AG:Urheberrecht/GO

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Inhaltsverzeichnis

Die AG:Urheberrecht versteht sich als inhaltliche Arbeitsgruppe

  • Die aktuellen Tätigkeiten und deren Status sind im Wiki hinterlegt
  • Die AG ist nur mit Aufgaben befasst, die mit dem Urheberrecht kausal in Verbindung stehen
  • Die AG:Urheberrecht nutzt die Dienste unterschiedlicher anderer AG (AG Medien, AG Design, AG Technik, Pirate Academy)
  • Die AG:Urheberrecht macht reine programmatische Arbeit.

Interne Kommunikation

Die Kommunikation zwischen den Kernmitgliedern und den Interessenten der Arbeitsgruppe wird über die durch die von der AG: Technik bereitgestellten Kommunikationswerkzeuge abgewickelt.

Ist die AG:Technik nicht im Stande, geeignete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, nutzt die AG:Urheberrecht ergänzend Werkzeuge nach eigenem Ermessen. Die Kommunikation zwischen den Kernmitgliedern der AG:Urheberrecht kann auf die Kernmitglieder der Arbeitsgruppe beschränkt werden.

Mitglieder

Es wird zwischen Interessenten und Kernmitgliedern unterschieden. Interessent ist eine Person mit Interesse an regelmäßiger Mitarbeit an der AG:Urheberrecht

Jeder kann als Interessent der AG jederzeit beitreten. Jeder kann ohne Angabe von Gründen als Interessent zurücktreten.

Kernmitglied ist ein Pirat, der in der Arbeitsgruppe:Urheberrecht stimmberechtigt ist. Interessenten und Kernmitglieder der AG:Urheberrecht werden im Wiki auf der Übersichtsseite der AG:Urheberrecht gepflegt. Interessenten und Kernmitglieder beteiligen sich aktiv an der Arbeit der Arbeitsgruppe und übernehmen Aufgaben

  • Jeder Pirat kann die Kernmitgliedschaft in der AG:Urheberrecht beantragen.
  • Über den Mitgliedsstatus entscheiden die Kernmitglieder der AG:Urheberrecht durch absoluten Mehrheitsbeschluss.
  • Kernmitglieder können auf eigenen Wunsch austreten
  • Die Arbeitsgruppe besteht aus mindestens 2 Kernmitgliedern.
  • Die Arbeitsgruppe wird vom BV oder EBV legitimiert.

Beschlüsse

Die AG:Urheberrecht fasst keine Beschlüsse, sondern ist ein Koordinierungsinstrument für die Arbeit seiner Kernmitglieder.

Auflösen der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe wird durch BV-Beschluss aufgelöst (oder ruhend gestellt?), wenn die AG:Urheberrecht über 1 Monat hinweg weniger als 2 Kernmitglieder aufweist.

Änderungen dieser GO

Änderungen dieser GO werden von einer absoluten Mehrheit der Kernmitglieder beschlossen und dem BV zur Kenntnis gebracht.

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