AG:Redaktion/GO
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Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe Redaktion vom 26.05.2012
Inhaltsverzeichnis |
§ 1 Aufgabenplan der AG
- Aufgaben dürfen selbständig vom Kernteam bei einem (realen oder virtuellen) Treffen beschlossen werden
- Korrekturlesen von Inhalten auf den offiziellen Seiten der PPÖ sowie sämtlicher außenwirksamer Texte (u.a. Flyer, Plakate, Unterlagen), Pressenachrichten, Nachrichten von BV, BGF, SG, Arbeitsgruppes, LOs und Mitgliederbeiträge
- Die betroffenen Texte werden nicht direkt korrigiert, sondern der Text wird herauskopiert,
als externer Text durchgearbeitet und anschließend dem Autor als Korrekturvorschlag zugesendet.
- Die AG sieht sich als Dienstleistung, die wahrgenommen werden kann, aber nicht muss, und die AG übernimmt keine inhaltliche Verantwortung.
- Zusammenarbeit mit den AGs über den Koordinator der AG, der diese Aufgabe auch an eine andere Person delegieren kann, um Inhalte abzustimmen und möglichst zeitgleich Informationen zu publizieren.
- Dieser Aufgabenplan gilt bis zur Auflösung durch die Kernmitglieder der AG oder durch das legitimierende Organ.
§ 2 Rechte der Arbeitsgruppe
- Das Recht, Inhalte auf der Bundeswebseite insoferne zu verändern, um dadurch Fehler der Grammatik, Rechtschreibung und Orthographie hintanzuhalten. Möglichst nach Rücksprache mit dem jeweiligen Autor: Überprüfung auf inhaltliche Verständlichkeit und die Übereinstimmung mit dem Piraten-Kodex.
§ 3 Mitgliedschaften
- Kernteam
- Das Kernteam besteht aus 2 bis 5 Mitgliedern;
- Das Kernteam wird vom BV bestätigt;
- Die Kernteammitglieder können vom BV aus dem Kernteam ausgeschlossen werden, wenn sie über einen Monat unentschuldigt nicht erreichbar sind oder die Pflichten über einen Monat verletzen;
- Das Kernteam ist Ansprechpartner für BV, BGF, SG, Arbeitsgruppes, LOs und Mitglieder und diese Aufgabe kann an einzelne Mitglieder zugewiesen werden;
- Die Kernteammitglieder können vom BV bei Unstimmigkeiten bezogen auf die AG-Arbeit ausgeschlossen werden;
- a) Rechte des Kernteams
- Das Kernteam darf AG-Mitglieder ernennen und entfernen (siehe §4);
- Die Kernteammitglieder dürfen einseitig das Kernteam verlassen;
- Aufgaben und Ziele der Arbeitsgruppe bei Treffen zu beschließen bzw. zu ändern (Mitteilungspflicht an BV und BGF);
- Wahrnehmen der Rechte der Arbeitsgruppe;
- b) Pflichten des Kernteams
- Teilnahme an Treffen, soweit nicht entschuldigt;
- Reaktion auf persönliche AG-Kommunikation innerhalb von 1 Woche soweit nicht entschuldigt;
- Quartalsweiser Aktivitätsbericht der Arbeitsgruppe (durch das Team) mindestens im Wiki;
- Reaktion auf allgemeine Anfragen innerhalb von 2 Wochen;
- ordentliche Mitgliedschaft in der Piratenpartei;
- Ankündigung von ordentlichen Treffen hat mindestens 5 Tage im voraus zu erfolgen; Ausnahme: Das Kernteam ist vollständig anwesend und einigt sich kurzfristig auf ein außerordentliches Treffen;
- Das Kernteam hat sich um die Aufgabenverteilung innerhalb der AG zu kümmern und diese festzuhalten;
- Austritt ist dem BV und dem restlichen AG-Kernteam schriftlich (per eMail) mitzuteilen;
- Beschlüsse über Aufgabenänderungen sind dem BV bekannt zu geben.
- Mitglieder
- Mitglieder werden vom Kernteam ernannt;
- Mitglieder können bei Pflichtverletzungen, Unstimmigkeiten bezogen auf die AG-Arbeit oder Inaktivität von mehr als 6 Monaten mit schriftlicher Begründung vom Kernteam oder dem BV aus der AG ausgeschlossen werden;
- Mitglieder müssen wenigstens einer Person des Kernteams ihre Kontaktdaten (Name, Email und Telefonnummer) zur Verfügung stellen.
- a) Rechte der Mitglieder
- ("Sympathisant"enstatus, falls kein Mitglied der Piratenpartei (Status verfällt automatisch bei Austritt oder Ausschluss aus der AG, falls er im Zuge der AG-Mitgliedschaft vergeben wurde));
- Mitglieder haben ein Recht auf Einweisung in die AG-Organisation und eine Einschulung in die Arbeitsmedien;
- Mitglieder haben ein Recht auf Aufgabenzuweisung durch das Kernteam und können Aufgaben innerhalb der AG in beiderseitigem Einverständnis deligieren bzw. freie Unterarbeitsgruppen bilden;
- Wahrnehmen der Rechte der Arbeitsgruppe;
- b) Pflichten
- mindestens 2 x im Monat müssen die (Kern-)Mitglieder der AG-Redaktion zu einer Sitzung in einem öffentlich zugänglichen Medium (z.B.Mumble) zusammentreten
- Interessenten
- Jeder kann selbständig Interesse bekunden, auch ohne einer Mitgliedschaft in der PPÖ.
- a) Rechte
- Innerhalb von 2 Wochen eine Reaktion des Kernteams auf Interessensbekundungen.
- b) Pflichten
- Annahme der Mitgliedschaft innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe durch das Kernteam - sollte dies nicht erfolgen wird davon ausgegangen, dass kein Interesse mehr besteht.
§ 4 Beschlüsse
- Beschlüsse werden mit relativer Mehrheit (bei Gleichstand erfolgt Stichwahl, erneuter Gleichstand führt zu Neuwahlen) oder dem SK - Prinzip angenommen.
§ 5 Auflösen der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe wird durch einen BV-Beschluss aufgelöst, wenn:
- das Kernteam über einen Monat hinweg weniger als 2 Mitglieder aufweist.
§ 6 Änderungen dieser GO
- Änderungen werden durch das Kernteam bei einem Treffen beschlossen.
- Änderungen müssen dem BV und den AG-Mitgliedern via eMail mitgeteilt werden.
- Änderungen müssen vom BV angenommen werden, damit sie gültig sind (danach erfolgt die Weiterleitung an die Mitglieder).
- BV muss zu den Änderungen innerhalb von 2 Wochen Stellung bezogen haben, ansonsten gelten sie automatisch als angenommen.