder bezüglich Konten ausländischer Staatsbürger bei österreichischen Banken.
  • eine steuerliche Schlechterstellung von Kapitalanlagegesellschaften und Zweckgesellschaften.
  • die strikte Trennung von Staat und Religion in allen Bereichen.
  • die Abschaffung des der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche eingeräumte Privilegs der Entsendung eines Vertreters in den Publikumsrat gemäß §28 ORF-G.
  • , dass der Religionsunterricht in öffentlichen Schulen durch einen Ethikunterricht für alle ersetzt wird.
  • , dass Kruzifixe oder andere religiöse oder weltanschauliche Symbole aus Schulgebäuden des Bundes und der Länder zu entfernt bzw. deren Anbringung untersagt werden.
  • , dass die bisher von Militärseelsorgern erbrachten Leistungen von gesetzlich geprüften Lebens- und Sozialberatern oder Psychologen erbracht werden.
  • , dass die Republik Österreich die Praxis der gesetzlichen Anerkennung von Kirchen oder Religionsgesellschaften einstellt.
  • ,dass eine Vermischung von politischer Arbeit und Glaubensgerüsten egal welcher Art (Religion, Esoterik, …) vermieden wird.
  • eine ersatzlose Abschaffung des Bundesrats.
  • als Sofortmaßnahmen zur Verwaltungsreform die Umsetzung des Rechnungshof-Berichts zur Verwaltungsreform sowie der Empfehlungen des Österreich-Konvents (soweit diese noch aktuell sind).
  • eine umfassende Strukturreform, um die Verwaltung zu entschlacken und Steuergeld einzusparen.
  • eine deutliche Reduktion der Zahl der Gemeinden von derzeit fast 2.400 Gemeinden auf deutlich unter 1.000 Gemeinden.
  • eine Reduktion der Zahl der Bezirke.
  • eine Reduktion der überbordenden und teuren Verwaltung.
  • , die Länder als historisch-kulturelle Regionen beizubehalten und als Legislativ- und Verwaltungsebene mittelfristig abzuschaffen.
  • gewählte Bezirkstage und Bezirksvorstehende als Ersatz für Landtage und Landeshauptläute.
  • Im Sinne der Transparenz eine Informationspflicht der Verwaltung.
  • online eine zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, die die Verwaltung betreffen.
  • Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften gegenüber heterosexuellen Lebensgemeinschaften in allen Belangen.
  • künstliche Befruchtung auch für alleinstehende Frauen zu ermöglichen.
  • , die eingetragene Partnerschaft entweder auch für heterosexuelle Paare zu ermöglichen oder abzuschaffen.
  • die Aufnahme eines Verbots der Benachteiligung und Diskriminierung auf Basis von sexueller Orientierung, Lebensweise oder politischer Meinung in B-VG Artikel 7 Ziffer (1).
  • Die Möglichkeit eines legalen Schwangerschaftsabbruch bis inklusive zum 3. Schwangerschaftsmonat.
  • , dass kostenlose Kurse zur Bewusstseinsbildung für die Rolle der Elternschaft für werdende neue Eltern und Adoptierende angeboten werden.
  • die Akzeptanz „alternativer“ Gemeinschaften mit Kindern neben dem „klassischen“ Familienmodell.
  • bei der Erfassung des biologischen Geschlechts neben „männlich“ und „weiblich“ zusätzlich die Option „keine Angabe“ zuzulassen.
  • verpflichtenden aufklärerischen Sexualkundeuntericht an Schulen.
  • , dass geschlechtsangleichende Operationen nur mit dem Einverständnis der betroffenen intersexuellen Person durchgeführt werden dürfen.
  • sofortigen Kündigungsschutz für beide Elternteile ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Schwangerschaft.
  • eine Erweiterung der Fortbildungsverpflichtung von Pflegekräften, um den modernen pflegerischen und medizinischen Anforderungen gerecht zu werden.
  • eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Daten von klinischen Studien.
  • eine stärkere Aufklärung über psychische Erkrankungen.
  • die Verbesserung der psychiatrischen und psychologischen Versorgung sowohl im Hinblick auf therapeutische Angebote für die Betroffenen als auch auf die Aus- und Weiterbildung sowie die Einkommenssituation des Pflegepersonals und der Ärzte.
  • eine Ausweitung des bereits bestehenden Zuschusssystems auf einen vollständigen Kostenersatz bei Psychtherapie.
  • die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, durch die es dem Staat ermöglicht wird, unter Umgehung des Patentinhabers schnellstmöglich Lizenzen für die Produktion von Medikamenten zu vergeben, falls die Gesundheit oder gar das Leben von Menschen bedroht sind.
  • Verhütungsmittel, Schwangerschaftsabbrüche in öffentlichen Spitälern und HPV-Impfung auf Krankenschein.
  • die Personalausstattung in Pflegeheimen an die Minutenwerte des Bundespflegegeldgesetzes anzupassen.
  • die Einführung einer verlässlichen und vollwertigen Ernährung, einschließlich Optionen für Vegetarier und Veganer, in Senioren-/Pflegeheimen, Gefängnissen, Bildungseinrichtungen, Bundesheer, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
  • ein Verbot von medizinisch nicht indizierten Eingriffen in den Körper eines Kindes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
  • die Einführung einer Kennzeichnungspflicht entsprechend dem Bio-Siegel in der Gastronomie.
  • die Einführung eines EU-weiten Bio-Siegels, welches deutlich striktere Kritieren formuliert.
  • die Einführung eines EU-weiten Siegels, welches sich auf die nachhaltige Herstellung eines Produkts bezieht.
  • die Einführung einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht für Produkte, die die Kriterien für das EU-weit verbindliche Bio-Siegel nicht erfüllen.
  • , dass ein Rücktritt von im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, möglich sein soll.
  • die objektive und vorurteilsfreie Bewertung und Handhabung aller psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Sucht- und Gefahrenpotenzials.
  • eine Reform des Suchtmittelgesetzes, welche sich an der Lebensrealität der Bürger orientiert und wissenschaftliche und medizinische Fakten berücksichtigt.
  • die Abschaffung der Strafverfolgung bei Besitz von Cannabis und Anbau zum Eigenbedarf bzw. im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Rahmens (z. B. in Cannabis-Clubs).
  • , dass Österreich eine Aufklärungskampagne über den Missbrauch von AD(H)S-midkamenten ins Leben ruft.
  • eine Einführung eines Diamorphin-Programmes nach deutschem Vorbild.
  • , die Wahlen zum Europäischen Parlament terminlich von Juni auf Mai vorzuverlegen und statt an vier Tagen (Donnerstag bis Sonntag) nur noch an zwei Tagen (Samstag und Sonntag) abzuhalten.
  • auf europäischer Ebene Wahlrechtsreformen analog zu den Forderungen, die wir auch auf nationaler Ebene zur Stärkung und Verbesserung der demokratischen Teilhabe vorschlagen.
  • , dass die Hälfte der Mitglieder des Europäischen Parlaments auf europäischen Listen statt auf nationalen Listen gewählt werden soll.
  • , dass das Initiativrecht auf EU-Ebene in vollem Umfang und einzig und allein dem Europäischen Parlament zusteht.
  • , das Europäische Parlament zu einem Zweikammerparlament auszubauen und die legislativen Funktionen des Rats der Europäischen Union abzuschaffen.
  • , dass das Europäische Parlament in Zukunft nur noch in Brüssel tagt.
  • , die Europäische Kommission durch eine Europäische Regierung zu ersetzen, die dezidiert auf gesamteuropäischer Ebene die Aufgaben einer Regierung auf nationalstaatlicher Ebene wahrnimmt.
  • die Zusammenlegung der Ämter des derzeitigen Präsidenten der Europäischen Kommission und des Präsidenten des Europäischen Rates zum Präsidenten der Europäischen Regierung.
  • , dass ein gewisser Mindestanteil der Europäischen Regierungsmitgliedern aus „kleinen“ Mitgliedsstaaten stammen muss sowie dass eine gewisse Mindestquote für eine ausgewogene Repräsentation beider Geschlechter sorgt.
  • , dass sich jedes designierte Regierungsmitglied der Europäischen Regierung einzeln einem Hearing des Europäischen Parlaments stellt.
  • eine Anhebung der Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit auf 0.7% des Bruttosozialprodukts.
  • in Bezug auf die ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats mit Vetorecht zumindest für eine Abschaffung des Vetorechts.
  • eine weitergehende Reform des UNO-Sicherheitsrats aus, welche die Sitzverteilung an die Bevölkerungsverhältnisse der Staaten anpasst und eine möglichst ausgewogene Repräsentation verschiedener Kontinente und Kulturkreise zum Ziel hat.
  • eine Abschaffung der Wehrpflicht (und damit auch der Ersatzdienste) und eine Umwandlung des österreichischen Bundesheeres in ein Berufsheer.
  • , den freien Zugang zum Internet und seinen Inhalten auch weiterhin zu gewährleisten.
  • , die Gebührenpflicht auf Inhaber einer aktiven ORF-Karte oder ähnlicher Entschlüsselungseinrichtungen zu beschränken.
  • eine Beibehaltung der Gebührenbefreiung für Studierende, Schüler, Mindestsicherungsbeziehende und Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen.
  • eine Abschaffung der Parteienvertreter im ORF-Stiftungsrat.
  • die Transparenz der Entscheidungen von Rundfunkräten.
  • die Entsendung eines Interessenvertreters der Internetbenutzer in den ORF-Publikumsrat.
  • die Umwandling der Presseförderung zu einer Medienförderung.
  • eine Erweiterung des Tierschutzgesetzes, die den tierschutzrechtlichen Umgang mit Heimtieren regeln soll.
  • gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung.
  • ein Verbot des Vertriebs von Stopfleber sowie allen anderen von derart behandelten Tieren stammenden Produkten.
  • verstärkte Transparenz und Aufsicht in der Glücksspielindustrie.
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