AG:Presse/GO

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Geschäftsordnung der AG:Presse
Last Page Edit: Romario 20.01.2013

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GO der AG:Presse

§ 1. Die Bundes-Pressesprecher
(1) Die Bundes-Pressesprecher werden von der BGV gewählt.
(2) Sie entscheiden letztverantwortlich über Form und Formulierung des Inhaltes der gesamten Aussenkommunikation der Partei.

§ 2. Das Kernteam
(1) Das Kernteam wird von den Pressesprechern bestimmt.
(2) Es übernimmt bei Abwesenheit oder Ausfall der Pressesprecher nach dem 4-Augen-Prinzip deren Aufgaben.

§ 3. Die Landes-Pressesprecher
(1) Die Landes-Pressesprecher werden von der jeweiligen LGV gewählt.
(2) Sie entscheiden letztverantwortlich über Form und Formulierung des Inhaltes der gesamten Aussenkommunikation der LO.
(3) Die Funktionen und Abläufe in der Landes-AG regelt die jeweilige LGO.

§ 3. Die Themensprecher
(1) Die Themensprecher werden von den entsprechenden AGs nominiert, und vom BV bestätigt. Ablehnungen müssen schriftlich begründet werden.
(2) Sie sind in ständiger Zusammenarbeit mit der AG:Presse primäre Ansprechpersonen der Presse zu einem Thema.

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