AG:Social-Media/GO

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Geschäftsordung der Taskforce: Social-Media
Last Page Edit: Vilinthril 24.01.2013


Geschäftsordung der Taskforce:Social-Media

Stand: 12.01.2011
Padlink: https://ppoe.piratenpad.de/GO-TF-Social-Media
Druckversion:Pdf-Datei: GO-TF-Social-Media.pdf

§ 1. Zweck

(1) Die Taskforce:Social-Media ist für die Verwaltung und Administration der Konten, die im Verantwortungsbereich der PPÖ liegen, und Einhaltung der jeweiligen AGBs der verschiedenen sozialen Netzwerke zuständig.

§ 2. Mitgliedschaft

(1) Mitglieder werden unterteilt in Kernteam, Mitarbeiter und Interessenten.
(2) Die Aufnahme in die TF und/oder Kernteam der TF erfolgt durch einfachen Mehrheitbeschluss des Kernteams.
(3) Mitarbeiter haben eine beratende Stimme, die zur Mehrheitsbildung im Kernteam herangezogen werden kann.

§ 3.Nutzeraccounts

(1) Ein Nutzeraccount der PPÖ oder einer ihrer Landesorganisationen gilt nur als offizell, wenn er bei der Taskforce:Social-Media gemeldet ist und die jeweiligen Zugangsdaten treuhänderisch, vollständig und überprüfbar bei der PPÖ hinterlegt sind.
(2) Nicht offizelle Nutzeraccounts sind dahingehend zu kennzeichnen, sperren, löschen oder die Löschung zu veranlassen.

§ 4. Verwaltung

(1) Veröffentlichungen im Namen der PPÖ sind mit der TF:Presse abzusprechen.
(2) Die Vergabe der Rechte muss geschützt und redundant protokolliert werden.
(3) Die Festlegung der Administrationsrichtlinien liegt im Aufgabenbereich des Kernteams.

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