Benutzer:Romario/TO LPT-NOE 2013-1
Akkreditierung
Wahl der Moderatoren, Sitzungsleitung, Wahlkommission, Protokollführer
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Abstimmung über Tagesordnung
- Abstimmung über Versammlungsordnung
- Wahl der Moderatoren und Sitzungsleitung
- Wahl der Wahlkommission
- Wahl der Protokollführer
Begrüßung durch Moderatoren und den LV
Kassabericht (LGF+RP)
- Kassabericht der Landesgeschäftsführung/des LSM
- Abstimmung über Entlastung
Vorstandsbericht (LV)
- Tätigkeitsberichte der Landesvorstände
- Abstimmung über Entlastung
Bericht des Abgesandten zum Länderrat
- Tätigkeitsbericht
- Abstimmung über Entlastung
Abstimmung über LGO -Änderungen
A01 Änderung von §5(6) der Landesgeschäftsordnung (Unterorganisationen)
Eingebracht: 29.12.2012 15:49:25 Uhr https://lqfb.piratenpartei.at/draft/show/3200.html
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(6) wie folgt geändert werden:
Alter Text
(6) LO Mitglieder können eine direkt der LO zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Die Gründung einer Unterorganisation muss durch den NÖ ELV genehmigt werden. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt die Zustimmung des NÖ ELV und mindestens 3 Piratenparteimitglieder.
Neuer Text
(6) Unterorganisationen
i. Pro Wahlbezirk laut NÖ Landeswahlordnung 1992 (Stand vom 09.12.2011) kann eine Bezirksorganisation als Unterorganisation der Landesorganisation Niederösterreich gegründet werden.
ii. Als Unterorganisation einer Bezirksorganisation kann pro Gemeinde eine Ortsorganisation gegründet werden. Existiert noch keine entsprechende Bezirksorganisation und keine andere Ortsorganisation im Bezirk, so übernimmt die Ortsorganisation bis zur Gründung einer Bezirksorganisation die Agenden der Bezirksorganisation.
iii. Die Gründung einer Unterorganisation kann durch den erweiterten Landesvorstand innerhalb von 14 Tagen nach der Gründungsmeldung der Unterorganisation an den erweiterten Landesvorstand abgelehnt werden. Wird die Gründung der Unterorganisation vom erweiterten Landesvorstand abgelehnt, so ist ohne Verzug nach der Entscheidung des erweiterten Landesvorstandes eine Basisabstimmung über die Genehmigung der Unterorganisation innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich auf einem Landesparteitag oder durch ein von Satzung und Ordnungen der Piratenpartei Österreichs legitimiertes elektronisches Medium durchzuführen. Bis zum Ende der Abstimmung gilt die Gründung der Unterorganisation als nicht genehmigt.
Begründung
Die bisherige Definition ist zu unklar und die Gründung einer Unterorganisation soll nicht durch Untätigkeit eines Organs verhindert werden. Eine Ablehnung soll durch Aktivität erfolgen. Die Gründung einer Unterorganisation ist ein Beschluss der Basis und sollte daher bei einer möglichen Ablehnung durch den erweiterten Landesvorstand der gesamten Basis zur Abstimmung vorgelegt werden.
G01 Gegenantrag Menodoros
Eingebracht: 08.01.2013 um 17:55:39 Uhr https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1765.html
Korrektur des ursprünglichen Textes
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(6) wie folgt geändert werden:
Alter Text
(6) LO Mitglieder können eine direkt der LO zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Die Gründung einer Unterorganisation muss durch den NÖ ELV genehmigt werden. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt die Zustimmung des NÖ ELV und mindestens 3 Piratenparteimitglieder.
Neuer Text
(6) Unterorganisationen
i. Pro Wahlbezirk laut NÖ Landeswahlordnung 1992 (Stand vom 09.12.2011) kann eine Bezirksorganisation als Unterorganisation der Landesorganisation Niederösterreich gegründet werden.
ii. Als Unterorganisation einer Bezirksorganisation kann pro Gemeinde eine Ortsorganisation gegründet werden. Existiert noch keine entsprechende Bezirksorganisation und keine andere Ortsorganisation im Bezirk, so übernimmt die Ortsorganisation bis zur Gründung einer Bezirksorganisation die Agenden der Bezirksorganisation.
iii. Für die Gründung einer Unterorganisation sind mindestens 3 Mitglieder der Landesorganisation Niederösterreich notwendig. Diese Mitglieder dürfen mit den folgenden Ausnahme keiner Unterorganisation der Landesorganisation Niederösterreich angehören. Bei der Grüdnung einer Bezirksorganisation dürfen diese Mitglieder einer der Bezirksorganisation zugehörigen Unterorganisation angehören.
iv. Die Gründung einer Unterorganisation kann durch den erweiterten Landesvorstand innerhalb von 21 Tagen nach der Gründungsmeldung der Unterorganisation an den erweiterten Landesvorstand abgelehnt werden. Wird die Gründung der Unterorganisation vom erweiterten Landesvorstand abgelehnt, so ist ohne Verzug nach der Entscheidung des erweiterten Landesvorstandes eine Basisabstimmung über die Genehmigung der Unterorganisation innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich auf einem Landesparteitag oder durch ein von Satzung und Ordnungen der Piratenpartei Österreichs legitimiertes elektronisches Medium durchzuführen. Bis zum Ende der Abstimmung gilt die Gründung der Unterorganisation als nicht genehmigt.
Begründung
Die bisherige Definition ist zu unklar und die Gründung einer Unterorganisation soll nicht durch Untätigkeit eines Organs verhindert werden. Eine Ablehnung soll durch Aktivität erfolgen. Die Gründung einer Unterorganisation ist ein Beschluss der Basis und sollte daher bei einer möglichen Ablehnung durch den erweiterten Landesvorstand der gesamten Basis zur Abstimmung vorgelegt werden.
G02 Gegenantrag PiratPapaJoe
Eingebracht: 08.01.2013 um 11:12:30 Uhr https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1865.html
LGO §5(6) ist hinreichend genau, soll bleiben, wie sie ist.
(6) LO Mitglieder können eine direkt der LO zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Die Gründung einer Unterorganisation muss durch den NÖ ELV genehmigt werden. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt die Zustimmung des NÖ ELV und mindestens 3 Piratenparteimitglieder.soll bleiben wie er ist.
Begründung:
- Eine ELV Sitzung muss 7 Tage Vorlauf mindestens haben, d.h. 7 Tage sind schon mal abzuziehen und wenn dann kein Termin möglich ist, wirds automatisch genehmigt. Es gibt keinen Grund hier für Dringlichkeit von 14 Tagen und einer automatischen Genehmigung.
- So etwas geschieht einmalig. d.h. hier unser LGO zu verkomplizieren ist Energie und Komplexität an der falschen Stelle.
- Für eine regelkonforme Gründung einer Organisation MUSS es eine zweite Instanz geben, die sich das ansieht. "4-Augen" Prinzip. kein Automatismus.
- derzeit ist das Regelwerk als "Unterorganisation" formuliert. d.h. es können sich auch Orte als Organisation zusammenschließen. Oder ein Ort allein mit "Friends". Es muss nicht unbedingt eine Bezirksorganisation sein, oder genau definierte Ortsorganisation. Und Statutarstädte sind streng genommen kein Bezirk. Das Regelwerk müsste genauer ausformuliert werden um alle Konstellationen abzudecken.
- Eine Basisabstimmung über die Genehmigung der Unterorganisation ??? Ach bitte, warum nicht gleich ein automatischer Mißtrauensantrag gegenüber dem ELV... Und automatische Neuwahl.... Ich bin sicher Fred aus Gmünd wird sich wahnsinnig für die Bezirksorganisation in Wiener Neustadt interessieren.... und falls nicht, muss er sich jetzt eben damit beschäftigen.
Das ist wie bei der Programmierung. Ich kanns mir einfach machen und for (i=1;i<10;i++) { printf ("%d",$i); } schreiben oder 10mal untereinander schreiben , printf ("1"); printf("2"), ..... Machen wirs doch nicht komplizierter als nötig.
G03 Gegenantrag Chilli
Eingebracht: 07.01.2013 06:21:59 Uhr https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1866.html
Demokratische Vorgangsweise bei Gründung von Unterorganisationen
Alter Text
(6) LO Mitglieder können eine direkt der LO zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Die Gründung einer Unterorganisation muss durch den NÖ ELV genehmigt werden. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt die Zustimmung des NÖ ELV und mindestens 3 Piratenparteimitglieder.
Neuer Text
(6) LO Mitglieder können eine direkt der LO zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Die Gründung einer Unterorganisation muss durch den NÖ ELV genehmigt werden. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt die Zustimmung des NÖ ELV und mindestens 3 Piratenparteimitglieder. Dir Gründungsveranstaltung der Unterorganisation muß mindestens 14 Tage zuvor allen dieser Unterorganisation angehörigen Mitgliedern und dem ELV mitgeteilt werden.
Begründung
Mit der derzeitigen Regelung können sich zB. drei Leute eines Bezirkes zusammensetzen und beschließen, dass sie die Bezirksorganisation sind, und eventuelle Ämter auf sich aufteilen. Selbst wenn der Bezirk aus 100 Mitgliedern besteht. Das wäre natürlich das Gegenteil von Basisdemokratisch. Damit das nicht passiert muß die Gründung einer Unterorganisation allen betroffenen angekündigt werden. Sollten Organe gewählt werden hat dies entsprechend der LWO zu geschehen. Da in der Vergangenheit die Vorgansweise für LO Gründung nicht sinngemäß auf die Gründung von Unterorganisationen heruntergebrochen wurde, ist dieser Zusatz offenbar notwendig.
G04 Gegenantrag Flynn
Eingebracht: 08.01.2013 08:54:36 Uhr https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1882.html
Änderung von §5(6), ELV Beschluss bleibt bestehen mit Option GV und 21 Tage Frist
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(6) wie folgt geändert werden:
Alter Text
(6) LO Mitglieder können eine direkt der LO zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Die Gründung einer Unterorganisation muss durch den NÖ ELV genehmigt werden. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt die Zustimmung des NÖ ELV und mindestens 3 Piratenparteimitglieder.
Neuer Text
(6) Unterorganisationen
i. Pro Wahlbezirk laut NÖ Landeswahlordnung 1992 (Stand vom 09.12.2011) kann eine Bezirksorganisation als Unterorganisation der Landesorganisation Niederösterreich gegründet werden.
ii. Als Unterorganisation einer Bezirksorganisation kann pro Gemeinde eine Ortsorganisation gegründet werden. Existiert noch keine entsprechende Bezirksorganisation und keine andere Ortsorganisation im Bezirk, so übernimmt die Ortsorganisation bis zur Gründung einer Bezirksorganisation die Agenden der Bezirksorganisation.
iii. Die Gründung einer Unterorganisation kann durch den erweiterten Landesvorstand innerhalb von 21 Tagen nach Einreichung des Gründungsprotokolls der Unterorganisation an den erweiterten Landesvorstand abgelehnt werden.
Bis zur Entscheidung durch den ELV gilt die Gründung der Unterorganisation als nicht genehmigt.
iiii. Alternativ kann eine Unterorganisation von der Generalversammlung der Überorganisation genehmigt werden, sofern der Antrag dazu fristgerecht eingereicht wurde.
Begründung
Die Entscheidung des ELV's sollte meiner Meinung nach stehen bleiben. Es kann ja zu einer LGV ein entsprechender Antrag eingebracht werden, um eine Unterorganisation von der Basis anerkennen zu lassen. Die Frist sollte mit Eingelangung des Protokolls beim ELV beginnen. Ausserdem halte ich eine Frist von 21 Tagen für besser, da man ja 7 Tage zum Einberufen des ELV verliert.
G05 Gegenantrag XimeX
Eingebracht: 12.01.2013 um 15:41:44 Uhr https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1885.html
14 Tage vorher Ankündigen, 21 Tage Entscheidungsfrist für ELV, Basisentscheidung bei Ablehnung
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(6) wie folgt geändert werden:
Alter Text
(6) LO Mitglieder können eine direkt der LO zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Die Gründung einer Unterorganisation muss durch den NÖ ELV genehmigt werden. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt die Zustimmung des NÖ ELV und mindestens 3 Piratenparteimitglieder.
Neuer Text
(6) Unterorganisationen
i. Pro Wahlkreis laut NÖ Landtagswahlordnung 1992 (Stand vom 09.01.2013) kann eine Bezirksorganisation als Unterorganisation der Landesorganisation Niederösterreich gegründet werden.
ii. Als Unterorganisation einer Bezirksorganisation kann pro Gemeinde eine Ortsorganisation gegründet werden. Existiert noch keine entsprechende Bezirksorganisation und keine andere Ortsorganisation im Wahlkreis, so übernimmt die Ortsorganisation bis zur Gründung einer Bezirksorganisation die Agenden der Bezirksorganisation.
iii. Eine Unterorganisation besteht aus mindestens 3 Mitgliedern.
iv. Die Gründungsveranstaltung der Unterorganisation muss mindestens 14 Tage zuvor allen der Überorganisation angehörigen Mitgliedern und dem ELV mitgeteilt werden.
v. Die Gründung einer Unterorganisation kann durch den erweiterten Landesvorstand innerhalb von 21 Tagen nach Einreichung des Gründungsprotokolls der Unterorganisation an den erweiterten Landesvorstand abgelehnt werden. Bis zur Entscheidung durch den ELV gilt die Gründung der Unterorganisation als nicht genehmigt.
vi. Wird die Gründung der Unterorganisation vom erweiterten Landesvorstand abgelehnt, so ist ohne Verzug nach der Entscheidung des erweiterten Landesvorstandes eine Basisabstimmung über die Genehmigung der Unterorganisation innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich auf einem Landesparteitag oder durch ein von Satzung und Ordnungen der Piratenpartei Österreichs legitimiertes elektronisches Medium durchzuführen. Bis zum Ende der Abstimmung gilt die Gründung der Unterorganisation als nicht genehmigt.
Begründung
Alles was gefordert wird in einem Antrag.
Also: 14 Tage vorher Ankündigen, 21 Tage Entscheidungsfrist für ELV, Basisentscheidung bei Ablehnung, min 3 Mitglieder
A02 Änderung von §13 der Landesgeschäftsordnung - Misstrauensantrag
Eingebracht: 21.12.2012 um 13:49:03 Uhr https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1737.html
Die Landesgeschäftsordnung soll in §13 wie folgt geändert werden:
Alter Text
(1) Ein Misstrauensantrag kann an ein Mitglied eines Organs gestellt werden, wenn mind. 10% der stimmberechtigten Mitglieder der LO oder ein Mitglied desselben Organs dem das vom Misstrauensantrag betroffenen Mitglied angehört, diesen unterstützt.
(2) Nach Einlangen des Misstrauensantrags bei der LGF muss diese binnen 3 Wochen eine BZV Sitzung einberufen und den Misstrauensantrag auf die Agenda setzen. Der Misstrauensantrag ist erfolgreich, wenn 2/3 des BZV ihn befürworten. Das Mitglied verliert damit das vom Misstrauensantrag betroffene Amt.
Neuer Text
(1) Misstrauensanträge für Organe der Landesorganisation Niederösterreich und deren Unterorganisationen werden nach Bundessatzung §19 und den hier nachfolgenden Absätzen geregelt.
(2) Die in Bundessatzung §19(1) verwendete Variable "x" ist die Gesamtanzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Landesorganisation Niederösterreich. Ist der Misstrauensantrag gegen ein Organ einer Unterorganisation der Landesorganisation Niederösterreich gerichtet, so ist die Variable "x" die Anzahl der Mitglieder der betroffenen Unterorganisation.
(3) Die in Bundessatzung §19(4) genannten Parteimitglieder müssen Mitglied der Landesorganisation Niederösterreich sein. Ist der Misstrauensantrag gegen ein Organ einer Unterorganisation der Landesorganisation Niederösterreich gerichtet, so müssen die Mitglieder der betroffenen Unterorganisation angehören.
Begründung
Durch die auf der Bundesgeneralversammlung beschlossenen neuen Regelung von Misstrauensanträgen kann auf diese verwiesen werden.
Wahl der Liste zur Landtagswahl
Kandidaturen zur Landtagswahl
Wahlbezirk 01 Amstetten
- RotaRuptura
Wahlbezirk 02 Baden
- XimeX
Wahlbezirk 03 Bruck an der Leitha
Wahlbezirk 04 Gänserndorf
- Rudolf
- Waltbon
Wahlbezirk 05 Gmünd
Wahlbezirk 06 Hollabrunn
- Flinker Hirsch
Wahlbezirk 07 Horn
Wahlbezirk 08 Korneuburg
- Jack Sparrow
Wahlbezirk 09 Krems an der Doanu
Wahlbezirk 10 Lilienfeld
Wahlbezirk 11 Melk
Wahlbezirk 12 Mistelbach
- Strizzi
Wahlbezirk 13 Mödling
- fm65
Wahlbezirk 14 Neunkirchen
Wahlbezirk 15 Scheibbs
Wahlbezirk 16 St. Pölten
- albert3100
Wahlbezirk 17 Tulln
Wahlbezirk 18 Waidhofen an der Thaya
Wahlbezirk 19 Wien-Umgebung
- aesculap
Wahlbezirk 20 Wiener Neustadt
Wahlbezirk 21 Zwettl
Ende
Anhang
Vorstellung der Kandidaten
Bernhard 'Burnoutberni' Hayden
Kurzbiographie:
Ich bin Schüler im 5. und letzten Jahrgang der HAK Baden. Seit ich im Februar 2012 Mitglied der Piratenpartei wurde, war ich an der Gründung der Landesorganisation Niederösterreich beteiligt, war ich in der Landesgeschäftsführung und später im Länderschiedsgericht für die Landesorganisation Niederösterreich tätig, engagierte ich mich in der TF:Netzpolitik und habe ich diverse technische (zB. Newsletter-System), inhaltliche (Hauptsächlich Netzpolitik) und organisatorische (Planung des LPT2012-2) Aufgaben übernommen.
Motivation:
Meine Motivation ist - so wie ich glaube, bei jedem der Kandidaten in dieser Liste - nicht der finanzielle Anreiz oder das reine Streben nach Macht. Es geht mir darum die Prinzipien piratige Politik mit in den Nationalrat transportieren zu dürfen und dabei meine persönlichen Fähigkeiten vollends einbringen zu können. Ganz oben auf der Liste dieser Prinzipien stehen Transparenz und demokratische Teilhabe. Beide gehen mit einander Hand in Hand, denn solange es für die Wählerinnen und den Wähler keinen Überblick über die Tätigkeiten des Staates hat, führen sich direkt-demokratische Instrumente ad absurdum. Neben unseren Prinzipien möchte ich in meiner Tätigkeit als Nationalrat besonders unsere inhaltliche Arbeit in der Netz- sowie in der Bildungspolitik unterstreichen, festigen und in die Legislatur der Republik Österreich einfließen lassen. Mein Wissen auf diesen Gebieten, sowie meine Genauigkeit, Zielstrebigkeit und meine rasche Anpassungsfähigkeit an neue Gegebenheiten werden mir auf dem Weg dorthin von Hilfe sein.
Andreas Jack Sparrow Hoffleit
Wohnort: [Stockerau]
geb.: [25.01.1972]
Tel.: [06643248668]
email: [jack.sparrow@piratenpartei.at]
Beruf: Angestellter
Kurzbiographie: (Geb. 1972 in Wien, Matura, Studium Rechts- und Erdwissenschaften (abgebrochen), seit 1996 in der Telekommunikationsbranche tätig, Mitarbeit in mehreren Projekten,seit 25.11.2012 in der Landesgeschäftsführung der Piratenpartei NÖ tätig, Initiator und Vorsitzender des Piratentreffens in Stockerau.
Motivation: Mein Motto: Wer aufgibt, hat schon verloren! Demokratie bedeutet Freiheit. Man ist jedoch nicht frei nichts zu tun, im Gegenteil, diese Freiheit bedeutet Verantwortung. Jeden Tag an dem wir nichts tun, kostet uns (der Gesellschaft) wieder ein Stück mehr Demokratie. Die letzten Geschehnisse auf der politischen Bühne Österreichs haben gezeigt, wie es um unsere Demokratie steht.
Andreas 'Strizzi' Fehlmann
Wohnort: Falkenstein
geb.: 02. August 1991
Tel.: 0664/750 27 104
email: a.fehlmann@gmx.at
Beruf: Weinhändler im Familenbetrieb
Kurzbiographie:
Geboren 1991 in Mistelbach, Matura an der HBLA und BA für Wein- und Obstbau Klosterneuburg, derzeit arbeite ich im Familienbetrieb,
Pirat bin ich erst seit Kurzem und freue mich auf die Arbeit in der Partei
Motivation: Die Werte, die die Piratenpartei vertritt, allem voran die Freiheit von Wissen, Bildung und Kultur sind für mich Vorraussetzungen für eine moderne, offene und nicht zuletzt glückliche Gesellschaft! Daher habe ich es mir zum Ziel gesetzt diese Werte zu verbreiten und den Menschen zu zeigen, dass es auch Politik gibt, die nachhaltig, transparent und innovativ ist.
Christian aesculap Fabi
Wohnort: Klosterneuburg geb.: 18. Juli 1965
Tel.: 0664/3377737 email: aesculap@piratenmail.at (bzw.: aesculap9@gmail.com) Beruf: Projektleiter
Kurzbiographie:
1983 HBLVA Rosensteingasse - technische Chemie abgeschlossen; Handel mit Chemikalien und Filteranlagen. Geschäftsführung einer salzburger Anlagenbaufirma und einer IT-Firma. Weltweite Projekte in Lebensmittelindustrie, Automatisierungstechnik und komplexen Logistikanlagen. Alleinerzieher eines 8jährigen . Derzeit: ohne Beschäftigung.
Motivation:
Meine politische Hauptziel ist die Öffnung des Gesellschaft für neue Arbeitsmodelle um den Herausforderungen der komplexeren Familienstrukturen gerecht zu werden. Insbesonders für Alleinerzieher und um älter werdende Menschen sinnvoll länger im Arbeitsprozess zu halten möchte ich mich bemühen.
Thomas 'XimeX' Rupprecht
Wohnort: Hernstein
geb.: 03. März 1990
email: ximex@piratenpartei.at
Beruf: Student
Kurzbiographie:
Maturiert in Maschinenbau & Anlagentechnik an der HTL Mödling, Studium: Geoinformatik an der FH Wr. Neustadt
Piratenbewegung seit 2011 verfolgt. Seit 24.10.2012 offizieller Pirat.
Motivation:
Ich schätze mal wie bei 99% aller Piraten, die Politik zum besseren zu verändern (Transparenz, mehr Teilhabe, ...). Durch den immer größer werdenden Frust auf die alt eingesessenen Parteien, platzte mir dann irgendwann der Kragen und hab mich entschlossen es selbst (mit Hilfe anderer Gleichgesinnter) in die Hand zu nehmen.
Die wichtigsten Themen die ich vertreten will sind Transparenz und Demokratie/Teilhabe. Sind die 2 Punkte einmal umgesetzt lösen sich die anderen Probleme so gut wie von selbst. Natürlich dürfen aber auch diese nicht zu kurz kommen.
Walter 'Waltbon' Bonhardi
Wohnort: Strasshof an der Nordbahn
geb.: 28.07.1965
Tel.: +43 676 528 49 24
email: waltbon@piratenpartei.at
Beruf: Unternehmer im Bereich Außenwerbung, Druck, Kopie und Montagen sowie Mechatronikermeister für Bürokommunikationstechnik' Kurzbiographie:1965 in Wien geboren, 1984 Lehrausbildung bei AEG-Austria als Starkstrommonteur, 1997 Meisterbrief für Mechatronik und selbstständig. Bin seit 1985 in Niederösterreich wohnhaft und seit 31.5.2012 Pirat.
Motivation: Möglichkeiten schaffen für ein selbstbestimmtes freies Leben in Harmonie. Wer nicht selbst mitbestimmt über den werden andere möglicherweise zu seinen Nachteil bestimmen. Ich bin teamfähig, kann auch andere Meinungen akzeptieren, wenn ich von einer Sache sehr überzeugt bin kann ich auch etwas stur sein, kann aber auch gut vermitteln und sachlich über Themen diskutieren. Habe einige Piratentreffen organisiert. In Mistelbach vor kurzem gemeinsam mit Jack Sparrow. Versuche die Niederösterreichischen Piraten besser zu organisieren und zusammenzubringen. Denn nur gemeinsam sind wir stark. Einzelkämpfer werden ihre Energien zu schnell verbrauchen und scheitern. Wir müssen jetzt aktiv sein, denn im März 2013 ist es zu spät. Mit "Wir" meine ich: Alle die welche genauso oder ähnlich denken, das jetzt die Zeit für Veränderung ist.