AG:Wahlen/GO

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Die AG:Wahlen versteht sich als Unterstützer bei Wahlkämpfen

  • Die aktuellen Tätigkeiten und deren Status sind im Wiki hinterlegt
  • Die AG:Wahlen gibt keine offiziellen Stellungnahmen im Namen der PPÖ ab.
  • Die AG Wahlen ist nur mit Aufgaben befasst, die mit dem Antreten bei Wahlen zu tun hat.
  • Die AG Wahlen nutzt die Dienste unterschiedlicher anderer AG (AG Medien, AG Design, AG Technik, Pirate Academy)
  • Die AG Wahlen macht keinerlei programmatische Arbeit.
  • Die AG Wahlen ist nicht mit der Auswahl von Kandidaten für Wahllisten befasst.

Interne Kommunikation

Die Kommunikation zwischen den Kernmitgliedern und den Interessenten der Arbeitsgruppe wird über die durch die von der AG: Technik bereitgestellten Kommunikationswerkzeuge abgewickelt.

Ist die AG:Technik nicht im Stande, geeignete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, nutzt die AG:Wahlen ergänzend Werkzeuge nach eigenem Ermessen. Die Kommunikation zwischen den Kernmitgliedern der AG:Wahlen kann auf die Kernmitglieder der Arbeitsgruppe beschränkt werden.

Mitglieder

Es wird zwischen Interessenten und Kernmitgliedern unterschieden. Interessent ist eine Person mit Interesse an regelmäßiger Mitarbeit an der AG:Wahlen

Jeder kann als Interessent der AG jederzeit beitreten. Jeder kann ohne Angabe von Gründen als Interessent zurücktreten.

Kernmitglied ist ein Pirat, der in der Arbeitsgruppe:Wahlen stimmberechtigt ist. Interessenten und Kernmitglieder der AG:Wahlen werden im Wiki auf der Übersichtsseite der AG:Wahlen gepflegt. Interessenten und Kernmitglieder beteiligen sich aktiv an der Arbeit der Arbeitsgruppe und übernehmen Aufgaben

  • Jeder Pirat kann die Kernmitgliedschaft in der AG:Wahlen beantragen.
  • Über den Mitgliedsstatus entscheiden die Kernmitglieder der AG:Wahlen durch absoluten Mehrheitsbeschluss.
  • Kernmitglieder können auf eigenen Wunsch austreten
  • Die Arbeitsgruppe besteht aus mindestens 2 Kernmitgliedern.
  • Die Arbeitsgruppe wird vom BV oder EBV legitimiert.

Beschlüsse

Die AG:Wahlen fasst keine Beschlüsse, sondern ist ein Koordinierungsinstrument für die Arbeit seiner Kernmitglieder.

Auflösen der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe wird durch BV-Beschluss aufgelöst (oder ruhend gestellt?), wenn die AG:Wahlen über 1 Monat hinweg weniger als 2 Kernmitglieder aufweist.

Änderungen dieser GO

Änderungen dieser GO werden von einer absoluten Mehrheit der Kernmitglieder beschlossen und dem BV zur Kenntnis gebracht.

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